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KUlTUREllE BIlDUNG: AUFGABEN IM WANDEl - Deutscher Kulturrat

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● ● ● ● ● ● ● ● neue Medien 337<br />

• es in Deutschland bisher kein Gesetz gibt, das die Internetmedien ausreichend regeln<br />

würde, da Kinder und Jugendliche bestimmte Videos und Spiele nach wie vor<br />

aus dem Internet herunterladen könnten, und dass<br />

• bei vielen Eltern weder Medienkompetenz noch ein ausgeprägtes Problembewusstsein<br />

für den Medienkonsum ihrer Kinder besteht. 549<br />

Um diese Defizite zu beheben, fordert die Kinderkommission Vereinbarungen über internationale<br />

Mindeststandards und Aktionsprogramme, die Kinder vor jugendgefährdenden Medien<br />

im Internet schützen sollen. Darüber hinaus solle der bestehende Jugendschutz (zum Zeitpunkt<br />

November 2006) überprüft und ggf. reformiert werden. Nachzudenken sei über ein Verbot<br />

von „Killerspielen“ und eine Veränderung der Alterseinstufungen bei der Kennzeichnung von<br />

Computerspielen. Mit der Vermittlung von Medienkompetenz sollte möglichst früh begonnen<br />

werden, beispielsweise mit Medienarbeitsgruppen in der Schule, in denen Kinder ganz praktisch<br />

den Umgang mit den Geräten lernen können. Für den Bereich Betreuung und Beratung fordert<br />

die Kinderkommission, sozialpädagogische und therapeutische Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen<br />

zu fördern, um Familien in ihren Bestrebungen, sich Medienkompetenz anzueignen, zu<br />

unterstützen. Die Medienhersteller fordert die Kinderkommission auf, den Zugriff auf jugendgefährdende<br />

Internetseiten durch die Implementierung entsprechender technischer Standards stärker<br />

zu verhindern und zudem Informationsmaterialien durch Medienschaffende bereit zu stellen.<br />

Wie bereits weiter oben ausgeführt, wurde das Jugendschutzgesetz zwischenzeitlich reformiert.<br />

Das geforderte Verbot von so genannten „Killerspielen“, wie von der Kinderkommission angeregt,<br />

fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit. Stattdessen heißt es im reformierten Jugendschutzgesetz,<br />

dass Trägermedien, die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen<br />

selbstzweckhafter Gewalt beinhalten“ 550 , Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht<br />

werden dürfen.<br />

unterausschuss des deutschen bundestages neue Medien<br />

Aufgrund der Aktualität des Themas Neue Medien hat sich in der 14. Wahlperiode der Unterausschuss<br />

„Neue Medien“ des Deutschen Bundestages konstituiert, der sich explizit mit den<br />

technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekten Neuer Medien befasst. Darüber<br />

hinaus werden Themen wie Informationsfreiheit, Datenschutz und Computerkriminalität Urheberrechte,<br />

Verbraucherschutz, nationale und europäische Medienpolitik behandelt.<br />

Im April 2007 führte der Unterausschuss ein Expertengespräch zum Thema „Jugendmedienschutz<br />

und gewalthaltige Computerspiele“ durch, an dem neben Experten aus der Wissenschaft<br />

u. a. auch ein Vertreter der Bundesprüfstelle und der Wirtschaft angehört wurden.<br />

Ausgangspunkt der Anhörung war die Frage, ob das Jugendschutzgesetz im Bereich der<br />

549 Vgl. ebd. S. 2.<br />

550 Vgl. Jugendschutzgesetz, § 15 Abs. 2 Nr. 3a. Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (BGBl. I S. 1075) unter: http://www.gesetze-im-internet.<br />

de/juschg/BJNR273000002.html (Stand: 11. September 2008)

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