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KUlTUREllE BIlDUNG: AUFGABEN IM WANDEl - Deutscher Kulturrat

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● ● ● ● ● ● ● ● demographischer Wandel 121<br />

zentren) betroffen und würden vermehrt nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Aufgaben<br />

des KJHG könnten damit nicht mehr ausreichend erfüllt werden.“ 170<br />

Als Reaktion auf den demographischen Wandel nennt der Deutsche Bundesjugendring eine<br />

Reihe von Maßnahmen, die die Kinder- und Jugendverbände in Hinblick auf infrastrukturelle<br />

Veränderungen unternehmen. So werden vermehrt z. B. mobile Angebotsformen, Methoden<br />

und Strukturen entwickelt und die Kooperation zwischen einzelnen Verbänden vor Ort ausgebaut,<br />

ohne jedoch die notwendige Pluralität der Jugendverbandslandschaft einzuschränken.<br />

Die Kinder- und Jugendverbände haben sich des Weiteren das Ziel gesetzt, in allen Regionen –<br />

auch in den ländlichen Räumen, die durch den Bevölkerungsrückgang besonders betroffen sind<br />

– Angebote aufrecht zu erhalten und u. a. ihre Aufgaben aus den §§ 11 und 12 des KJHG 171 zu<br />

erfüllen. Dabei sind sie bestrebt, eine möglichst große Angebotsvielfalt aufrecht zu erhalten.<br />

Um die beschriebenen Folgen des demographischen Wandels zu vermeiden und die Kinder-<br />

und Jugendverbände in ihren Aktivitäten zu unterstützen, richtet der Deutsche Bundesjugendring<br />

folgende Forderungen an Bund, Länder und Kommunen:<br />

• „Um die durch den Rückgang des Anteils junger Menschen an der Gesamtbevölkerung<br />

wachsenden Probleme für junge Menschen nicht weiter zu vergrößern und ihre<br />

Bedürfnisse und Forderungen an die Gesellschaft anzuerkennen, muss eine vielseitige<br />

und qualitativ hohe Jugendarbeit in allen Regionen Deutschlands gewährleistet werden.<br />

Dünn besiedelte Gebiete dürfen nicht ,aufgegeben‘, bzw. radikalen Strömungen<br />

überlassen werden. Vor allem die Kinder- und Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse<br />

müssen in diesen Aufgaben gestärkt werden.<br />

• Laut § 11 KJHG sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, allen Jugendlichen<br />

Jugendarbeit zugänglich zu machen. Diese gesetzliche ,Grundversorgung‘ sollte der<br />

Bundesgesetzgeber verbindlich präzisieren.<br />

• Die durch die demographisch bedingt zurückgehende Zahl der potentiellen Nutzer/<br />

innen der Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe möglicherweise für die Aufrechterhaltung<br />

der notwendigen Quantität nicht mehr benötigten finanziellen Mittel<br />

müssen dazu genutzt werden, die Qualität der Angebote insgesamt zu verbessern.<br />

• Um trotz des zu erwartenden Rückgangs der Zahl junger Menschen mehr Ehrenamtliche<br />

zu gewinnen, muss die Förderung des ehrenamtlichen Engagements weiter<br />

170 Ebd.<br />

171 Zu den im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten Aufgaben zählt die Bereitstellung erforderlicher Angebote<br />

der Jugendarbeit. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner,<br />

politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit<br />

in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit,<br />

die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung. Nach § 12 ist die eigenverantwortliche Tätigkeit<br />

der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des<br />

§ 74 zu fördern. Vgl. Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).

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