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090923 Entwurf mit Allg Teil

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15A 2.1.1. Orte sind so einzutragen, dass sie später jederzeit ohne Schwierigkeiten er<strong>mit</strong>teltwerden können.A 2.1.2. Für Orte im Inland ist die amtliche Gemeindebezeichnung einzutragen. Beigleichnamigen Gemeinden ist zur näheren Kennzeichnung der Verwaltungsbezirk(Kreis) hinzuzufügen.A 2.1.3. Wird auf ein personenstandsrechtliches Ereignis vor dem 2. August 1945 Bezuggenommen, ist für Gemeinden aus Gebieten, die zum Deutschen Reich inden Grenzen vom 31. Dezember 1937 gehörten, die zum jeweiligen Zeitpunktmaßgebende amtliche Gemeindebezeichnung zu verwenden.A 2.1.4. Für die Eintragung von Orten im Ausland ist die im betreffenden Staat üblicheBezeichnung zu verwenden und, sofern eine nähere Kennzeichnung erforderlichist, daneben der Staat zu vermerken. Ist im Inland eine deutsche Bezeichnungüblich, so ist diese einzutragen; die fremde Bezeichnung kann in Klammernhinzugefügt werden. Gibt es für eine Ortsbezeichnung keine hier gebräuchlichelateinische Schreibweise und ist der Ortsname auch in den vorgelegtenurkundlichen Nachweisen nur in anderen als lateinischen Schriftzeichenwiedergegeben, ist der Name so weit wie möglich durch Transliterationwiederzugeben; hierbei sind die Normen der Internationalen Normenorganisation(ISO) anzuwenden. Ist eine Transliteration nicht möglich, so sind Namenund sonstige Wörter nach ihrem Klang und den Lautregeln der deutschenRechtschreibung (phonetische Umschrift) einzutragen.A 2.1.5. Haben Orte durch Umbenennung, Zusammenschluss oder Eingliederung eineandere Bezeichnung erhalten und wird bei Eintragungen bei der Angabe desEreignisortes auf Einträge vor der Umbenennung, dem Zusammenschlussoder der Eingliederung Bezug genommen, ist der zur Zeit des Eintritts desdamaligen Personenstandsfalls geltende Name einzutragen.A 2.1.6. Hat sich die Bezeichnung des Standesamts geändert, genügt es ebenfalls, diezum Zeitpunkt der ursprünglichen Beurkundung geltende Bezeichnung einzutragen.A 2.2. ZeitangabenA 2.2.1. Datumsangaben sind in der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr (z.B.23.05.2003) einzutragen; Tag und Monat sind zweistellig, die Jahreszahl istvierstellig einzutragen. Zeitangaben bei Geburten und Sterbefällen sind <strong>mit</strong>Stunde und Minute (z. B. 17:23 Uhr) einzutragen. Für alle Angaben sind arabischeZiffern zu verwenden, hierbei sind die Ziffern 0 bis 9 <strong>mit</strong> 00 bis 09 zu bezeichnen.A 2.2.2. Bei der Angabe von Stunde und Minute, zu der sich ein Personenstandsfallereignet hat, ist die Zeit bis zur Vollendung der ersten Minute eines Tages <strong>mit</strong>

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