Zeitlos – unvergänglich – unübertroffen - ChorPfalz online
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Jeder aktive, in der Öffentlichkeit<br />
agierende Verein sollte bestimmte,<br />
auf seine Bedürfnisse zugeschnittene<br />
Versicherungen abgeschlossen<br />
haben. Hier ein kleiner Überblick:<br />
1. Vereinshaftpflichtversicherung<br />
Ein absolutes Muss für jeden Verein<br />
ist die Vereinshaftpflichtversicherung.<br />
Denn Vereine haften gegenüber<br />
im Verein tätigen Personen,<br />
Betriebsfremden und Dritten<br />
für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.<br />
Sie deckt Schadenersatzansprüche,<br />
die gegenüber<br />
dem Verein von dritter Seite geltend<br />
gemacht werden. Die Vereinshaftpflichtversicherung<br />
gewährt<br />
dem versicherten Verein Versicherungsschutz<br />
für Schadenereignisse,<br />
die einen Personen-, Sach- oder<br />
Vermögensschaden zur Folge haben,<br />
und zwar, wenn er „für diese<br />
Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungenprivatrechtlichen<br />
Inhalts von einem Dritten auf<br />
Schadenersatz in Anspruch genommen<br />
wird“ (§ 1 Abs. 1 der allen Haftpflicht-Versicherungsverträgen<br />
zugrunde liegenden Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen für die<br />
Haftpflichtversicherung [AHB]). Unberechtigte<br />
Ansprüche werden auf<br />
Kosten der Versicherung abgewehrt,<br />
wenn es sein muss auch durch Aufnahme<br />
eines Prozesses.<br />
Alle dem Chorverband der Pfalz angehörenden<br />
Vereine sind Nutznießer<br />
einer Vereinshaftpflichtversicherung,<br />
die der Deutsche Chorverband<br />
abgeschlossen hat. Diese Versicherung<br />
wird vom Beitrag der Vereine<br />
bezahlt, so dass immer Versicherungsschutz<br />
besteht und die<br />
Vereine sich nicht selbst um die Begleichung<br />
dieser Versicherungspämien<br />
kümmern müssen.<br />
Die Vereinshaftpflichtversicherung<br />
des Deutschen Chorverbandes:<br />
ARAG Allgemeine Versicherung AG<br />
Abt. Sport-Betrieb<br />
ARAG-Platz 1<br />
40472 Düsseldorf<br />
Tel. (0211) 963-38 34 Kontakt<br />
Tel. (0211) 963-3353 Schadenmeldung<br />
Fax (0211) 963-36<br />
Mail: duesseldorf@arag-sport.de<br />
<strong>ChorPfalz</strong> März/April 2008 Seite 35<br />
Vereins-Versicherungen - welche wofür? (Teil 1)<br />
Gruppenversicherungsvertrag Nr.<br />
SpV 1022 832<br />
2. Die Rechtsschutzversicherung<br />
des Vereins<br />
Die Rechtsschutzversicherung<br />
übernimmt das Kostenrisiko, wenn<br />
es darum geht, eigene Ansprüche<br />
gegenüber Dritten durchzusetzen<br />
oder sich in einem Strafverfahren<br />
verteidigen zu müssen. Der Versicherungsschutz<br />
sollte folgende<br />
Leistungsarten umfassen:<br />
• Schadenersatz-Rechtsschutz<br />
Dieser Rechtsschutz dient der<br />
Durchsetzung von nicht-vertraglichen<br />
Schadenersatzansprüchen<br />
gegenüber Dritten aus Personen-,<br />
Sach- und Vermögensschäden, die<br />
der Verein oder seine Mitglieder<br />
beim Vereinsbetrieb erleiden.<br />
Praxis-Beispiel - Beim Einbiegen in<br />
die Zufahrt zum Vereinsgelände<br />
kommt ein Autofahrer mit seinem<br />
Fahrzeug ins Schleudern und beschädigt<br />
die Umzäunung des<br />
Grundstücks. Der Verein als Eigentümer<br />
des Geländes muss sich anwaltlicher<br />
Hilfe bedienen, um seine<br />
Ersatzansprüche zur Reparatur des<br />
Zaunes gegen den Schadenverursacher<br />
geltend zu machen. Das Kostenrisiko<br />
aus der Geltendmachung<br />
der eigenen Schadenersatzansprüche<br />
wird durch die Rechtsschutzversicherung<br />
getragen.<br />
• Arbeits-Rechtsschutz<br />
Der Arbeitsrechtsschutz greift bei<br />
Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen.<br />
Praxis-Beispiel - Der vorzeitig<br />
entlassene Chorleiter des Männerchors<br />
fordert vom Verein die<br />
Fortzahlung seines Gehalts. Der<br />
Chorleiter klagt vor dem Arbeitsgericht<br />
seine Ansprüche ein. Mit<br />
Unterstützung eines Rechtsanwaltes<br />
will der Verein die Ansprüche<br />
zurückweisen lassen. Im Rahmen<br />
der Rechtsschutzversicherung<br />
wird dem Verein Kostenschutz<br />
gewährt.<br />
• Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
Der Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
deckt die Verteidigungskosten<br />
gegen den Vorwurf<br />
einer Ordnungswidrigkeit oder ei-<br />
ner fahrlässigen Verletzung von<br />
Strafrechtsvorschriften ab.<br />
Praxis-Beispiel - Der Jugendbetreuer<br />
erklärt während eines Vereinsausfluges<br />
einigen Kindern<br />
und Jugendlichen den Ablauf der<br />
vorgesehenen Aktivitäten. Ein 9jähriger<br />
Junge hat sich unbemerkt<br />
in einen Lagerraum für Materialien<br />
entfernt. Beim Spielen in diesem<br />
Lagerraum stürzen Gegenstände<br />
um und verletzen das<br />
Kind. Gegen den Jugendbetreuer<br />
wird ein Strafverfahren wegen<br />
fahrlässiger Körperverletzung<br />
eingeleitet. Für die Verteidigung<br />
im Strafverfahren wird dem Jugendbetreuer<br />
Kostenschutz im<br />
Rahmen der Rechtsschutzversicherung<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
• Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />
Dieser Rechtsschutz regelt sozialgerichtliche<br />
Auseinandersetzungen<br />
mit den Trägern gesetzlicher Sozialversicherungen.<br />
Praxis-Beispiel - Nach einer Prüfung<br />
wurde festgestellt, dass der Verein für<br />
seine angestellten Mitarbeiter über<br />
Jahre nicht genügend Beiträge an die<br />
gesetzliche Krankenversicherung<br />
abgeführt hat. Die Krankenkasse fordert<br />
vom Verein ausstehende Beiträge<br />
in Höhe von 25.000 Euro. Vor dem<br />
Sozialgericht wehrt sch der Verein<br />
gegen die Höhe des eingeforderten<br />
Betrages und will eine niedrigere<br />
Feststellung der Forderung erreichen.<br />
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung<br />
wird dem Verein Kostenschutz<br />
gewährt.<br />
Auch hier besteht ein über den Vereinsbeitrag<br />
abgedeckter Vertrag des<br />
Deutschen Chorverbandes mit der<br />
ARAG, über den alle Vereine des<br />
Chorverbandes der Pfalz abgesichert<br />
sind. Adresse der ARAG und Versicherungsnummer<br />
wie oben.<br />
Weitere Versicherungen sind im<br />
Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses<br />
für unsere Vereine nicht<br />
abgeschlossen.<br />
3. Unfallversicherung<br />
Die Unfallversicherung soll den Mitgliedern<br />
im Fall eines Unfalls helfen,<br />
wirtschaftliche und finanzielle<br />
Notlagen zu überbrücken. Der Begriff<br />
„Unfall“ findet im heutigen<br />
Sprachgebrauch in den verschiedensten<br />
Situationen Verwendung.<br />
Sie alle kennen den Ausdruck „Verkehrsunfall“,<br />
„Berufsunfall“. Oftmals<br />
wird der Begriff „Unfall“ dabei gebraucht,<br />
ohne dass überhaupt Personen<br />
zu Schaden gekommen sind.<br />
Als wichtig erscheint allerdings zu<br />
erwähnen, dass Krankheiten und<br />
Sachschäden nicht unter den Unfallversicherungsschutz<br />
fallen.<br />
Folgende Leistungsblöcke sollten in<br />
einer Unfallversicherung enthalten<br />
sein:<br />
• Die Todesfall-Leistung<br />
Der Tod eines Mitglieds gehört zu<br />
dem Tragischsten, mit dem sich ein<br />
Verein, insbesondere aber die Hinterbliebenen<br />
auseinandersetzen<br />
müssen.<br />
• Die Invaliditäts-Leistung<br />
Invalidität bedeutet eine dauernde<br />
Beeinträchtigung der körperlichen<br />
und geistigen Leistungsfähigkeit.<br />
• Die Übergangsleistung<br />
Nach schweren Unfällen mit lang<br />
andauernder vollständiger körperlichen<br />
und geistigen Leistungsfähigkeit<br />
und langwierigen Heilbehandlungsmaßnahmen<br />
kann sich der<br />
Zeitpunkt, an dem eine Invalidität<br />
abschließend festgestellt werden<br />
kann, lange verzögern. Für derartige<br />
Fälle sollte eine Übergangsleistung<br />
vorgesehen sein, die nach<br />
sechs Monaten und ein weiteres<br />
Mal nach neun Monaten fällig wird.<br />
• Bergungskosten/Serviceleistungen<br />
Bergungskosten entstehen beim<br />
Transport von Verletzten ins nächste<br />
Krankenhaus oder auch bei Suchaktionen.<br />
Müssen dabei Spezialgerät<br />
oder Hubschrauber eingesetzt<br />
werden, können erhebliche Kosten<br />
entstehen, die von den Krankenkassen<br />
oft nicht oder nur zum Teil ersetzt<br />
werden.<br />
Eine Unfallversicherung ist weder<br />
im Chorverband der Pfalz noch im<br />
Deutschen Chorverband einheitlich<br />
eingeführt. Der Abschluss von Unfallversicherungen<br />
ist daher Sache<br />
der einzelnen Vereine. (genö)<br />
Die Fortsetzung lesen Sie in der<br />
Ausgabe 3/2008 der <strong>ChorPfalz</strong>.