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090923 Entwurf mit Allg Teil

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107Anlage 2 zur PStG-VwVBezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses1.1. Anerkennung der Vaterschaft/ Mutterschaft1.2. Gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Anerkennung der Vaterschaft1.3. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft/ des Nichtbestehens der Vaterschaft1.4. Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft und Anerkennung der Vaterschaftdurch einen Dritten1.5. Gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft und gleichzeitigeFeststellung der Vaterschaft eines Dritten2. Annahme als Kind2.1. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann, §§ 1741, 1754 Abs. 1/ §§ 1741, 1754 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs2.2. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch den Ehemann der Mutter/ dieEhefrau des Vaters, §§ 1741, 1754 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs2.3. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch die Lebenspartnerin der Mutter/den Lebenspartner des Vaters, § 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes,§ 1754 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs2.4. Annahme eines Volljährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann, §§ 1767, 1770 des Bürgerlichen Gesetzbuchs2.5. Annahme eines Volljährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann <strong>mit</strong> den Wirkungen der Annahme eines Minderjährigen, §§ 1767, 1772des Bürgerlichen Gesetzbuchs2.6. Annahme eines Minderjährigen/ eines Volljährigen als Kind durch ein Ehepaar/eine Frau/ einen Mann nach ausländischem Recht2.7. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann nach ausländischem Recht <strong>mit</strong> den Wirkungen deutschen Rechts2.8. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann nach ausländischem Recht <strong>mit</strong> den Wirkungen deutschen Rechts fürSorge und Unterhalt2.9. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann nach ausländischem Recht und Bestätigung <strong>mit</strong> Feststellung der Wirkungendeutschen Rechts, § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Adoptionswirkungsgesetzes2.10. Annahme eines Minderjährigen als Kind durch ein Ehepaar/ eine Frau/ einenMann nach ausländischem Recht und Bestätigung <strong>mit</strong> Feststellung der Wir-

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