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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

Anlage 3<br />

Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder<br />

in Kitas ab Januar 2003 sicherstellen<br />

Der Senat wird aufgefordert, umgehend die erforderlichen<br />

personalwirtschaftlichen Regelungen zu<br />

treffen, damit die Bezirke die für die Einhaltung der<br />

Kitapersonalverordnung zum Wohl der Kinder nötigen<br />

Erzieher/innenstellen durch zügige Umsetzung <strong>von</strong><br />

Überhangkräften, die Zubilligung <strong>von</strong> Ausnahmetatbeständen<br />

für die Verlängerung <strong>von</strong> Zeitverträgen oder<br />

die Heraufsetzung der Arbeitszeit schnell und flexibel<br />

besetzen können.<br />

Dem <strong>Abgeordnetenhaus</strong> ist bis zum 30. Januar 2003<br />

über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.<br />

Vermögensgeschäft<br />

(Nr. 24/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> stimmt der Einbringung <strong>von</strong><br />

weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung<br />

nach Maßgabe der der Vorlage beigefügten Grundstücksliste<br />

zu.<br />

Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes<br />

bei der Veräußerung <strong>von</strong> erbbaurechtsbelasteten<br />

Grundstücken an den Erbbauberechtigten<br />

Bei der Veräußerung <strong>von</strong> erbbaurechtsbelasteten<br />

landeseigenen Grundstücken an den jeweiligen Erbbauberechtigten<br />

wird künftig nach folgendem Bewertungsmodell<br />

vorgegangen:<br />

a) Der mit dem Erbbaurecht belastete Bodenwert ist<br />

über die immobilienwirtschaftliche Betrachtung zu<br />

ermitteln. Der Wert des unbelasteten Baugrundstücks<br />

ist über das Vergleichswertverfahren zu ermitteln.<br />

Der Verkehrswert ergibt sich grundsätzlich<br />

als arithmetisches Mittel aus beiden vorgenannten<br />

Wertermittlungen. Abweichungen sind je<br />

nach den spezifischen Gegebenheiten im Einzelfall<br />

möglich.<br />

b) Der Verkehrswert bei Mietwohnhausgrundstücken<br />

ist über das „<strong>Berlin</strong>er Modell“ zu ermitteln. Liegt<br />

das Bewertungsergebnis ertragsbedingt außerhalb<br />

des unter a) beschriebenen Wertebereiches gelten<br />

Mindestwert (bei Unterschreitung) bzw. Maximalwert<br />

(bei Überschreitung) als Verkehrswert.<br />

Beschlüsse des <strong>Abgeordnetenhaus</strong>es<br />

1677<br />

Entwurf des Bebauungsplans XV-54ab für eine<br />

Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs<br />

„<strong>Berlin</strong> – Johannisthal/Adlershof“ für die<br />

Verbreiterung und Verlängerung des Groß-<br />

<strong>Berlin</strong>er-Damms im Bezirk Treptow, Ortsteil<br />

Johannisthal, vom 22. November 1999<br />

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-54ab für<br />

eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs<br />

„<strong>Berlin</strong>-Johannisthal/Adlershof“ für die Verbreiterung<br />

und Verlängerung des Groß-<strong>Berlin</strong>er Damms im<br />

Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom<br />

22. November 1999 wird zugestimmt.<br />

Mikrokredite zur Existenzgründung <strong>von</strong><br />

Kleinstgewerben<br />

Der Senat wird aufgefordert, bei der Fortschreibung<br />

des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms folgende<br />

Ziele bei den Instrumenten zur betrieblichen<br />

Arbeitsplatzförderung und Strukturentwicklung zu<br />

berücksichtigen:<br />

Im Bereich der Existenzgründungsförderung wird der<br />

geförderte Personenkreis erweitert um nicht leistungsberechtigte<br />

Erwerbslose und <strong>von</strong> Erwerbslosigkeit<br />

bedrohte Personen. Bei der Gewährung der<br />

Förderung sollen Frauen und Männer, die sich in<br />

familienbedingter Erwerbslosigkeit befinden oder<br />

<strong>von</strong> Erwerbslosigkeit bedroht sind, sowie Migranten/-innen<br />

entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Das Instrument der Existenzgründungsförderung wird<br />

um die Vergabe <strong>von</strong> Krediten an Unternehmen aus<br />

der genannten Zielgruppe zur Stabilisierung der Existenzgründungen<br />

bis zu 5 Jahren nach der Gründung<br />

erweitert.<br />

Die Kreditnehmer/innen sollen individuell angepasste<br />

Begleitmaßnahmen (z. B. Konzeptausarbeitung, Erstellung<br />

<strong>von</strong> Geschäftsplänen, Management, Buchführung,<br />

Marketing, fachliche Betreuung der Existenzgründer/-innen<br />

durch geeignete Träger, Mentoren/-innen,<br />

Gründerengel) in Anspruch nehmen.<br />

Die ausgereichten Kredite sollen zu einem niedrigen<br />

Zinssatz verzinst werden.<br />

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit mittelfristig<br />

private Mittel (z. B. Sach- und Zeitspenden <strong>von</strong><br />

Gründerengeln) aber auch Mittel der IBB (u. a. im<br />

Rahmen des Mikrokreditfondsprogramms der IBB)<br />

anstelle <strong>von</strong> Landesmitteln zur Kofinanzierung des<br />

ESF/EFRE bei Existenzgründungsprogrammen für<br />

die genannte Zielgruppe eingesetzt werden können.<br />

(D)

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