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2Kosten für die Wirtschaft sind du
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2A 4.1.A 4.2.Übersetzung in die de
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412.8. Sonstige Hinweise an die Ehe
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627.8. Folgebeurkundung über Ände
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841.1. AllgemeineVorbemerkung41.2.
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1060.3. Besonderheiten bei Sterbeur
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1278.2. Verlust des FamilienbuchsAn
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14teilung und Annahme als Kind. Bes
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1600:00 Uhr und die Zeit bis zur Vo
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18landsvertretung um Überprüfung
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20A 5.3.12. Übereinkommen vom 8. S
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221. Entscheidungen religiöser Ins
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24A 7.1.DeutscheBestehen begründet
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26Merkmale wie z. B. ihre Zugehöri
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285. Zu § 5 PStG Fortführung der
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306. Zu § 6 PStG Aktenführung6.1.
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32cherungsregisters wiederhergestel
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34Werden Urkunden, die jederzeit wi
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36Kapitel 3EheschließungAbschnitt
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38Eheschließung bekannt zu geben;
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40unmittelbar zur Entscheidung vorz
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42Befreiung von der fehlenden Ehem
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4414.2.2. In die Niederschrift übe
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46die Grundlage für die Eintragung
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4818.1. Anzeigefrist, verzögerte A
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50um eine juristische Person, liegt
- Seite 54 und 55: 5221.4.5. Der Zusatz „tot geboren
- Seite 56 und 57: 54Hat die nachträgliche Ermittlung
- Seite 58 und 59: 56des gewöhnlichen Aufenthalts des
- Seite 60 und 61: 5827.9. Folgebeurkundung über Änd
- Seite 62 und 63: 60Zum Nachweis über den letzten Wo
- Seite 64 und 65: 6231.3.2. Ist der Sterbeort unbekan
- Seite 66 und 67: 64Standesamt eine entsprechende Mit
- Seite 68 und 69: 66prüfen zu lassen; dabei ist der
- Seite 70 und 71: 68Hat sich der Sterbefall außerhal
- Seite 72 und 73: 7039.5.4. Für die Beschaffung des
- Seite 74 und 75: 7244.2.1. Für die Wirksamkeit der
- Seite 76 und 77: 7445. Zu § 45 PStG Erklärungen zu
- Seite 78 und 79: 76Der Berichtigungsantrag ist nicht
- Seite 80 und 81: 7854.3. Beweiskraft mehrsprachiger
- Seite 82 und 83: 80oder „glaubenslos“ ist nicht
- Seite 84 und 85: 82auf Grund der elektronisch in ein
- Seite 86 und 87: 84Bei einem tot geborenen Kind ist
- Seite 88 und 89: 8661.1. Arten der Benutzung61.1.1.
- Seite 90 und 91: 8864.1.3. Nach Ablauf der Sperrfris
- Seite 92 und 93: 90Eintrag im Personenstandsregister
- Seite 94 und 95: 92vorhaben vorwiegend kommerzielle
- Seite 96 und 97: 9468.3.4. Wenn nicht bekannt ist, b
- Seite 98 und 99: 9669.2. Zwangsgeld bei Mitgliedern
- Seite 100 und 101: 9875.1.3. Der Standesbeamte hat Ein
- Seite 102 und 103: 10076.2.1. Aus einem Alt- oder Übe
- Seite 107 und 108: 105Anlage 1 zur PStG-VwVBezeichnung
- Seite 109 und 110: 107Anlage 2 zur PStG-VwVBezeichnung
- Seite 111 und 112: 1093.11. Anschlusserklärung des Ki
- Seite 113 und 114: 111Anlage 3 zur PStG-VwVZulässige
- Seite 115 und 116: 113BegründungDer vorliegende Entwu