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090923 Entwurf mit Allg Teil

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949. Zu § 49 PStG Anweisung durch das Gericht50. Zu § 50 PStG Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte53. Zu § 53 PStG Beschwerde gegen gerichtliche EntscheidungenKapitel 9Beweiskraft und Benutzung der PersonenstandsregisterAbschnitt 1Beweiskraft; Personenstandsurkunden54. Zu § 54 PStG Beweiskraft der Personenstandsregister und –urkunden54.1. Beweiskraft der Standesregister und ähnlicher Register54.2. Beweiskraft öffentlicher Urkunden54.3. Beweiskraft mehrsprachiger Urkunden55. Zu § 55 PStG Personenstandsurkunden (§ 48 PStV)55.1. Ausstellung von Personenstandsurkunden55.2. Ausstellung von Urkunden nach Ablauf der Fortführungsfristen55.3. Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister (§ 50 PStV)55.4. Internationales Stammbuch der Familie (§ 52 PStV)56. Zu § 56 PStG <strong>Allg</strong>emeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden56.1. Inhalt der Urkunden56.2. Besonderheiten bei Personenstandsurkunden aus Altregistern56.3. Ausstellung von Personenstandsurkunden bei einem nicht registerführendenStandesamt57. Zu § 57 PStG Eheurkunde57.1. Eheurkunde aus der Niederschrift über die Eheschließung57.2. Eintragung der Namen57.3. Berücksichtigung von Folgebeurkundungen57.4. Besonderheiten bei Eheurkunden aus Altregistern59. Zu § 59 PStG Geburtsurkunde59.1. Urkunde für tot geborenes Kind59.2. Urkunde für angenommenes Kind59.3. Urkunde für Mutterschaftshilfe59.4. Weglassen von Angaben59.5. Besonderheiten bei Geburtsurkunden aus Altregistern60. Zu § 60 PStG Sterbeurkunde60.1. Angabe der Todeszeit60.2. Person für tot erklärt

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