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5221.4.5. Der Zusatz „tot geboren
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54Hat die nachträgliche Ermittlung
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56des gewöhnlichen Aufenthalts des
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5827.9. Folgebeurkundung über Änd
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60Zum Nachweis über den letzten Wo
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6231.3.2. Ist der Sterbeort unbekan
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64Standesamt eine entsprechende Mit
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66prüfen zu lassen; dabei ist der
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68Hat sich der Sterbefall außerhal
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7039.5.4. Für die Beschaffung des
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7244.2.1. Für die Wirksamkeit der
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7445. Zu § 45 PStG Erklärungen zu
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76Der Berichtigungsantrag ist nicht
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7854.3. Beweiskraft mehrsprachiger
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80oder „glaubenslos“ ist nicht
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82auf Grund der elektronisch in ein
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84Bei einem tot geborenen Kind ist
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8661.1. Arten der Benutzung61.1.1.
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8864.1.3. Nach Ablauf der Sperrfris
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90Eintrag im Personenstandsregister
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92vorhaben vorwiegend kommerzielle
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9468.3.4. Wenn nicht bekannt ist, b
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9669.2. Zwangsgeld bei Mitgliedern
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9875.1.3. Der Standesbeamte hat Ein
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10076.2.1. Aus einem Alt- oder Übe
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102möglichst durch Ablichtung herz
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105Anlage 1 zur PStG-VwVBezeichnung
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107Anlage 2 zur PStG-VwVBezeichnung
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1093.11. Anschlusserklärung des Ki
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111Anlage 3 zur PStG-VwVZulässige
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113BegründungDer vorliegende Entwu