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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

Ladenschluss <strong>von</strong> einer wirtschaftspolitischen Sicht geprägt<br />

worden sind. Das Ladenschutzgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz.<br />

Es gab einmal einen Mr. Rexrodt, der nannte sich<br />

selbst Mr. Wirtschaft, der hat sich bei der FDP inzwischen<br />

zum Mr. Misswirtschaft profiliert. Er hatte uns bei<br />

der Ausweitung des Ladenschlusses <strong>von</strong> 18.30 Uhr auf<br />

20.00 Uhr 1996 unter anderem 50 000 neue Jobs im Handel<br />

versprochen und zusätzliche Milliardenumsätze.<br />

Nichts <strong>von</strong> dem, aber auch gar nichts <strong>von</strong> dem ist eingetroffen.<br />

Im Gegenteil, 30 000 bis 40 000 Arbeitsplätze<br />

sind verloren gegangen.<br />

Ihr Antrag geht haarscharf an der Wirklichkeit vorbei.<br />

§ 23 ist völlig ungeeignet. Ich zitiere aus einer Mitteilung<br />

des Verwaltungsgerichts Hamburg:<br />

Schließlich sieht das Ladenschlussgesetz in § 23<br />

die Möglichkeit vor, dass die obersten Landesbehörden<br />

in Einzelfällen befristete Ausnahmen <strong>von</strong><br />

den Vorschriften insbesondere der §§ 3 bis 16 bewilligen,<br />

wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse<br />

dringend nötig werden.<br />

Der Anwendungsbereich dieser Ausnahmevorschrift ist<br />

relativ eng. Denn als öffentliche Interessen, die eine Ausnahme<br />

etwa <strong>von</strong> den allgemeinen Ladenöffnungszeiten<br />

zulassen, kommen nur Versorgungsinteressen in Betracht.<br />

Das ist im Übrigen auch gesicherte Rechtsprechung des<br />

Bundesverwaltungsgerichts. Die Landkreise in den <strong>von</strong><br />

der Flut bedrohten Gebieten haben solche Erlasse durchgesetzt,<br />

damit die Versorgung der Bevölkerung gesichert<br />

werden konnte. Ich lese Ihnen einmal vor, was der Landkreis<br />

Kamenz in Anwendung <strong>von</strong> § 23 Ladenschlussgesetz<br />

veröffentlicht hat:<br />

Das dringende öffentliche Interesse an einer umfangreichen<br />

Ladenöffnung ist gegenwärtig gegeben,<br />

da andernfalls insbesondere in den Gebieten,<br />

in denen die Stromversorgung nicht sichergestellt<br />

ist und es daher an Kühlgelegenheiten für Lebensmittel<br />

fehlt, eine ausreichende Lebensmittelversorgung<br />

der Bevölkerung nicht gewährleistet<br />

ist.<br />

– Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass das in <strong>Berlin</strong><br />

der Fall ist? –<br />

Weiterhin ist eine umfassende Versorgung mit allen<br />

Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs über<br />

die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten hinaus erforderlich,<br />

um Betroffene und Helfer in den Katastrophengebieten<br />

mit allem Notwendigen, zum<br />

Beispiel Baumaterial, Möbel, Hausrat, Textilien,<br />

Elektrogeräten und vielem mehr versorgen zu können.<br />

– Wollen Sie behaupten, dass das in <strong>Berlin</strong> der Fall ist?<br />

Ich denke, dass die Aspekte, die der Antrag der Grünen<br />

auflistet, debattiert werden müssen. Die Bundesregierung<br />

hat, soweit dies bislang bekannt ist, ausgeführt, Befürchtungen,<br />

Leidtragende dieser Neuregelungen könnten<br />

1668<br />

die Beschäftigten sein, seien unbegründet. Branchentarifverträge<br />

für den Einzelhandel und das Arbeitszeitgesetz<br />

verhindern, dass die Ausweisung der Ladenöffnungszeiten<br />

am Samstag auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen<br />

wird. Das ist Hoffnung. Ich glaube, dass beispielsweise<br />

durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung <strong>von</strong><br />

Tarifverträgen hier noch einmal nachgebessert werden<br />

kann. Es gibt Möglichkeiten, die genutzt werden können.<br />

Aber so leichtfertig und oberflächlich, wie die FDP an<br />

dieses Thema herangeht, sollten wir es uns nicht machen.<br />

[Beifall bei der PDS, der SPD und den Grünen]<br />

Vizepräsident Dr. Stölzl: Danke schön, Herr Kollege<br />

Pewestorff! – Wir schließen die Rednerliste mit dem<br />

Herrn Kollegen Atzler <strong>von</strong> der Fraktion der CDU. Er hat<br />

das Wort – bitte schön!<br />

[Dr. Lindner (FDP): Jetzt wollen<br />

wir Zustimmung hören]<br />

Atzler (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten<br />

Damen und Herren! In Anbetracht der vorgerückten und<br />

weiter vorrückenden Zeit ist es nicht unbedingt das Gebot<br />

der Stunde, hier in kleinteilige Antragsberatung einzutreten.<br />

Ich will deshalb darauf verzichten<br />

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]<br />

und möchte anhand <strong>von</strong> fünf kurzen Punkten unsere<br />

grundsätzliche Auffassung zu diesem Thema darstellen:<br />

[Ah! bei der PDS]<br />

1. Initiativen auf Erweiterung der Ladenöffnungszeiten<br />

stimmen wir grundsätzlich zu. Deshalb stehen wir<br />

solchen Anträgen – und zwar beiden Anträgen – erst<br />

einmal positiv gegenüber.<br />

2. Wir haben im Rahmen der großen Koalition, ich<br />

glaube, es war 1999, für eine Bundesratsinitiative des<br />

Senats plädiert, um eine liberale, bundeseinheitliche Regelung<br />

herbeizuführen. Sie wissen, dass der Prozess aus<br />

den bekannten Gründen unterbrochen worden ist. Wir, die<br />

CDU-Fraktion, sind der Auffassung, dass eine Liberalisierung<br />

der Ladenöffnungszeiten den Nutzungsgrad der<br />

Stadt <strong>Berlin</strong>, der Metropole als Touristenmagnet stark<br />

erhöht. Dadurch könnten wirtschaftspolitische Potentiale<br />

aktiviert werden, was besonders dem Handel und auch<br />

dem Steueraufkommen der Stadt zugute käme.<br />

3. Wir stehen weiter zu einer Erweiterung der gegenwärtigen,<br />

einschränkenden Regelung, um mehr Flexibilität<br />

im genannten Sinn zu erreichen. Es ist nicht einsehbar,<br />

warum Handelsunternehmen nicht den Bedürfnissen entsprechend<br />

und damit kundenorientiert ihre Betriebs- bzw.<br />

ihre Öffnungszeiten festlegen dürfen. Wir können uns<br />

auch weiter gehende Öffnungszeiten vorstellen, als sie<br />

derzeit in der Bundesregierung diskutiert werden. Wir<br />

begrüßen es, dass sie sich, wie übrigens auch der Regierende<br />

Bürgermeister, in diesem Punkt bewegt hat. Wir<br />

haben aber das Gefühl, hier wird zu kurz gesprungen. Das<br />

finden wir wiederum bedauerlich. Konsens können wir<br />

sicherlich über den Punkt herstellen, dass der Sonntag<br />

grundsätzlich unangetastet bleiben sollte.<br />

(D)

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