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Zeitlos – unvergänglich – unübertroffen - ChorPfalz online

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Jeder aktive, in der Öffentlichkeit<br />

agierende Verein sollte bestimmte,<br />

auf seine Bedürfnisse zugeschnittene<br />

Versicherungen abgeschlossen<br />

haben. Hier ein kleiner Überblick:<br />

1. Vereinshaftpflichtversicherung<br />

Ein absolutes Muss für jeden Verein<br />

ist die Vereinshaftpflichtversicherung.<br />

Denn Vereine haften gegenüber<br />

im Verein tätigen Personen,<br />

Betriebsfremden und Dritten<br />

für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.<br />

Sie deckt Schadenersatzansprüche,<br />

die gegenüber<br />

dem Verein von dritter Seite geltend<br />

gemacht werden. Die Vereinshaftpflichtversicherung<br />

gewährt<br />

dem versicherten Verein Versicherungsschutz<br />

für Schadenereignisse,<br />

die einen Personen-, Sach- oder<br />

Vermögensschaden zur Folge haben,<br />

und zwar, wenn er „für diese<br />

Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungenprivatrechtlichen<br />

Inhalts von einem Dritten auf<br />

Schadenersatz in Anspruch genommen<br />

wird“ (§ 1 Abs. 1 der allen Haftpflicht-Versicherungsverträgen<br />

zugrunde liegenden Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen für die<br />

Haftpflichtversicherung [AHB]). Unberechtigte<br />

Ansprüche werden auf<br />

Kosten der Versicherung abgewehrt,<br />

wenn es sein muss auch durch Aufnahme<br />

eines Prozesses.<br />

Alle dem Chorverband der Pfalz angehörenden<br />

Vereine sind Nutznießer<br />

einer Vereinshaftpflichtversicherung,<br />

die der Deutsche Chorverband<br />

abgeschlossen hat. Diese Versicherung<br />

wird vom Beitrag der Vereine<br />

bezahlt, so dass immer Versicherungsschutz<br />

besteht und die<br />

Vereine sich nicht selbst um die Begleichung<br />

dieser Versicherungspämien<br />

kümmern müssen.<br />

Die Vereinshaftpflichtversicherung<br />

des Deutschen Chorverbandes:<br />

ARAG Allgemeine Versicherung AG<br />

Abt. Sport-Betrieb<br />

ARAG-Platz 1<br />

40472 Düsseldorf<br />

Tel. (0211) 963-38 34 Kontakt<br />

Tel. (0211) 963-3353 Schadenmeldung<br />

Fax (0211) 963-36<br />

Mail: duesseldorf@arag-sport.de<br />

<strong>ChorPfalz</strong> März/April 2008 Seite 35<br />

Vereins-Versicherungen - welche wofür? (Teil 1)<br />

Gruppenversicherungsvertrag Nr.<br />

SpV 1022 832<br />

2. Die Rechtsschutzversicherung<br />

des Vereins<br />

Die Rechtsschutzversicherung<br />

übernimmt das Kostenrisiko, wenn<br />

es darum geht, eigene Ansprüche<br />

gegenüber Dritten durchzusetzen<br />

oder sich in einem Strafverfahren<br />

verteidigen zu müssen. Der Versicherungsschutz<br />

sollte folgende<br />

Leistungsarten umfassen:<br />

• Schadenersatz-Rechtsschutz<br />

Dieser Rechtsschutz dient der<br />

Durchsetzung von nicht-vertraglichen<br />

Schadenersatzansprüchen<br />

gegenüber Dritten aus Personen-,<br />

Sach- und Vermögensschäden, die<br />

der Verein oder seine Mitglieder<br />

beim Vereinsbetrieb erleiden.<br />

Praxis-Beispiel - Beim Einbiegen in<br />

die Zufahrt zum Vereinsgelände<br />

kommt ein Autofahrer mit seinem<br />

Fahrzeug ins Schleudern und beschädigt<br />

die Umzäunung des<br />

Grundstücks. Der Verein als Eigentümer<br />

des Geländes muss sich anwaltlicher<br />

Hilfe bedienen, um seine<br />

Ersatzansprüche zur Reparatur des<br />

Zaunes gegen den Schadenverursacher<br />

geltend zu machen. Das Kostenrisiko<br />

aus der Geltendmachung<br />

der eigenen Schadenersatzansprüche<br />

wird durch die Rechtsschutzversicherung<br />

getragen.<br />

• Arbeits-Rechtsschutz<br />

Der Arbeitsrechtsschutz greift bei<br />

Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen.<br />

Praxis-Beispiel - Der vorzeitig<br />

entlassene Chorleiter des Männerchors<br />

fordert vom Verein die<br />

Fortzahlung seines Gehalts. Der<br />

Chorleiter klagt vor dem Arbeitsgericht<br />

seine Ansprüche ein. Mit<br />

Unterstützung eines Rechtsanwaltes<br />

will der Verein die Ansprüche<br />

zurückweisen lassen. Im Rahmen<br />

der Rechtsschutzversicherung<br />

wird dem Verein Kostenschutz<br />

gewährt.<br />

• Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />

Der Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />

deckt die Verteidigungskosten<br />

gegen den Vorwurf<br />

einer Ordnungswidrigkeit oder ei-<br />

ner fahrlässigen Verletzung von<br />

Strafrechtsvorschriften ab.<br />

Praxis-Beispiel - Der Jugendbetreuer<br />

erklärt während eines Vereinsausfluges<br />

einigen Kindern<br />

und Jugendlichen den Ablauf der<br />

vorgesehenen Aktivitäten. Ein 9jähriger<br />

Junge hat sich unbemerkt<br />

in einen Lagerraum für Materialien<br />

entfernt. Beim Spielen in diesem<br />

Lagerraum stürzen Gegenstände<br />

um und verletzen das<br />

Kind. Gegen den Jugendbetreuer<br />

wird ein Strafverfahren wegen<br />

fahrlässiger Körperverletzung<br />

eingeleitet. Für die Verteidigung<br />

im Strafverfahren wird dem Jugendbetreuer<br />

Kostenschutz im<br />

Rahmen der Rechtsschutzversicherung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

• Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />

Dieser Rechtsschutz regelt sozialgerichtliche<br />

Auseinandersetzungen<br />

mit den Trägern gesetzlicher Sozialversicherungen.<br />

Praxis-Beispiel - Nach einer Prüfung<br />

wurde festgestellt, dass der Verein für<br />

seine angestellten Mitarbeiter über<br />

Jahre nicht genügend Beiträge an die<br />

gesetzliche Krankenversicherung<br />

abgeführt hat. Die Krankenkasse fordert<br />

vom Verein ausstehende Beiträge<br />

in Höhe von 25.000 Euro. Vor dem<br />

Sozialgericht wehrt sch der Verein<br />

gegen die Höhe des eingeforderten<br />

Betrages und will eine niedrigere<br />

Feststellung der Forderung erreichen.<br />

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung<br />

wird dem Verein Kostenschutz<br />

gewährt.<br />

Auch hier besteht ein über den Vereinsbeitrag<br />

abgedeckter Vertrag des<br />

Deutschen Chorverbandes mit der<br />

ARAG, über den alle Vereine des<br />

Chorverbandes der Pfalz abgesichert<br />

sind. Adresse der ARAG und Versicherungsnummer<br />

wie oben.<br />

Weitere Versicherungen sind im<br />

Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses<br />

für unsere Vereine nicht<br />

abgeschlossen.<br />

3. Unfallversicherung<br />

Die Unfallversicherung soll den Mitgliedern<br />

im Fall eines Unfalls helfen,<br />

wirtschaftliche und finanzielle<br />

Notlagen zu überbrücken. Der Begriff<br />

„Unfall“ findet im heutigen<br />

Sprachgebrauch in den verschiedensten<br />

Situationen Verwendung.<br />

Sie alle kennen den Ausdruck „Verkehrsunfall“,<br />

„Berufsunfall“. Oftmals<br />

wird der Begriff „Unfall“ dabei gebraucht,<br />

ohne dass überhaupt Personen<br />

zu Schaden gekommen sind.<br />

Als wichtig erscheint allerdings zu<br />

erwähnen, dass Krankheiten und<br />

Sachschäden nicht unter den Unfallversicherungsschutz<br />

fallen.<br />

Folgende Leistungsblöcke sollten in<br />

einer Unfallversicherung enthalten<br />

sein:<br />

• Die Todesfall-Leistung<br />

Der Tod eines Mitglieds gehört zu<br />

dem Tragischsten, mit dem sich ein<br />

Verein, insbesondere aber die Hinterbliebenen<br />

auseinandersetzen<br />

müssen.<br />

• Die Invaliditäts-Leistung<br />

Invalidität bedeutet eine dauernde<br />

Beeinträchtigung der körperlichen<br />

und geistigen Leistungsfähigkeit.<br />

• Die Übergangsleistung<br />

Nach schweren Unfällen mit lang<br />

andauernder vollständiger körperlichen<br />

und geistigen Leistungsfähigkeit<br />

und langwierigen Heilbehandlungsmaßnahmen<br />

kann sich der<br />

Zeitpunkt, an dem eine Invalidität<br />

abschließend festgestellt werden<br />

kann, lange verzögern. Für derartige<br />

Fälle sollte eine Übergangsleistung<br />

vorgesehen sein, die nach<br />

sechs Monaten und ein weiteres<br />

Mal nach neun Monaten fällig wird.<br />

• Bergungskosten/Serviceleistungen<br />

Bergungskosten entstehen beim<br />

Transport von Verletzten ins nächste<br />

Krankenhaus oder auch bei Suchaktionen.<br />

Müssen dabei Spezialgerät<br />

oder Hubschrauber eingesetzt<br />

werden, können erhebliche Kosten<br />

entstehen, die von den Krankenkassen<br />

oft nicht oder nur zum Teil ersetzt<br />

werden.<br />

Eine Unfallversicherung ist weder<br />

im Chorverband der Pfalz noch im<br />

Deutschen Chorverband einheitlich<br />

eingeführt. Der Abschluss von Unfallversicherungen<br />

ist daher Sache<br />

der einzelnen Vereine. (genö)<br />

Die Fortsetzung lesen Sie in der<br />

Ausgabe 3/2008 der <strong>ChorPfalz</strong>.

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