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Diplomarbeit

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Thomas KollerKatrin SchmidlMathias Obergrießer<strong>Diplomarbeit</strong>7.14.1 Allgemeines:BemessungsgrundlagenDie Abschnitte II-6.1 bis II-6.6 aus DIN-FB 104 sind für Träger mit offenen und geschlossenenQuerschnitten sowie gegebenenfalls für andere Bauteile anwendbar.Die Verbundmittel und die Querbewehrung müssen in Trägerlängsrichtung so angeordnetwerden, dass die Schubkräfte zwischen Betonplatte und Stahlträger übertragen werdenKönnen.(DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.1 (2)P)Verbundmittel müssen eine ausreichend große Steifigkeit besitzen, damit der Einfluss desSchlupfes in der Verbundfuge und daraus resultierende Spannungsumlagerung imVerbundquerschnitt vernachlässigt werden können. (DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.1 (3)P)Wenn Verbundmittel nach DIN-FB 104, Abschnitt II-6.3 (Kopfbolzendübel) verwendet werdenund die Ermittlung der Längsschubkraft nach DIN-FB 104, Abschnitt II-6.2 erfolgt, darfangenommen werden, dass (3) P erfüllt ist. Die Längsschubkräfte dürfen dann unter derAnnahme des Ebenbleibens des Gesamtquerschnittes ermittelt werden.Die Verbundmittel müssen in der Lage sein, ein Abheben der Betonplatte vom Stahlträgerzu verhindern, wenn keine anderen Verankerungen vorhanden sind oder ein Abheben desStahlflansches, z.B. durch Einbetonieren, verhindert wird. (DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.1 (5)P)Bei Kopfbolzendübel nach DIN-FB 104, Abschnitten II-6.3.2 und II-6.4 darf angenommenwerden, dass sie einen ausreichenden Widerstand gegen Abheben nach (5)P aufweisen.Der Ansatz des Haftverbundes zwischen Stahl und Beton ist mit Ausnahme der Regelungnach Abschnitt II-Anhang K nicht zulässig. (DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.1 (9)P)Wenn unterschiedliche Arten von Verbundmittel innerhalb eines Trägerabschnitte verwendetwerden, ist das unterschiedliche Last-Verformungsverhalten der Verbundmittel zuberücksichtigen. (DIN-FB 104, Abschnitt II-6.1.1 (11)P)Anmerkung:Es werden nur Kopfbolzendübel eingesetzt.Verformungsvermögen von VerbundmittelnVerbundmittel müssen ein ausreichendes Verformungsvermögen besitzen, um einebei der Bemessung angenommen bzw. rechnerische nur näherungsweise erfasstSeite: 261

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