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KUlTUREllE BIlDUNG: AUFGABEN IM WANDEl - Deutscher Kulturrat

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● ● ● ● ● ● ● ● frühkindliche kulturelle Bildung 247<br />

gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten ausbau der<br />

tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der kinder- und Jugendhilfe<br />

(tagesbetreuungsausbaugesetz – tag)<br />

Am 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau<br />

der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

– TAG) in Kraft getreten. Zuvor wurde der Gesetzesentwurf und die<br />

damit verbundenen Änderungen auf Bundes- und Länderebene intensiv diskutiert. In das<br />

Gesetz flossen zahlreiche Forderungen und Vorschläge, die von den Ländern, den kommunalen<br />

Spitzenverbänden und zahlreichen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, wie<br />

die Arbeiterwohlfahrt oder der Katholischen Erziehergemeinschaft Deutschland, formuliert<br />

wurden. Das Gesetz regelt, für Kinder im Alter unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung zu<br />

stellen. 390 Derzeit wird von einem Mehrbedarf an Plätzen von 230000 in den westlichen Ländern<br />

einschließlich Berlin ausgegangen. 391 Von diesen 230000 Plätzen sollen etwa 162000<br />

in Kindertageseinrichtungen und 68000 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden.<br />

Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht vorzulegen, der die<br />

Entwicklung und den weiteren Ausbau dokumentiert.<br />

Da dieses Gesetz, insbesondere in vielen westdeutschen Ländern nicht kurzfristig umzusetzen<br />

ist, wurde im § 24 a Absatz 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankert, dass<br />

den kommunalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit gegeben wird, das geforderte Versorgungsniveau<br />

schrittweise bis spätestens zum 1. Oktober 2010 zu realisieren. Aufgrund der<br />

finanziellen Mehrbelastung von Ländern und Gemeinden wurde geregelt, dass der Bund die<br />

Länder und Kommunen jährlich um 2,5 Mrd. Euro entlastet, indem sich der Bund zweckgebunden<br />

an den so genannten Hartz IV Leistungen für Unterkunft und Heizung (vgl. § 46<br />

Abs. 5 SGB II) beteiligt. Von den 2,5 Mrd. Euro sind jährlich 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau<br />

der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder vorgesehen.<br />

krippengipfel 2007<br />

Der „Krippengipfel“ von Bund, Ländern und Gemeinden hat sich im April 2007 darüber<br />

hinaus grundsätzlich für den Ausbau der Betreuungsangebote für Unter-Dreijährige auf eine<br />

Platz-Kind-Relation von 35 % bis 2013 ausgesprochen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe<br />

unter gemeinsamer Leitung von Familienministerin Ursula von der Leyen und Finanzminister<br />

Peer Steinbrück hat die dafür erforderlichen Umsetzungsschritte und die Finanzierung<br />

konkretisiert. Ein Gesetzesentwurf unter der Federführung des Bundesministeriums für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde dann mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes<br />

390 Vgl. § 24 Abs. 2 bis 4 des Sozialgesetzbuches VIII, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_8/<br />

gesamt.pdf (Stand: 4. Juni 2008)<br />

391 Vgl. <strong>Deutscher</strong> Bundestag: Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot an Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren 2007, Drucksache 16/6100, Berlin 2007, S. 3. http://<br />

dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/061/1606100.pdf (Stand: 4. Juni 2008)

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