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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

Bericht des Hauptausschusses anlässlich der<br />

Entlastung für das Rechnungsjahr 1996 - Drs 13/3857 -<br />

Rechtlich bedenkliches und wirtschaftlich fragwürdiges Verhalten des früheren Virchow-Klinikums<br />

T 402-413<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein nach<br />

organisatorischen Zusammenhängen, inhaltlichen Zielsetzungen, wirtschaftlichen Notwendigkeiten,<br />

Finanzströmen, Finanzierung der Beteiligungen, Finanzcontrolling und Haftung evaluierbares<br />

Beteiligungskonzept der Charité erstellt und ihm darüber sowie über die Einhaltung der<br />

Inkompatibilitätsregelungen bis zum 31. März 2003 berichtet. In diesen Bericht sind das Beteiligungs-konzept<br />

des Universitätsklinikums Benjamin Franklin und die Ergebnisse der Expertenkommission Hochschulmedizin<br />

mit einzubeziehen.<br />

Erneute Auflagen und Missbilligungen<br />

auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum<br />

Bericht des Hauptausschusses anlässlich der<br />

Entlastung für das Rechnungsjahr 1998 - Drs 14/1371 -<br />

Entwicklung der Versorgungsausgaben für Beamte und Richter, insbesondere vorzeitiges Ausscheiden mit<br />

Pensionsanspruch, sowie Überversorgung <strong>von</strong> Ruhegeldempfängern der <strong>Berlin</strong>er Verkehrsbetriebe<br />

T 86 - 87<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat<br />

• über seine Bemühungen zur Eindämmung der Frühestpensionierung im Rahmen des regelmäßig zu<br />

erstattenden Versorgungsberichts berichtet und<br />

• die erforderlichen Schritte für eine Verlängerung der Probezeit für den Justizwachtmeisterdienst<br />

einleitet.<br />

Rechtswidrige Gewährung der Feuerwehrzulage an und vorgezogene Altersgrenze für nicht zum<br />

Einsatzdienst gehörende Mitarbeiter der Feuerwehr<br />

T 244 - 249<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat<br />

• die Feuerwehrzulage nur Dienstkräften im Einsatzdienst gewährt, deren Tätigkeit durch den Einsatz „vor<br />

Ort“ maßgeblich geprägt wird,<br />

• eine klare Abgrenzung vornimmt, welche Dienstposten zum Einsatzdienst gehören und zur<br />

Zulagengewährung berechtigen,<br />

• die Zulagengewährung an Dienstkräfte, die nicht in ausreichendem Maße im Einsatzdienst tätig sind,<br />

einstellt,<br />

• die besondere Altersgrenze (§ 108 i.V.m. § 106 LBG) grundsätzlich nur auf Feuerwehrbeamte im<br />

Einsatzdienst anwendet,<br />

• für Feuerwehrbeamte, die nach jahrelanger Tätigkeit im Einsatzdienst dauernd feuerwehrdienstunfähig oder<br />

dauernd eingeschränkt feuerwehrdienstfähig sind, prüft, wie durch Änderung des § 108 LBG Härten<br />

vermieden werden können.<br />

1689<br />

(D)

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