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Diplomarbeit

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Thomas KollerKatrin SchmidlMathias Obergrießer<strong>Diplomarbeit</strong>5.5 Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit derStahlkonstruktionen5.5.1 Allgemeines :Gemäß DIN-Fachbericht 103, Abschnitt II-4 muss eine Brücke so entworfen und konstruiertWerden, dass alle relevanten Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit erfüllt sind.Besonders sollten folgende Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit berücksichtigtwerden :a) Begrenzung der elastischen Dehnungenb) Sicherstellung der planmäßigen Brückengeometrien durch die Begrenzung vonVerformung und Krümmungc) Begrenzung der Eigenfrequenzd) Beschränkung der PlatenschlankheitDarüber hinaus sind konstruktive Maßnahmen vorzusehen, so dasse) Eine ausreichenden Dauerhaftigkeit durch die Vermeidung oder Reduzierung vonKorrosion und übermäßigen Verschleiß sichergestellt wird undf) Mittels Wartungs- und Reparaturarbeiten die Wirksamkeit der konstruktivenMaßnahmen überprüft und ggf. verbessert wird.Spannungsbegrenzung (Vergleichsspannung) :SpannungsermittlungEs werden die Längs- und Schubspannungen für polygonal berandete,homogene Querschnitte infolge Längskraft, Biegemomenten, Querkräften und ggfs.Torsionsmoment berechnet.Die Ermittlung der Schubkenngrößen erfolgt nach der Boundary-Element-Methode. DieBerechnungspunkte für alle Spannungen sind Randpunkte des Querschnitts. Dieausgegebenen Schubspannungen verlaufen längs der Querschnittsränder.Seite: 127

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