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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Sozialwissenschaftliche Betrachtung 83<br />

Szenario zu Variante I:<br />

Um den Ängsten der Bewohner entgegen zukommen und die <strong>von</strong> Seiten des<br />

Naturschutzes favorisierte Variante I zu verbessern, hätte in der UVS eine<br />

Variante geprüft werden können, die eine Verbindung der Ortschaften<br />

Rosenhagen und Kamp auf dem ehemaligen Bahndamm (vgl. Anhang) vorsieht<br />

und den Schutz der Ortschaften Rosenhagen und Bugewitz durch eigene<br />

Deiche realisiert. Zwar hätte diese nicht das Absterben des Waldes verhindert,<br />

aber die <strong>von</strong> den Anwohnern oft vermisste direkte Verbindung Rosenhagen-<br />

Kamp wäre geblieben und die Ortschaften wären geschützt.<br />

Ein solches Szenario ist nicht geprüft worden, da die Bahn nicht bereit ist, den<br />

Bahndamm aufzugeben und der Bau <strong>von</strong> getrennten Riegeldeichen an der<br />

Finanzierung scheitert (vgl. Abs. 5.2.7.). Diese Informationen haben die<br />

Bewohner aber nicht. Daher wissen sie oft einfach nicht, dass man sich mit<br />

ihren Problemen auseinandergesetzt hat (vgl. Abs. 5.2.9.1.).<br />

Variante II:<br />

Diese Variante sieht den Wiederaufbau bzw. Neubau des Haffdeichs vor. Für<br />

Leser der Umweltverträglichkeitsstudie, die nur die Kosten der einzelnen<br />

Varianten vergleichen (s. Exkurs S. 91), ist hier ein erster Stolperstein versteckt,<br />

denn die berechnete Variante hat nicht die ursprüngliche Schutzhöhe des<br />

Deiches. Demzufolge fallen die Kosten geringer aus als beim Wiederaufbau des<br />

Deiches in ursprünglicher Schutzhöhe. Hierdurch erklären sich zum Teil die<br />

„geringen“ Kostenunterschiede der Varianten II & IV.<br />

Ein wesentlicher Punkt bei der Wahl der Variante war die Finanzierung und<br />

damit verbunden die Förderfähigkeit. Zur Vereinfachung werden nur die<br />

Varianten II & IV diskutiert.<br />

Der Haffdeich sollte <strong>nach</strong> Vorstellungen des „Bugewitzer Haffdeich Vereins“ zu<br />

70% aus Mitteln der EU (TERRA-Projekt) und zu 30% aus Mitteln des Kreises<br />

finanziert werden. Der Kreis war <strong>nach</strong> Aussagen des Amtes Ducherow nicht in<br />

der Lage, <strong>von</strong> den geschätzten 2.750.000 Euro auch nur 30% (825.000 Euro)<br />

zu zahlen. Hierfür sollte dann das Land aufkommen. Es sollten also 70% <strong>von</strong><br />

der EU und 70% vom Land gefördert werden. Damit wäre jeweils der maximal<br />

mögliche Förderbetrag <strong>von</strong> EU und Land bezogen worden. Nach Aussagen des<br />

WBV ist dies eine Doppelförderung und damit nicht möglich. Wer nun recht hat<br />

und wer nicht, soll außer Acht gelassen werden, denn die Grundvoraussetzung<br />

für eine Landesförderung eines Deiches 2. Ordnung (beide Varianten) ist die<br />

Abgabe einer Nutzungsgarantie der Vorteilsnehmer.<br />

Hinter diesem spektakulären Begriff versteckt sich die einfache Aussage der<br />

Landnutzer, die durch den Deich geschützten Flächen weitere 10 Jahre in<br />

Bewirtschaftung zu halten. Werden die Flächen vor dem Ablauf dieser 10 Jahre<br />

aufgegeben, so sind die noch nicht abgeschriebenen Kosten dem Land zu<br />

erstatten. Nach einem ersten Aufschrei <strong>von</strong> Bevölkerung und Landnutzern<br />

werden sich letztere die Zahlen ihrer Betriebe genauer betrachtet haben und zu<br />

dem Ergebnis gekommen sein, dass bei den sinkenden SW-Zuschüssen eine<br />

weitere Nutzung der Flächen nicht rentabel ist. Gegen die Umsetzung der<br />

Variante II sprach auch der in der Zwischenzeit vorangeschrittene<br />

Flächenankauf durch den ZwV PtL. Der Stadt Anklam konnte der Forst nicht<br />

abgekauft werden, da wie schon erwähnt, Mitglieder des Zweckverbandes

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