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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Das Untersuchungsgebiet<br />

• 04.02.1998: In einer Beratung im StAUN UEM mit Vertretern des BLUM zur<br />

„Förderung Wasserwirtschaftlicher Investitionen“ wird noch einmal deutlich<br />

gemacht, dass PFV und UVP wie die Planungsphasen 1 & 2 nicht zu den<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben zählen und daher <strong>von</strong> Staats wegen nicht<br />

bezahlt werden können (WBV 2002).<br />

• 18.03.1998: Auf einer „Krisensitzung“ in Bugewitz gibt Herr Leymann<br />

(Abteilungsleiter Wasserwirtschaft BLUM) als Vertreter des Landes die<br />

Möglichkeit einer 100 %igen Förderung des Rückbaus des Deiches<br />

„Zartenstrom“ bekannt (WBV 2002).<br />

• 23.03.1998: Die Gemeinde Bugewitz richtet einen gemeinsam mit dem WBV<br />

und Herrn Markhoff (MdL) erarbeiteten Antrag auf Sonderbedarfszuweisung<br />

<strong>von</strong> Mitteln für die Verstärkung der provisorischen Verwallung und die<br />

erhöhten SW-Kosten durch eindringendes Haffwasser an das<br />

Innenministerium MV. Der Antrag wird am 11.08.1998 abgelehnt (WBV<br />

2002).<br />

• 31.03.1998: Der Vorstand des WBV beschließt die Vergabe der<br />

Projektierungsleistungen und der Baubetreuung an das Ingenieurbüro<br />

„Neuhaus & Partner“ aus Anklam (WBV 2002).<br />

• 06.04.1998: Auf der Gemeindevertretersitzung in Bugewitz stellen sich die<br />

Gemeindevertreter geschlossen hinter die favorisierte Variante 4 als einzig<br />

vernünftige Alternativlösung zum derzeitigen wasserwirtschaftlichen Zustand<br />

im Raum Bugewitz (WBV 2002).<br />

• 27.04.1998: Der Revierförster der Stadt Anklam schlitzt den Deich<br />

Zartenstrom durch Beräumung des Schleusenbauwerkes Zartenstrom. Das<br />

im Hinterland aufgestaute Wasser fließt ab. Später verschließt die Stadt die<br />

Schleuse erneut, um nicht die Folgen bei erneutem Wassereinbruch aus<br />

Richtung Haff tragen zu müssen (WBV 2002).<br />

• 16.05.1998: „Natürlich wäre es gut, wenn das Wasser am Haff gehalten<br />

werden könnte. Doch das lässt sich einfach nicht finanzieren.“ (DER<br />

AMTSVORSTEHER VON DUCHEROW, AZ).<br />

• 17.06.1998: Aufgrund der verbindlichen mündlichen Zusage des BLUM über<br />

die Förderung der beantragten Lösungsvariante findet beim WBV der<br />

Scoping-Termin zur Absteckung des Aufgabenrahmens für die UVP bzw. das<br />

PFV statt (WBV 2002).<br />

• 16.07.1998: Nach definitiver mündlicher Zusicherung der Fördermittel durch<br />

das Land kommt es zum Abschluss des Ingenieurvertrages zwischen dem<br />

WBV (Träger des Vorhabens) und dem Planungsbüro Neuhaus & Partner<br />

über die Planung und Baubetreuung der Deichbaumaßnahme (WBV 2002).<br />

• 26.07.1998: Nach Prüfung des Antrags des WBV durch das StAUN UEM und<br />

innerhalb des BLUM erhält der WBV mit Datum vom 26.07.1998 einen<br />

Bewilligungsbescheid der Bau- und Umweltministerin in Höhe <strong>von</strong> 1,7 Mill.<br />

DM für die Vorzugsvariante 4 (= 1. Bauabschnitt 5 „Deichbau“ mit 100 %iger<br />

Förderung) (WBV 2002).<br />

• 28.08.1998: Abschluss des Ingenieurvertrages zwischen dem Zweckverband<br />

„Peenetal-Landschaft“ („Mitträger“ des Vorhabens) und dem Ingenieurbüro<br />

Neuhaus & Partner über die Durchführung der UVS (WBV 2002).<br />

5 Der erste Bauabschnitt umfasst nur den Deichbau an sich und nicht den Bau des<br />

Landwirtschaftlichen Verbindungsweges zwischen Rosenhagen und Bugewitz mit dem darauf<br />

verlaufenden Euro-Radweg

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