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090923 Entwurf mit Allg Teil

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1<strong>Entwurf</strong> einer <strong>Allg</strong>emeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz(PStG-VwV)VomNach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes erlässt die Bundesregierung folgende <strong>Allg</strong>emeineVerwaltungsvorschrift:Vorbemerkung:Diese <strong>Allg</strong>emeine Verwaltungsvorschrift ist in einen <strong>Allg</strong>emeinen <strong>Teil</strong> <strong>mit</strong> übergreifendenRegelungen und einen Besonderen <strong>Teil</strong> <strong>mit</strong> Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphendes Gesetzes gegliedert. Soweit dies zur Verknüpfung erforderlich ist, wird beiden speziellen Erläuterungen auf die Regelungen des <strong>Allg</strong>emeinen <strong>Teil</strong>s verwiesen.I.Inhaltsübersicht:<strong>Allg</strong>emeiner <strong>Teil</strong>A 1.A 1.1.A 1.2.A 1.3.NamensführungAngabe von Namen (§ 23 PStV)VornameFamiliennameA 2.A 2.1.A 2.2.Orts- und ZeitangabenOrtsangabenZeitangabenA 3.A 3.1.A 3.2.ReligionKörperschaftsstatusEintragung auf WunschA 4.Sprache und Schrift

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