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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Begriffserklärungen<br />

• „Natur“ als Bedrohung<br />

Nicht immer wird „Natur“ als „Wildnis“ romantisch verklärt. Sie kann auch als<br />

bedrohlich wirken und Angst auslösen. Daraus leitet sich das Ziel ab, die<br />

„unwirtliche Natur“ zu zähmen und die „Naturgewalten“ zu beherrschen.<br />

• „Natur“ als Bedrohtes<br />

Durch das in den letzten Jahren durchgesetzte Umweltbewusstsein hat sich<br />

auch eine neue Einstellung zur Natur entwickelt: Sie wird nicht mehr als<br />

Bedrohung, sondern als etwas Bedrohtes wahrgenommen. Sie gilt als zerstör-<br />

und verletzbar. Persönliche in der Natur stattfindende Aktivitäten sind verpönt,<br />

weil schädlich, und werden schuldhaft erlebt.<br />

3.2. Naturschutz<br />

Nachdem der Begriff „Natur“ in Auszügen dargelegt worden ist, erklärt sich der<br />

Begriff „Naturschutz“ fast <strong>von</strong> selber. Naturschutz ist der Schutz dessen, was<br />

der einzelne Mensch als Individuum unter „Natur“ versteht. Übergeordnetes Ziel<br />

des Naturschutzes ist „der ganzheitliche Schutz der Natur“ (PLACHTER 1992, S.<br />

8). Dabei lassen sich, je <strong>nach</strong>dem welcher Zweck im Vordergrund steht, zwei<br />

Hauptzielrichtungen unterscheiden. Im ökologischen Hauptziel geht es<br />

vorwiegend um die Erhaltung, Förderung und Sicherung des Naturpotentials,<br />

während beim gesellschaftlichen Hauptziel die Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter (Ressourcen) sowie ökonomische, ethische und ästhetische<br />

Belange des Menschen im Mittelpunkt stehen (vgl. ERZ 1980, S. 564f.; SCHULZ<br />

1985, S. 17; BADER/MAY 1992, S. 20). Da die beiden Hauptziele verschiedene<br />

Ansprüche an die Landschaft stellen, können zwischen ihnen Konflikte<br />

auftreten. Mit den Zielen hat sich auch das Aufgabenfeld des Naturschutzes<br />

erweitert. Es umfasst fünf wesentliche Bereiche:<br />

1. Schutz und Förderung aller Organismen (Artenschutz),<br />

2. Schutz und Förderung <strong>von</strong> Lebensräumen (Biotop- und<br />

Geotopschutz),<br />

3. Schutz funktionaler und dynamischer Vorgänge in Ökosystemen<br />

(Prozessschutz),<br />

4. Schutz der abiotischen Naturgüter Wasser, Boden und Luft (Ressourcenschutz),<br />

5. Schutz komplexer, regionstypischer und repräsentativer Landschaftsausschnitte<br />

unter Mitsteuerung der Landnutzung (vgl. PLACHTER<br />

1993, S. 43).<br />

Geprägt wurde der Begriff „Naturschutz“ wie auch der Begriff „Heimatschutz“<br />

<strong>von</strong> Ernst Rudorff, der <strong>von</strong> 1840 bis 1916 lebte und <strong>von</strong> 1869 bis 1910 als<br />

Professor an der Königlichen Hochschule für Musik in Berlin lehrte (OTT et al.<br />

1999, S. 17).

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