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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Ergebnisse<br />

• Instandsetzung des Außendeiches <strong>von</strong> Kamp bis zur Mündung des Anklamer<br />

Mühlgrabens und linksseitig des Mühlgrabens bis zur Ortslage Bugewitz.<br />

• Die Schöpfwerke Zartenstrom und Bugewitz II werden instand gesetzt und<br />

betrieben.<br />

• Alle Flächen in diesem Raum werden über eine künstliche Vorflut<br />

entwässert.<br />

Die Bauarbeiten zur Umsetzung der Variante II, insbesondere der Deichbau,<br />

sind als kompliziert zu betrachten. Die Außenküste besitzt keinerlei günstige<br />

Fahrstraße zum Hinterland.<br />

Die ökonomischen Aufwendungen sind beträchtlich, da ein hoher technischer<br />

und materieller Aufwand notwendig ist. Die geschätzten Aufwendungen, welche<br />

schon einen Kompromiss darstellen, da der Deich eine geringere Schutzhöhe<br />

erhalten soll, werden mit 2.745.600 Euro angegeben (NEUHAUS & PARTNER<br />

1999).<br />

Für die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der Polder<br />

(Rosenhagen, Kamp, Zartenstrom und Bugewitz II) ist mit Folgekosten für die<br />

SW und die Pflege (z.B. Mahd) bzw. Instandhaltung des Deichs zurechnen, die<br />

Aufgrund der Länge des selbigen nicht zu ver<strong>nach</strong>lässigen sind. Allein die<br />

notwendige Mahd des Deiches wird mit ca. 10.000 Euro/Jahr angegeben<br />

(NEUHAUS & PARTNER 1999). Hinzu kommen die Betriebskosten für die<br />

Schöpfwerke Zartenstrom und Bugewitz II, die bei vorsichtigen Schätzungen<br />

zwischen 5.000 und 7.500 Euro/SW/Jahr liegen dürften (NEUHAUS & PARTNER<br />

1999).<br />

Als für die Arbeit wichtige wasserwirtschaftliche Auswirkungen der aufgezeigten<br />

Lösung gelten:<br />

1. Das UG und die umliegenden Ortschaften wären „ausreichend“ vor<br />

(Hoch-) Wasser geschützt.<br />

2. Die forstwirtschaftlich genutzten Bereiche des NSG ASB und die<br />

umliegenden landwirtschaftlich genutzten Bereiche sind gegen<br />

andauernde Überflutungen geschützt.<br />

3. Der Rosenhäger Damm bleibt als Verbindung zwischen Rosenhagen-<br />

Bugewitz und dem Kamp erhalten.<br />

4. Negative Auswirkungen auf den bewirtschafteten Waldbestand im<br />

Anklamer Stadtbruch sind nicht zu erwarten.<br />

Variante III<br />

Rückbau des Deiches Zartenstrom und Neubau eines Deiches an der<br />

Hinterkante (Bruchkante) des NSG „Anklamer Stadtbruch„. Dadurch entstehen<br />

freie, naturnahe Vorflutverhältnisse für die dem NSG vorgelagerten Flächen und<br />

für das NSG selbst. Instandsetzung der für die Entwässerung des Polders<br />

Rosenhagen notwendigen wasserwirtschaftlichen Anlagen.<br />

• Zum Schutz der Flächen im Polder Rosenhagen wird ein Deich 2. Ordnung<br />

vom Mühlgraben bis zur Plattenstraße <strong>nach</strong> Kamp entlang der Waldgrenze<br />

des Naturschutzgebietes neu errichtet.<br />

• Die Schöpfwerke Zartenstrom und Bugewitz II werden nicht mehr betrieben.

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