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090923 Entwurf mit Allg Teil

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4818.1. Anzeigefrist, verzögerte Anzeige, fehlender Vorname18.1.1. Bei der Berechnung der Anzeigefrist sind die §§ 187, 188 und 193 des BürgerlichenGesetzbuchs entsprechend anzuwenden.18.1.2. Wird die Anzeige einer Geburt länger als drei Monate verzögert, soll die Beurkundungnur nach Er<strong>mit</strong>tlung des Sachverhalts erfolgen.18.1.3. Kann noch kein Vorname angezeigt werden, muss dies innerhalb eines Monatsnach der Geburt nachgeholt werden; hierauf ist der Anzeigende hinzuweisen.18.2. Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt (§ 31 PStV)Unter Geburt ist das vollständige Ausscheiden des Kindes aus dem Mutterleibzu verstehen, die Durchtrennung der Nabelschnur ist nicht erforderlich.19. Zu § 19 PStG Anzeige durch Personen19.1. Anzeigepflicht19.1.1. Die Anzeigepflicht des sorgeberechtigten Vaters besteht auch dann, wenn erden Umständen nach nicht der leibliche Vater sein kann oder wenn er bei derGeburt nicht zugegen war.19.1.2. Die Reihenfolge der Anzeigepflichtigen berührt die Berechtigung zur Anzeigenicht.19.1.3. Aus eigenem Wissen unterrichtet ist eine Person, die auf Grund eigenerWahrnehmungen erkennen kann, dass eine bestimmte Frau ein Kind geborenhat. Die anzeigende Person soll befragt werden, ob sie aus eigenem WissenKenntnis von der Geburt erlangt hat.19.1.4. Von Minderjährigen unter 14 Jahren soll eine Geburtsanzeige nur entgegengenommenwerden, wenn eine Anzeige von einem anderen Anzeigepflichtigennicht erreicht werden kann.19.2. Anzeigepflicht bei Mitgliedern des Nordatlantikvertrags, der NATO undbei Diplomaten19.2.1. Die Anzeigepflicht besteht nicht bei Geburten von Kindern der Mitglieder einerTruppe der Partner des Nordatlantikvertrages, der Mitglieder eines zivilenGefolges und der Angehörigen (Artikel 15 des Zusatzabkommens zu dem Abkommenzwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellungihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenausländischen Truppen vom 3. August 1959 - Gesetz vom 18. August1961 - BGBl. II S. 1183 -). Wird die Geburt dennoch bei einem deutschen

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