23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
Anlage 3<br />
Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder<br />
in Kitas ab Januar 2003 sicherstellen<br />
Der Senat wird aufgefordert, umgehend die erforderlichen<br />
personalwirtschaftlichen Regelungen zu<br />
treffen, damit die Bezirke die für die Einhaltung der<br />
Kitapersonalverordnung zum Wohl der Kinder nötigen<br />
Erzieher/innenstellen durch zügige Umsetzung <strong>von</strong><br />
Überhangkräften, die Zubilligung <strong>von</strong> Ausnahmetatbeständen<br />
für die Verlängerung <strong>von</strong> Zeitverträgen oder<br />
die Heraufsetzung der Arbeitszeit schnell und flexibel<br />
besetzen können.<br />
Dem <strong>Abgeordnetenhaus</strong> ist bis zum 30. Januar 2003<br />
über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.<br />
Vermögensgeschäft<br />
(Nr. 24/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> stimmt der Einbringung <strong>von</strong><br />
weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung<br />
nach Maßgabe der der Vorlage beigefügten Grundstücksliste<br />
zu.<br />
Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes<br />
bei der Veräußerung <strong>von</strong> erbbaurechtsbelasteten<br />
Grundstücken an den Erbbauberechtigten<br />
Bei der Veräußerung <strong>von</strong> erbbaurechtsbelasteten<br />
landeseigenen Grundstücken an den jeweiligen Erbbauberechtigten<br />
wird künftig nach folgendem Bewertungsmodell<br />
vorgegangen:<br />
a) Der mit dem Erbbaurecht belastete Bodenwert ist<br />
über die immobilienwirtschaftliche Betrachtung zu<br />
ermitteln. Der Wert des unbelasteten Baugrundstücks<br />
ist über das Vergleichswertverfahren zu ermitteln.<br />
Der Verkehrswert ergibt sich grundsätzlich<br />
als arithmetisches Mittel aus beiden vorgenannten<br />
Wertermittlungen. Abweichungen sind je<br />
nach den spezifischen Gegebenheiten im Einzelfall<br />
möglich.<br />
b) Der Verkehrswert bei Mietwohnhausgrundstücken<br />
ist über das „<strong>Berlin</strong>er Modell“ zu ermitteln. Liegt<br />
das Bewertungsergebnis ertragsbedingt außerhalb<br />
des unter a) beschriebenen Wertebereiches gelten<br />
Mindestwert (bei Unterschreitung) bzw. Maximalwert<br />
(bei Überschreitung) als Verkehrswert.<br />
Beschlüsse des <strong>Abgeordnetenhaus</strong>es<br />
1677<br />
Entwurf des Bebauungsplans XV-54ab für eine<br />
Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs<br />
„<strong>Berlin</strong> – Johannisthal/Adlershof“ für die<br />
Verbreiterung und Verlängerung des Groß-<br />
<strong>Berlin</strong>er-Damms im Bezirk Treptow, Ortsteil<br />
Johannisthal, vom 22. November 1999<br />
Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-54ab für<br />
eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs<br />
„<strong>Berlin</strong>-Johannisthal/Adlershof“ für die Verbreiterung<br />
und Verlängerung des Groß-<strong>Berlin</strong>er Damms im<br />
Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom<br />
22. November 1999 wird zugestimmt.<br />
Mikrokredite zur Existenzgründung <strong>von</strong><br />
Kleinstgewerben<br />
Der Senat wird aufgefordert, bei der Fortschreibung<br />
des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms folgende<br />
Ziele bei den Instrumenten zur betrieblichen<br />
Arbeitsplatzförderung und Strukturentwicklung zu<br />
berücksichtigen:<br />
Im Bereich der Existenzgründungsförderung wird der<br />
geförderte Personenkreis erweitert um nicht leistungsberechtigte<br />
Erwerbslose und <strong>von</strong> Erwerbslosigkeit<br />
bedrohte Personen. Bei der Gewährung der<br />
Förderung sollen Frauen und Männer, die sich in<br />
familienbedingter Erwerbslosigkeit befinden oder<br />
<strong>von</strong> Erwerbslosigkeit bedroht sind, sowie Migranten/-innen<br />
entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Das Instrument der Existenzgründungsförderung wird<br />
um die Vergabe <strong>von</strong> Krediten an Unternehmen aus<br />
der genannten Zielgruppe zur Stabilisierung der Existenzgründungen<br />
bis zu 5 Jahren nach der Gründung<br />
erweitert.<br />
Die Kreditnehmer/innen sollen individuell angepasste<br />
Begleitmaßnahmen (z. B. Konzeptausarbeitung, Erstellung<br />
<strong>von</strong> Geschäftsplänen, Management, Buchführung,<br />
Marketing, fachliche Betreuung der Existenzgründer/-innen<br />
durch geeignete Träger, Mentoren/-innen,<br />
Gründerengel) in Anspruch nehmen.<br />
Die ausgereichten Kredite sollen zu einem niedrigen<br />
Zinssatz verzinst werden.<br />
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit mittelfristig<br />
private Mittel (z. B. Sach- und Zeitspenden <strong>von</strong><br />
Gründerengeln) aber auch Mittel der IBB (u. a. im<br />
Rahmen des Mikrokreditfondsprogramms der IBB)<br />
anstelle <strong>von</strong> Landesmitteln zur Kofinanzierung des<br />
ESF/EFRE bei Existenzgründungsprogrammen für<br />
die genannte Zielgruppe eingesetzt werden können.<br />
(D)