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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Das Untersuchungsgebiet<br />

• 27.11.2000: Bauabnahme und feierliche Übergabe der Straße auf dem<br />

Deich, mit dem Straßenaufbau hat der Deich seine endgültige Schutzhöhe<br />

erhalten (WBV 2002).<br />

• Frühjahr 2002: Ein dreimonatiges Hochwasserereignis schwappt am<br />

Schöpfwerk Rosenhagen über den neuen Deich und läuft in die Beck. Ein<br />

Überlaufen der Beck kann nur durch den massiven Einsatz <strong>von</strong> Sandsäcken<br />

verhindert werden (IP–8).<br />

• Herbst 2002: Das <strong>nach</strong> Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom<br />

30.06.1997 notwendige PFV ist bis jetzt nicht abgeschlossen (WBV 2002<br />

mündl.; ZwV PtL 2002 mündl.).<br />

2.7. Schutzstatus<br />

Das Naturschutzgebiet Anklamer Stadtbruch nimmt die größte Fläche des UG<br />

ein. Der Schutzanordnung am 11.9.1967 durch den Vorsitzenden des<br />

Landwirtschaftsrates der DDR ging die Ausweisung kleinerer Flächen<br />

(„Schmetterlingswiese“) zu Schutzgebieten (Artenschutz) voraus. Damit galt zu<br />

Zeiten der DDR das Landeskulturgesetz der DDR 6 mit dem einschlägigen § 13.<br />

Seit der Wiedervereinigung gilt das Bundesnaturschutzgesetz 7 mit dem § 23.<br />

Die Schmetterlings-(Lepidopteren-) Fauna des ASB lieferte maßgebliche<br />

Gründe für die erste Unterschutzstellung. Zunächst waren es kleine<br />

Wiesenstücke am Rande des Bruches, auf die sich die Schutzbemühungen um<br />

1920 bzw. um 1930 (vgl. URBAHN 1971; BAUER 1972) konzentrierten, da sie<br />

entomologische Besonderheiten aufwiesen. Wie den Bläuling Maculinea alcon<br />

Schiff., dessen Raupe an den Blättern des Lungenenzian (Gentiana<br />

pneumonanthe) in parasitärer Symbiose mit der Ameise Myrmica laevinodes<br />

Nylander lebt. Die für das Gebiet geltende Behandlungsrichtlinie<br />

(RAUMORDNUNGSAMT Greifswald 2002) ist <strong>von</strong> 1980 und daher, unter<br />

Berücksichtigung der Ereignisse vom 3./4.11.1995, veraltet.<br />

Exkurs: Die Entstehung <strong>von</strong> Sturmfluten in der Ostsee<br />

Die Entstehung und der Verlauf <strong>von</strong> Sturmfluten der Ostsee werden durch das<br />

zufällige Zusammenwirken einer Reihe meteorologischer und hydrologischer<br />

Vorgänge bestimmt, so dass nie ein Ereignis dem anderen gleicht. Mit den<br />

Sturmfluten sind extreme Belastungen für die Küsten und die Küsten- und<br />

Hochwasserschutzanlagen verbunden. Im Falle des Versagens solcher<br />

Anlagen kann menschlicher Siedlungsraum bedroht sein. Vereinfacht spricht<br />

man (BLUM 1997, S, 12ff) bei der Sturmflutentstehung <strong>von</strong> folgenden<br />

möglichen Vorgängen im Wasserkörper der Ostsee:<br />

6 Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 12 vom 28. Mai 1970<br />

7 In der Fassung vom 25. März 2002 (BGBl. I 2002, S. 1193).

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