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Diplomarbeit

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Thomas KollerKatrin SchmidlMathias Obergrießer<strong>Diplomarbeit</strong>6.8 Begrenzung der Rissbreitenbegrenzung unter Gebrauchsbedingungenin Brückenlängsrichtung und BrückenquerrichtungDa es in den meisten Bereichen zu einer Überschreitung der Betonzugspannungvon 3,2 MN/m² kommt (Zustand II), so ist der Nachweis zur Rissbreitenbeschränkungzu führen.Der Nachweis der Begrenzung der Rissbreite kann mit Hilfe der Grenzdurchmessernach Tabelle 29 oder der Höchstwert der Stababstände nach Tabelle 30 geführtwerden.Der Nachweis ist unter der nach Tabelle 28 maßgebenden Einwirkungskombinationzu führen. Bei Anforderungsklasse C (längs) und D (quer) ist dies die häufigeEinwirkungskombination.Tabelle 181: Anforderungen an die Begrenzung der Rissbreite und DekompressionSpalte 1 23ZeileAnforderungsklasseEinwirkungskombination für den Nachweis derDekompressionRissbreitenbegrenzungRechenwert derRissbreitew k in mm1 A nicht – häufig selten2 B Häufig nicht - häufig3 C quasi - ständig häufig0,24 D - häufig5 E - quasi - ständig 0,3(aus DIN-FB 102, Abschnitt II-4.4.0.3, Tab.4.118)Die Zugkraft im Betonstahl ergibt sich zu :F s =mzm≈0,9⋅dDer Grenzdurchmesser der Bewehrungsstäbe nach Tabelle 28 darf in Abhängigkeit vonder Bauteilhöhe und muss in Abhängigkeit von der wirksamen Betonzugfestigkeit f ct, efffolgendermaßen modifiziert werden.(DIN-FB 102, Abschnitt II-4.4.2.3, Gleichung 4.198)Seite: 199

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