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Akzeptanz von Ökosystementwicklung nach natürlicher ...

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Sozialwissenschaftliche Betrachtungen 57<br />

5.2.8. Wert und Gefährdung des Naturschutzgebietes<br />

Es erscheint notwendig, auf die Verbindung <strong>von</strong> Wert und Gefährdung<br />

hinzuweisen, auch wenn es nicht Ziel dieser Arbeit ist, dem Naturschutzgebiet<br />

Anklamer Stadtbruch einen Wert beizumessen – es zu bewerten. Es sei an<br />

dieser Stelle nur auf die Bewertungsproblematik in Ökologie und Naturschutz<br />

hingewiesen (vgl. u.a. PLACHTER 1994; ESER/POTTHAST 1997; BRÖRING/WIEGLEB<br />

1999; KOWARIK 1999). Eine der häufigsten Formen der Bewertung ist die<br />

„Monetarisierung“. Diese Art der Wertmessung aber kann auf logische,<br />

faktische, psychologische und moralische Grenzen stoßen, wobei mit Sicht auf<br />

den Naturschutz die beiden letztgenannten besonderes Interesse finden<br />

(HAMPICKE 1998).<br />

Um über ein mögliches Gefährdungspotential einzelner Umweltfaktoren und<br />

sonstiger Einflussnahmen spekulieren oder sogar diskutieren zu können,<br />

müssen zuerst die Schutzziele des Gebietes betrachtet werden. Nach der<br />

immer noch aktuellen Behandlungsrichtlinie <strong>von</strong> 1980 (RAUMORDNUNGSAMT<br />

HGW 2002) besteht das Schutzziel für das NSG Anklamer Stadtbruch vorrangig<br />

in der Erhaltung <strong>von</strong> Lebensstätten für bedrohte Organismenarten (Artenschutz)<br />

sowie in der Regeneration der durch frühere Entwässerungen geschädigten<br />

Moorökosysteme (Biotop- und Geotopschutz) (vgl. Abs. 3.2). Diese Richtlinie<br />

muss neu gefasst werden.<br />

Als zentrale Gefährdungsursachen des Schutzzieles für das NSG betrachten<br />

GRÜNBAUER/CHEUNG (1994):<br />

1. die Grundwasserabsenkung,<br />

2. den Nährstoffeintrag,<br />

3. die Wildbestände, damit verbunden<br />

4. die Jagd und<br />

5. die Forstwirtschaft.<br />

Hier hätte sicherlich noch die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden<br />

Flächen genannt werden können, wobei sich die Auswirkungen dieser auf die<br />

Punkte Grundwasserabsenkung und Nährstoffeintrag verteilen lassen.<br />

Seit der Überflutung und stellenweise dauerhaften Überstauung der Flächen<br />

haben sich die Gefährdungsursachen in der Gewichtung verändert, aber<br />

dennoch haben alle unter den genannten Schutzzielen weiterhin Bestand. Eine<br />

weitere Gefährdungsursache könnte der Tourismus werden. Da aber vermutlich<br />

nicht <strong>von</strong> einem Massentourismus gesprochen werden kann, bleibt die<br />

Entwicklung abzuwarten, denn vereinzelte Spaziergänger hat es im Gebiet<br />

immer schon gegeben. Bei der Vergabe <strong>von</strong> Betretungserlaubnissen durch die<br />

zuständigen Behörden sollte jedoch auf den Betretungszweck geachtet werden.<br />

Ein auf Usedom ansässiges Safari-Unternehmen ist schon mit Land- und<br />

Wasserfahrzeugen im Gebiet gesichtet worden (IP-7&11).<br />

Die ersten Schutzbemühungen im Gebiet gehen auf das Jahr 1930 zurück (vgl.<br />

Abs. 2.7.). URBAHN (1971) schreibt: „Der erste Eindruck, den wir an einem<br />

gewitterschwülen Julitag 1927 vom Peenemoor (Anklamer Stadtbruch) hatten,<br />

war der eines unbeschreiblichen Reichtums an Schmetterlingen, und zwar<br />

besonders an Arten, die aus dem damaligen Pommern nur lokal oder kaum<br />

bekannt waren.“ Gemeint ist unter vielen anderen Besonderheiten Maculinea<br />

alcon Schiff., dieser wird <strong>von</strong> PFAU schon im Jahre 1913 beschrieben . Daher<br />

kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass Schutzbemühungen schon vor 1930

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