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KUlTUREllE BIlDUNG: AUFGABEN IM WANDEl - Deutscher Kulturrat

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● ● ● ● ● ● ● ● interkulturelle bildung 163<br />

2.4 Bundespolitik<br />

Kulturelle Bildung muss in den schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen<br />

unterschiedliche kulturelle Einflüsse aufnehmen und darüber hinaus offen für die Vermittlung<br />

interkultureller Kompetenzen sein.<br />

In den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans wird erklärt, dass Kinder und Jugendliche<br />

dahingehend zu unterstützen sind, dass sie<br />

„ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer Verantwortung in<br />

Gesellschaft und Staat gerecht werden können“ 245 .<br />

Zudem soll die Förderung<br />

„zum Zusammenwachsen der jungen Generationen in Deutschland und Europa und zur<br />

Verständigung und Toleranz über Grenzen hinweg, zur Verbesserung des Dialogs zwischen<br />

den Generationen sowie zur Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

beitragen“ 246 .<br />

Unter dem Punkt „Aufgaben besonderer Bedeutung“ heißt es, dass insbesondere Kinder<br />

und Jugendliche mit Migrationshintergrund Angebote erhalten sollen,<br />

„die ihre spezifische Lebenslage und Vorraussetzungen berücksichtigen, dazu beitragen,<br />

Zweisprachigkeit und Bikulturalität zu stützen und gleichzeitig Defizite, die der Integration<br />

in die deutsche Berufs- und Lebenswelt hinderlich sind, abzubauen. Um das Zusammenleben<br />

zwischen Deutschen und Zugewanderten zu sichern und zu verbessern, sollen die<br />

Träger der Jugendhilfe interkulturelle Angebote unterbreiten, insbesondere durch Öffnung<br />

aller Einrichtungen“ 247 .<br />

In Hinblick auf die Förderung von interkulturellen Kompetenzen gab es 2003 eine Änderung<br />

der Richtlinie des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Darin heißt es, dass im Einvernehmen<br />

mit dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung des Bundesrechnungshofs<br />

die Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan vom 19.12.2000 wie folgt<br />

geändert werden:<br />

245 Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes vom 19.12.2000, S. 18. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/richtlinien2000,property=pdf,bereich=,sprache=de,<br />

rwb=true.pdf (Stand: 4. Juni 2008)<br />

246 Ebd. S. 19.<br />

247 Ebd.

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