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Diplomarbeit

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Thomas KollerKatrin SchmidlMathias Obergrießer<strong>Diplomarbeit</strong>7.8.1 Nachweis gegen allgemeines Beulen :Aufgrund der Einstufung aller Verbundträger in die Querschnittsklasse 1 ist kein Beul-nachweis zu führen.7.9 Nachweis gegen Biegedrillknicken :Wenn gedrückte Gurte von Stahlträgern nach DIN-FB 104, Abschnitt II-6 ausreichendMit dem Betongurt verdübelt werden, so ist im Tragsicherheitsnachweis kein Biegedrill-knicknachweis erforderlich.Ergebnis :Nachweis der Tragfähigkeit des Stahlverbundträgers ist in allen Querschnittsbereichen erfüllt!In allen Querschnitten werden die plastischen Grenzwerte deutlich unterschritten, diesbegründet sich darauf das die Abstände der Träger klein sind und dadurch dieVerteilung der Schnittgrößen auf die einzelnen Stahlverbundträger sehr gering ausfällt.Nun stellt sich die Frage ob diese Abstände wirtschaftlich sind, aber aufgrund der Art derLasteinleitung in den Bogenhauptträger, nämlich über die Stahlverbundträger und danachmittels der Aufständerung bzw. Abhängung können diese nicht größer gewählt werden,da ansonsten sich die Querschnittsabmaße der Aufständerung bzw. Abhängung sich in zugroßen Dimensionen bewegen würden.Optionen:Man würde den Stahlverbundträger nicht als S 355 sonder als S 235 einstufen oderein geringeren Querschnitt verwenden.Dies wird aber nicht mehr im Rahmen dieser <strong>Diplomarbeit</strong> nachgewiesen!Seite: 248

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