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Diplomarbeit

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Thomas KollerKatrin SchmidlMathias Obergrießer<strong>Diplomarbeit</strong>3. Ausnutzung der Klassifizierung der BrückeDa es sich hier um eine Brücke für den öffentlichen Personen Nahverkehr handelt , alsonur für den Taxi- Bus- Rad- und Fußgängerverkehr freigegeben ist, könnte man dasversagen der Stabilität im Feld 1 ( nur ~ 99 % Tragfähigkeit der aufgebrachten Last )vernachlässigen.Diese Anname begründest sich darauf, das alle Verkehrslasten ( UDL- und TS-Lasten ) nachDIN-FB 101 angenommen wurden.Diese wiederum entsprechen aber der Lastannahme für Brücken, die einen Straßenverkehraus Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Sonderfahrzeugen nach DIN-FB 101, Abschnitt4.2.1 (1) P*) aufweißen.Dies ist hier nicht der Fall und somit könnte, besonders wegen den fehlenden LastkraftwagenundSonderfahrzeugverkehr, die anzunehmenden Lasten geringer angenommen werden, alswie es im DIN-FB 101 der Fall ist.Das Ergebnis wäre, das sich der Stabilitätsnachweis deutlich verbessern würde, da dieVerkehrslasten eine maßgebliche Leiteinwirkungen ist.α Qi * Q ika Qi * Q ik0,50*2,00Fahrstreifen Nr.1α Q1 * Q 1k = 240 kN α q1 * q 1k = 9 kN/m²0,50*0,50*2,00Fahrstreifen Nr.2α Q2 * Q 2k = 160 kN a q2 * q 2k = 2,5 kN/m²Fahrstreifen Nr.3α q3 * q 3k = 2,5 kN/m²Bild 83 : Lastanordnung des Verkehrslast nach DIN-FB 101, Abschnitt 4.3.3 (5)Seite: 122

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