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090923 Entwurf mit Allg Teil

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114Tabelle zu Bürokratiekosten <strong>Allg</strong>emeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz(PStG-VwV)Lfd. Nr. Vorschrift Art derInformationspflichtÄnderung1 3.1. geändert Nach der Vergabe der Standesamtsnummer durch dasstatistische Landesamt hat das Standesamt die ihm zugeteilteStandesamtsnummer der im Land zuständigen Stellefür die Pflege des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses(DVDV) <strong>mit</strong>zuteilen.2 5.1.3. keine Kommt die Eintragung einer Folgebeurkundung zu einemPersonenstandseintrag aus einem Gebiet in Betracht, indem ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist,sind die Unterlagen dem Standesamt I in Berlin zu übersenden.3 5.2. keine Weiterleitungen der beim Standesamt I in Berlin eingehendenUrkunden über Personenstandsfälle im Ausland an diezuständigen Standesämter und Behörden.4 8.1.1. geändert Das über die Wiederherstellung des in Verlust geratenenPersonenstandsregisters zu erstellende Protokoll ist dauerhaftaufzubewahren; es soll ...5 8.2.4. keine … hat das Standesamt, bei dem das Personenstandsregistergeführt wird, beglaubigte Abschriften der in Verlust geratenenoder unbenutzbar gewordenen Einträge zu erstellenund an die für die Führung des Sicherungsregisters zuständigeStelle zu abzugeben.6 21.4.2,31.3.3.keine… ist die Beurkundung dem für den Geburtsort zuständigenStandesamt zur Eintragung in das dortige Suchverzeichnis<strong>mit</strong>zuteilen.7 21.5.1, keineUnterrichtung der Meldebehörde21.5.2.8 29.3. keine Wurde ein im Inland eingetretener Sterbefall nicht von derDeutschen Dienststelle (WASt) angezeigt, hat das Standesamtdes Sterbeorts der Deutschen Dienststelle (WASt)einen Sterberegisterausdruck zu übersenden.9 49. keine Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlungab, hat es den Beteiligten auf ihr Verlangen einen <strong>mit</strong>Gründen versehenen schriftlichen Bescheid zu erteilen …10 65.2. keine Behörden und Gerichten ist auf Ersuchen die Benutzungder gesamten Sammelakten auch über die Angaben undUnterlagen hinaus gehend, die für die Zwecke der Beurkundungdes Personenstandsfalls erhoben worden sind, zugewähren, wenn …11 76.1.1. keine Mitteilungspflichten zwischen dem Standesamt I in Berlinund anderen Standesämtern bei Führung von einem Personenstandseintragfür denselben Personenstandsfall.

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