23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
• eine Lösung erarbeitet, die entsprechend der differenzierten Vermögenssituation der Krankenhausträger zu angemessenen<br />
Einbringungsverpflichtungen bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen führt.<br />
T 275 - 277<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat künftig bei Schließung <strong>von</strong> Krankenhauskapazitäten vom Krankenhaus<br />
noch nicht verwendete Fördermittel nach § 8 LKG einschließlich noch vorhandener Fördermittelbestände<br />
zurückfordert bzw. auf die Ausgleichszahlungen für Schließungskosten anrechnet.<br />
T 278<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat künftig bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen prüft, inwieweit<br />
die Restbuchwerte oder Liquidationswerte aller mit Fördermitteln beschafften Anlagegüter bei Verzicht auf<br />
Rückforderung <strong>von</strong> Fördermitteln ebenfalls auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.<br />
T 279<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt insgesamt die bisherige Förderpraxis, die im Ergebnis zu einer Überzahlung<br />
<strong>von</strong> 2,8 Mio. € (5,5 Mio. DM) geführt hat.<br />
Es erwartet, dass der Senat Förderpraxis und Gesetzeslage in Übereinstimmung bringt.<br />
12. Finanzielle Nachteile in Millionenhöhe infolge ungerechtfertigter „Vorleistungen“ an Träger <strong>von</strong> Pflege-<br />
und Behinderten-Einrichtungen / T 280 - 291<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung<br />
• über Jahrzehnte versäumt hat, die Bezirke zu einer wirtschaftlichen Verwendung <strong>von</strong> Haushaltsmitteln bei der<br />
Abrechnung <strong>von</strong> Leistungen im Heimbereich anzuhalten und sie sogar zu so genannten „Vorleistungen“ aufgefordert<br />
hat,<br />
• noch am 1. Januar 1999 durch eine Ausnahmeregelung den Bezirken die Fortführung des unwirtschaftlichen<br />
Handelns freistellte und<br />
• erst mit Schreiben vom 15. Dezember 2000 darauf hingewiesen hat, dass die „Vorleistungen“ im Hinblick auf<br />
die Liquiditätssicherung im Vergleich zum PROSOZ-Verfahren die teurere Variante für die Bezirksämter ist.<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die Bezirksämter die „Vorleistungen“ ausnahmslos<br />
einstellen und noch nicht verrechnete Beträge unverzüglich zurückfordern.<br />
13. Rechtswidriges und zum Teil auffällig unwirtschaftliches Verhalten des ehemaligen Bezirksamtes Wedding<br />
und seines Betriebes Weddinger Senioreneinrichtungen / T 292 - 307<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass das Bezirksamt Mitte<br />
• ihm gegenüber keine Stellungnahme abgegeben,<br />
• die Senioreneinrichtung ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in einen Betrieb nach § 26 LHO umgewandelt,<br />
• Verträge ohne vorherige öffentliche Ausschreibung geschlossen,<br />
• den mit hohen jährlichen Zuschüssen subventionierten Betrieb nur unzureichend beaufsichtigt und<br />
• den Geschäftsbesorgungsvertrag viel zu spät gekündigt hat.<br />
Es erwartet, dass das Bezirksamt Mitte<br />
• zügig wirtschaftliche Lösungen für die Weddinger Senioreneinrichtungen erarbeitet und umsetzt,<br />
1685<br />
(D)