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KUlTUREllE BIlDUNG: AUFGABEN IM WANDEl - Deutscher Kulturrat

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260<br />

handlungSfelder kultureller Bildung ● ● ● ● ● ● ● ●<br />

3.3.1 europäische union<br />

Grundsätzlich hat die Europäische Union keine unmittelbaren Kompetenzen im Bereich der<br />

Kinderrechte, weil die Verantwortung der Kinderpolitik bei den Mitgliedsstaaten liegt. Der<br />

Artikel II–84 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert aber die Rechte<br />

des Kindes ab und übernimmt die zentralen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention<br />

wie Schutz- und Fürsorgeanspruch, Freiheit der Meinungsäußerung, Erwägungspflicht, Anspruch<br />

auf persönliche Beziehungen.<br />

Da viele Entscheidungen und Maßnahmen, die auf EU-Ebene getroffen werden, direkten<br />

oder indirekten Einfluss auf das Leben junger Menschen unter 18 Jahren haben, hat die Europäische<br />

Kommission am 04.07.2006 eine Mitteilung über Kinderrechte angenommen, in<br />

der sie „Überlegungen zu einer EU-Kinderrechtsstrategie“ 416 anstellt. Die EU-Kommission<br />

erklärt darin, dass die Europäische Union in der Lage ist, einen wesentlichen und fundamentalen<br />

Mehrwert im Bereich der Kinderrechte zu bewirken 417 , da sie lange Erfahrungen im<br />

Bereich der Menschenrechte hat.<br />

Durch die Kinderrechtsstrategie sollen folgende Ziele realisiert werden:<br />

• „die Bedürfnisse und Prioritäten sowie die Wirkung der bisher in diesem Bereich getroffenen<br />

EU-Maßnahmen umfassender zu analysieren,<br />

• die Kinderrechte in den Maßnahmen, Strategien und Programmen der EU wirksamer<br />

zu berücksichtigen und die Koordination innerhalb der Europäischen Kommission<br />

zu stärken,<br />

• die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Beteiligten, einschließlich Kindern, zu verbessern,<br />

• die Kommunikation über Kinderrechte und diesbezügliche EU-Maßnahmen auszubauen<br />

und das Bewusstsein für diese Thematik zu schärfen“. 418<br />

Einbezogen darin werden u. a. die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit und Bildung.<br />

Im Dezember 2007 hat der Rat der Europäischen Union Leitlinien der EU zur „Förderung<br />

und für den Schutz der Rechte des Kindes“ 419 beschlossen.<br />

416 Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie,<br />

KOM(2006), 367 endg., Brüssel 2006. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/<br />

com2006_0367de01.pdf (Stand: 4. Juni 2008)<br />

417 Vgl. ebd. S. 6.<br />

418 Ebd. S. 7.<br />

419 Rat der Europäischen Union: Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung und für den Schutz der Rechte<br />

des Kindes, 2007. www.consilium.eu.int/uedocs/cmsUpload/16031.de07.pdf (Stand: 4. Juni 2008)

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