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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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aus, <strong>die</strong> selbst nur partikuläres Recht werden könnten. Was <strong>die</strong> anglophonen Riten angeht, so<br />

wurde ihnen im Jahre 1997 von Kardinal Medina Estevez wi<strong>der</strong>sprochen und 2002 noch einmal<br />

und daß trotz <strong>der</strong> gelegentlichen Benutzung durch Johannes Paul II. anläßlich seiner Reisen.<br />

Soll man vor <strong>die</strong>sem Hintergrund da meinen, daß <strong>der</strong> Heilige Stuhl grundsätzlich hinter<br />

<strong>der</strong> Editio typica stehe, <strong>der</strong>en Promulgation selbst fraglich ist?<br />

Can. 25 — Keine Gewohnheit erlangt <strong>die</strong> Kraft eines Gesetzes, wenn sie nicht von einer wenigstens<br />

passiv gesetzesfähigen Gemeinschaft mit <strong>der</strong> Ab. sicht, Recht einzuführen, geübt<br />

wurde.<br />

Die Weiheriten <strong>der</strong> Editio typica werden so selten benutzt, daß sie kaum in <strong>der</strong> Lage zu sein<br />

scheinen, einen Gesetzescharakter erhalten zu können, welcher <strong>die</strong> Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> Aktenlage<br />

heilen könnte. Die enormen Unterschiede <strong>der</strong> Editio typica zu landessprachlichen Fassungen<br />

sind hier zu veranschlagen, denn sie konstituieren eben keinen allgemeinen Brauch,<br />

immer nur lokale Bräuche und können so nur Partikulargesetz werden.<br />

Can. 26 — Falls sie nicht von dem zuständigen Gesetzgeber beson<strong>der</strong>s gebilligt wurde, erlangt<br />

eine dem geltenden kanonischen Recht wi<strong>der</strong>sprechende o<strong>der</strong> eine außergesetzliche<br />

Gewohnheit nur dann <strong>die</strong> Kraft eines Gesetzes, wenn sie rechtmäßig dreißig ununterbrochene<br />

und volle Jahre hindurch geübt. wurde; gegen ein kanonisches Gesetz aber, das eine Klausel<br />

enthält, <strong>die</strong> zukünftige Gewohnheiten verbietet, kann allein eine hun<strong>der</strong>tjährige o<strong>der</strong> unvordenkliche<br />

Gewohnheit Geltung erlangen.<br />

Just vor Ablauf <strong>der</strong> Frist von 30 Jahren wurde den anglophonen Riten <strong>der</strong> ICEL-Kommssion<br />

wi<strong>der</strong>sprochen. Man kann also nicht sagen, daß das jahrelange Nichtwi<strong>der</strong>sprechen des Heiligen<br />

Stuhles als Zustimmung zu deuten sei. Der Beweis für das Gegenteil ist erbracht.<br />

Can. 27 — Die Gewohnheit ist <strong>die</strong> beste Auslegerin <strong>der</strong> Gesetze.<br />

Das braucht man wohl nicht zu kommentieren.<br />

Can. 28 — Unbeschadet <strong>der</strong> Vorschrift des can.5 wird ein wi<strong>der</strong>gesetzliches o<strong>der</strong> ein außergesetzliches<br />

Gewohnheitsrecht durch ein entgegengesetztes Gewohnheitsrecht o<strong>der</strong> Gesetz<br />

wi<strong>der</strong>rufen; jedoch wi<strong>der</strong>ruft, falls das Gesetz <strong>die</strong>s nicht ausdrücklich erwähnt, ein Gesetz<br />

nicht hun<strong>der</strong>tjähriges o<strong>der</strong> unvordenkliches Gewohnheitsrecht und ein allgemeines Gesetz<br />

kein partikulares Gewohnheitsrecht.<br />

Can. 20 ist strikt in Zusammenhang mit Can. 28 zu sehen, falls jemand vorschnell durch<br />

Rückgriff auf den ersteren <strong>die</strong> alten Riten für abrogiert hielte.

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