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Diplomarbeit

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Thomas KollerKatrin SchmidlMathias Obergrießer<strong>Diplomarbeit</strong>Umlagerung von Längsschubkräften zu ermöglichen. (DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.2 (1)P)Es darf angenommen werden, dass (1) P für diejenigen Verbundmittel erfüllt ist, derenTragfähigkeit in DIN-FB 104, Abschnitt II-6.3 geregelt sind.Anmerkung:Kopfbolzendübel weisen ein ausreichendes Verbundvermögen auf.Grenzzustand der GebrauchstauglichkeitDie Längsschubkräfte sollten für die nicht-häufige Einwirkungskombination mit denBerechnungsannahmen nach DIN-FB 104, Abschnitt II-6.2 ermittelt werden.In den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit ist eine äquidistante Anordnungvon Dübel in den Bereichen zulässig, in denen der Bemessungswert der Längsschubkrafttragfähigkeitum nicht mehr als 10 % überschreitet. Der Bemessungswert derLängsschubkrafttragfähigkeit im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit ergibtsich zu 0,60 PRd, wobei PRd die Grenzscherkraft des Verbundmittels nach DIN-FB104, Abschnitt II-6.3.2.1 (1) ist. Über die jeweils betrachtete Länge darf die gesamteBemessungslängsschubkraft nicht größer als 0,60 PRd n sein, wobei n die Anzahl derVerbundmittel innerhalb der betrachteten Länge ist.Grenzzustand der Tragfähigkeit außer ErmüdungFür den Nachweis des Grenzzustandes der Tragfähigkeit gilt DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.3 (2),es ist die Grenzscherkraft PRd nach DIN-FB 104, Abschnitt II-6.3.2.1 (1) zu verwenden.Die Längsschubkräfte sollten mit den Berechnungsannahmen nach DIN-FB 104, AbschnittII-6.2 ermittelt werden.Ein örtliches Versagen des Betongurtes infolge der konzentrierten Lasteinleitung durch dieVerbundmittel muss verhindert werden. (DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.4 (3)P)Wenn die konstruktive Ausbildung und die Bemessung der Verbundmittel in Übereinstimmungmit DIN-FB 104, Abschnitt II-6.4 und die Bemessung der Querkraft inÜbereinstimmung mit DIN-FB 104, Abschnitt II-6.5 erfolgt, kann (3) P als erfüllt angesehenwerden.Anmerkung:Dies ist hier erfüllt.7.15 Ermittlung der LängsschubkräfteSeite: 262

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