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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Sozialwissenschaftliche Betrachtung 77<br />

Damit wurden die Wasserstände den Anforderungen einer intensiven<br />

landwirtschaftlichen Produktion angepasst.<br />

Die Kosten für derartige wasserwirtschaftliche Maßnahmen spielten im Rahmen<br />

einer im wesentlichen auf die Steigerung landwirtschaftlicher Produktion<br />

ausgerichteten Wirtschaft (zu DDR-Zeiten) eine untergeordnete Rolle, so auch<br />

die Tatsache, dass durch die Schöpfwerke das Überschusswasser eines<br />

Einzugsgebietes abgepumpt werden musste, das in den meisten Fällen größer<br />

als die eingedeichte Fläche ist (UMWELT PLAN GMBH STRALSUND 1997).<br />

Seit 1991 wird durch die Naturschutzverwaltung die "Naturschutzgerechte<br />

Grünlandnutzung" finanziell gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen<br />

verschiedener EU-Programme zur umweltentlastenden landwirtschaftlichen<br />

Produktion und kann mit ca. 200 Euro/ha angegeben werden (I.L.N. 1995).<br />

Der Großteil der überflutungsgefährdeten und gepolderten landwirtschaftlich<br />

genutzten Niedermoorböden befinden sich unter NN bzw. unter der Vorflut (vgl.<br />

Anhang). Der Aufwand für die Nutzung dieser überflutungsgefährdeten<br />

Moorflächen ist weitaus höher, als die Kosten für die Nutzung anderer<br />

landwirtschaftlicher Flächen. Sie summieren sich aus den Aufwendungen für<br />

den Unterhalt der Deiche, für den Betrieb der Schöpfwerke und den Unterhalt<br />

der Grabensysteme innerhalb der Polder. Sie belaufen sich im Durchschnitt auf<br />

ca. 50 Euro/ha/Jahr. Darin sind keine Kosten für dringend erforderliche<br />

Sanierungsmaßnahmen an den Deichen oder Schöpfwerken enthalten (I.L.N.<br />

1995).<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen hätten bei einer Umsetzung der<br />

Variante II (NEUHAUS & PARTNER 1994) im UG und einer Fortsetzung ihrer<br />

Bewirtschaftung weiterhin aktiv durch Schöpfwerke entwässert (vgl. Tab. 6.1.)<br />

und durch den Deich vor ständiger Überflutung geschützt werden müssen. Den<br />

Flächeneigentümern droht bei einer Aufgabe der Schöpfwerke oder bei einem<br />

Verlust der Deichschutzfunktion faktisch der Entzug (bzw. der Untergang) ihrer<br />

Flächen. In den Medien wurde in diesem Zusammenhang oft der Begriff der<br />

„nassen Enteignung“ gebraucht, da Flächen, die dem Haff zuzurechnen sind,<br />

nicht in Privatbesitz sein können. Nach bestimmten Kriterien fallen solche<br />

Flächen dem Land zu.<br />

Ein Rückzug der Landwirtschaft aus Mooren ist naturschutzpolitisch gewollt und<br />

ökonomisch sinnvoll, daher streicht die Landesregierung MV die SW-Zulage<br />

(vgl. Tab. 6.1) seit 1992 kontinuierlich zusammen.<br />

Tabelle 6.1: Anteilige Landesförderung des Schöpfwerkbetriebes 1992 – 2003<br />

(<strong>nach</strong> WBV)<br />

Jahr Förderanteil Jahr Förderanteil<br />

1992 100 % 1998 27 %<br />

1993 80 % 1999 27 %<br />

1994 65 % 2000 25 %<br />

1995 60 % 2001 13 %<br />

1996 55 % 2002 6,5 %<br />

1997 41 % 2003 0 %<br />

Diese Reduzierung zeigte 1995 bereits Wirkung, indem eine wesentliche<br />

Verringerung der Betriebsstunden zu verzeichnen war und die Flächennutzung

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