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KUlTUREllE BIlDUNG: AUFGABEN IM WANDEl - Deutscher Kulturrat

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● ● ● ● ● ● ● ● interkulturelle bildung 175<br />

Die Bundesregierung verpflichtet sich u. a., zivilgesellschaftliche Integration in Kontexten<br />

bürgerschaftlichen Engagements zu einem programmübergreifenden Fokus ihrer Förderpolitik<br />

zu entwickeln. Das bedeutet, dass vom Bund geförderte Projekte zum Thema bürgerschaftliches<br />

Engagement einen angemessenen Teil an Migranten bzw. Migrantenorganisationen<br />

als Träger von Maßnahmen einbeziehen sollen. Interkulturelle Öffnung und Vernetzung<br />

sollen in Fördervereinbarungen verankert werden. Außerdem spricht sich die Bundesregierung<br />

dafür aus, Forschungsförderung auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements<br />

von Migrantinnen und Migranten zu verstärken. Das heißt, dass Erkenntnisse zum Umfang<br />

und Natur des freiwilligen Engagements von Migranten gesammelt werden müssen, um ihr<br />

Engagement zu stärken und zu fördern. Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung, dass sie<br />

die interkulturelle Öffnung von Vereinen und Verbänden im bürgerschaftlichen Engagement<br />

mit einer in Auftrag gegebenen Expertise und Handreichung für Vereine, Verbände, Organisationen<br />

und Initiativen unterstützen will, um somit Wege zur besseren Partizipation von<br />

Migrantinnen und Migranten aufzuzeigen und Vernetzungsstrukturen zu befördern.<br />

Im Bereich der interkulturellen Bildung verpflichtet sich die Bundesregierung Projekte zu<br />

fördern, die interkulturelles und interreligiöses Lernen unterstützen und den Umgang mit<br />

interethnischen Konflikten in der Einwanderungsgesellschaft thematisieren. Darüber hinaus<br />

sollen in den Bildungsangeboten interkulturelle Kontakte angeregt bzw. ihre Vorraussetzungen<br />

reflektiert werden. 269<br />

bundesministerium für arbeit und soziales<br />

Arbeitsgruppe „Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktschancen erhöhen“<br />

Nicht nur der Sprachförderung, sondern der Bildung allgemein wird im Nationalen Integrationsplan<br />

große Bedeutung beigemessen. So hat die Arbeitsgruppe „Gute Bildung und Ausbildung<br />

sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen“, unter der Leitung des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales u. a. die Themenfelder „Integration und Bildung“, „Integration und<br />

Ausbildung“ und „Integration und Arbeitsmarkt“ bearbeitet. Auf Grundlage dieser Bereiche<br />

verpflichtet sich die Bundesregierung frei werdende Haushaltsmittel für die Verbesserung der<br />

Bildung zu nutzen. Darüber hinaus soll das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“<br />

bis zum Jahr 2009 im vereinbarten Umfang fortgesetzt werden. Die Förderung des<br />

Modellprogramms „Schulverweigerung – die 2. Chance“ soll Schulverweigerern Chancen<br />

geben, sich wieder in die Schule zu integrieren. Für den Bereich der interkulturellen Bildung<br />

wird das bereits genannte Portal „LIFT – Lernen, Integrieren, Fördern und Trainieren“ unterstützt,<br />

das Angebote zur Entwicklung von Medien- und Selbstlernkompetenzen, zur Sprachförderung<br />

und zur interkulturellen Bildung bereitstellt. Ziel ist die Förderung von Basiskompetenzen,<br />

insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund.<br />

Für den Bereich „Integration und Arbeitsmarkt“ erklärt die Arbeitsgruppe das Ziel, die Arbeitsmarktschancen<br />

für Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Dies soll insbesondere<br />

durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen erreicht werden. Bei der Vergabe von<br />

Arbeitsplätzen sollen verstärkt die Potentiale der Bewerberinnen und Bewerber angesprochen<br />

werden, wie sprachliche oder interkulturelle Kompetenzen. Die Bundesregierung setzt sich<br />

269 Vgl. ebd. S. 175.

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