23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
Bericht des Hauptausschusses anlässlich der<br />
Entlastung für das Rechnungsjahr 1996 - Drs 13/3857 -<br />
Rechtlich bedenkliches und wirtschaftlich fragwürdiges Verhalten des früheren Virchow-Klinikums<br />
T 402-413<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein nach<br />
organisatorischen Zusammenhängen, inhaltlichen Zielsetzungen, wirtschaftlichen Notwendigkeiten,<br />
Finanzströmen, Finanzierung der Beteiligungen, Finanzcontrolling und Haftung evaluierbares<br />
Beteiligungskonzept der Charité erstellt und ihm darüber sowie über die Einhaltung der<br />
Inkompatibilitätsregelungen bis zum 31. März 2003 berichtet. In diesen Bericht sind das Beteiligungs-konzept<br />
des Universitätsklinikums Benjamin Franklin und die Ergebnisse der Expertenkommission Hochschulmedizin<br />
mit einzubeziehen.<br />
Erneute Auflagen und Missbilligungen<br />
auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum<br />
Bericht des Hauptausschusses anlässlich der<br />
Entlastung für das Rechnungsjahr 1998 - Drs 14/1371 -<br />
Entwicklung der Versorgungsausgaben für Beamte und Richter, insbesondere vorzeitiges Ausscheiden mit<br />
Pensionsanspruch, sowie Überversorgung <strong>von</strong> Ruhegeldempfängern der <strong>Berlin</strong>er Verkehrsbetriebe<br />
T 86 - 87<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat<br />
• über seine Bemühungen zur Eindämmung der Frühestpensionierung im Rahmen des regelmäßig zu<br />
erstattenden Versorgungsberichts berichtet und<br />
• die erforderlichen Schritte für eine Verlängerung der Probezeit für den Justizwachtmeisterdienst<br />
einleitet.<br />
Rechtswidrige Gewährung der Feuerwehrzulage an und vorgezogene Altersgrenze für nicht zum<br />
Einsatzdienst gehörende Mitarbeiter der Feuerwehr<br />
T 244 - 249<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat<br />
• die Feuerwehrzulage nur Dienstkräften im Einsatzdienst gewährt, deren Tätigkeit durch den Einsatz „vor<br />
Ort“ maßgeblich geprägt wird,<br />
• eine klare Abgrenzung vornimmt, welche Dienstposten zum Einsatzdienst gehören und zur<br />
Zulagengewährung berechtigen,<br />
• die Zulagengewährung an Dienstkräfte, die nicht in ausreichendem Maße im Einsatzdienst tätig sind,<br />
einstellt,<br />
• die besondere Altersgrenze (§ 108 i.V.m. § 106 LBG) grundsätzlich nur auf Feuerwehrbeamte im<br />
Einsatzdienst anwendet,<br />
• für Feuerwehrbeamte, die nach jahrelanger Tätigkeit im Einsatzdienst dauernd feuerwehrdienstunfähig oder<br />
dauernd eingeschränkt feuerwehrdienstfähig sind, prüft, wie durch Änderung des § 108 LBG Härten<br />
vermieden werden können.<br />
1689<br />
(D)