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090923 Entwurf mit Allg Teil

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49Standesamt angezeigt, ist sie nach den Vorschriften des deutschen Rechts zubeurkunden. Dies gilt auch, wenn die Geburt bereits nach ausländischemRecht beurkundet ist. Die Pflicht zur Anzeige bleibt bestehen, wenn das KindDeutscher ist.19.2.2. Nr. 19.2.1. gilt auch bei Geburten von Kindern der Mitglieder einer Truppeoder eines zivilen Gefolges, die einem internationalen militärischen Hauptquartierder NATO zugeteilt sind, sowie der Angehörigen (Artikel 2 des Übereinkommensüber die Rechtsstellung des einem internationalen militärischenHauptquartier der NATO in der Bundesrepublik Deutschland zugeteilten Personalsder Entsendestaaten in Verbindung <strong>mit</strong> Artikel 5 des Abkommens zwischender Bundesrepublik Deutschland und dem obersten Hauptquartier derAlliierten Mächte, Europa, über die besonderen Bedingungen für die Einrichtungund den Betrieb internationaler militärischer Hauptquartiere in der BundesrepublikDeutschland zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über dieRechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrages errichteten internationalenmilitärischen Hauptquartiere - Gesetz vom 17. Oktober 1969 - BGBl. IIS. 1997 -).19.2.3. Nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatischeBeziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) gilt die Anzeigepflicht auch für Personen,die Vorrechte und Immunitäten genießen. Das Übereinkommen und die Listeder Vertragsstaaten können auf der Internetseite der Deutschen Sektion derInternationalen Kommission für das Zivilstandswesen (www.ciecdeutschland.de)eingesehen werden.20. Zu § 20 PStG Anzeige durch Einrichtungen20.1. Anzeigepflicht der EinrichtungDie schriftliche Anzeigepflicht der Einrichtung besteht auch dann, wenn einAnzeigeberechtigter von seinem Recht zur Anzeige der Geburt nach § 19 desGesetzes Gebrauch gemacht hat; in diesem Fall erfolgt die Beurkundung aufGrund der zeitlich früheren Anzeige.20.2. Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wirdZu den sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, gehöreninsbesondere Geburtshäuser, die überwiegend als eingetragene Vereine geführtwerden. Wer Träger einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,oder eines Krankenhauses ist, richtet sich nach dessen Organisationsform.Handelt es sich bei der Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet worden ist,

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