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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Ergebnisse<br />

Ausbau und Befestigung des Plattenweges <strong>von</strong> Rosenhagen <strong>nach</strong> Bugewitz zu<br />

einem Deich 2. Ordnung. Instandsetzung bzw. Reorganisation der für die<br />

Entwässerung des Teilpolders Rosenhagen-West notwendigen<br />

wasserwirtschaftlichen Anlagen und damit eines Teils des Euro-Radweges<br />

„Stettiner Haff„ auf der Deichkrone.<br />

• Rückbau des Haffdeichs.<br />

• Zum Schutz der Ortschaften Rosenhagen und Bugewitz und der westlich<br />

des Plattenwegs (Alter Mühlgraben) gelegenen landwirtschaftlichen Flächen<br />

wird ein Deich (2. Ordnung) auf dem Plattenweg errichtet.<br />

• Die Schöpfwerke Zartenstrom und Bugewitz II werden nicht mehr betrieben.<br />

• Flächen unter einem mittleren Niveau <strong>von</strong> ± 0,00 m ü.NN bleiben ständig<br />

überstaut.<br />

• Zum Schutz der Polderflächen Kamp-West und für den Restpolder in<br />

Rosenhagen sowie der Entwässerung des Ortes Bugewitz sind bauliche<br />

Maßnahmen erforderlich.<br />

Die Masse der Bauarbeiten ist relativ unkompliziert zu realisieren, da die<br />

Zufahrt zur Deichbaustelle <strong>von</strong> zwei Seiten aus gegeben ist und der Untergrund<br />

der Bautrasse aufgrund früherer mineralischer Schüttungen keine<br />

Schwierigkeiten bereiten dürfte.<br />

Als Vorzugsvariante wird <strong>von</strong> NEUHAUS & PARTNER (1999) die Variante IV-1<br />

gesehen. Aus diesem Grund werden die Kosten für den Straßenbau mit der<br />

Plattenverlegung gleichgesetzt. Die erforderlichen ökonomischen<br />

Aufwendungen beim Bau mit Straßenplatten werden mit 1.219.400 Euro<br />

angegeben.<br />

Instandhaltung mit 2.100 Euro/Jahr (Deichmahd), Deichreparaturen und der<br />

Betrieb des SW-Rosenhagen können als Folgekosten angenommen werden.<br />

Die Kosten des SW-Rosenhagen werden aufgrund des Wegfalls der<br />

Entwässerung der Flächen des Teilpolders Rosenhagen-Ost entsprechend<br />

gering ausfallen.<br />

Als für die Arbeit wichtige wasserwirtschaftliche Auswirkungen der aufgezeigten<br />

Lösung gelten:<br />

1. Die Ortschaften Rosenhagen und Bugewitz sind vor<br />

Hochwasserereignissen, gemäß des Bemessungshochwassers,<br />

geschützt.<br />

2. Für den Polder Rosenhagen-West kann wieder ein normaler<br />

Schöpfwerksbetrieb aufgenommen werden. Landwirtschaftliche Nutzung<br />

wird wieder möglich sein.<br />

3. Im NSG „Anklamer Stadtbruch„ und in den überfluteten<br />

landwirtschaftlichen Flächen des Polders Zartenstrom sowie des<br />

Teilpolders Kamp-Ost und Rosenhagen-Ost erfolgt die<br />

Wasserregulierung in freier Vorflut entsprechend den<br />

Wasserspiegelschwankungen im Kleinen Haff.<br />

4. Der Rosenhäger Damm wird überflutet und kann daher nicht mehr als<br />

Verbindung zwischen Rosenhagen-Bugewitz und dem Kamp genutzt<br />

werden.

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