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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

• eine Lösung erarbeitet, die entsprechend der differenzierten Vermögenssituation der Krankenhausträger zu angemessenen<br />

Einbringungsverpflichtungen bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen führt.<br />

T 275 - 277<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat künftig bei Schließung <strong>von</strong> Krankenhauskapazitäten vom Krankenhaus<br />

noch nicht verwendete Fördermittel nach § 8 LKG einschließlich noch vorhandener Fördermittelbestände<br />

zurückfordert bzw. auf die Ausgleichszahlungen für Schließungskosten anrechnet.<br />

T 278<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat künftig bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen prüft, inwieweit<br />

die Restbuchwerte oder Liquidationswerte aller mit Fördermitteln beschafften Anlagegüter bei Verzicht auf<br />

Rückforderung <strong>von</strong> Fördermitteln ebenfalls auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.<br />

T 279<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt insgesamt die bisherige Förderpraxis, die im Ergebnis zu einer Überzahlung<br />

<strong>von</strong> 2,8 Mio. € (5,5 Mio. DM) geführt hat.<br />

Es erwartet, dass der Senat Förderpraxis und Gesetzeslage in Übereinstimmung bringt.<br />

12. Finanzielle Nachteile in Millionenhöhe infolge ungerechtfertigter „Vorleistungen“ an Träger <strong>von</strong> Pflege-<br />

und Behinderten-Einrichtungen / T 280 - 291<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung<br />

• über Jahrzehnte versäumt hat, die Bezirke zu einer wirtschaftlichen Verwendung <strong>von</strong> Haushaltsmitteln bei der<br />

Abrechnung <strong>von</strong> Leistungen im Heimbereich anzuhalten und sie sogar zu so genannten „Vorleistungen“ aufgefordert<br />

hat,<br />

• noch am 1. Januar 1999 durch eine Ausnahmeregelung den Bezirken die Fortführung des unwirtschaftlichen<br />

Handelns freistellte und<br />

• erst mit Schreiben vom 15. Dezember 2000 darauf hingewiesen hat, dass die „Vorleistungen“ im Hinblick auf<br />

die Liquiditätssicherung im Vergleich zum PROSOZ-Verfahren die teurere Variante für die Bezirksämter ist.<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die Bezirksämter die „Vorleistungen“ ausnahmslos<br />

einstellen und noch nicht verrechnete Beträge unverzüglich zurückfordern.<br />

13. Rechtswidriges und zum Teil auffällig unwirtschaftliches Verhalten des ehemaligen Bezirksamtes Wedding<br />

und seines Betriebes Weddinger Senioreneinrichtungen / T 292 - 307<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass das Bezirksamt Mitte<br />

• ihm gegenüber keine Stellungnahme abgegeben,<br />

• die Senioreneinrichtung ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in einen Betrieb nach § 26 LHO umgewandelt,<br />

• Verträge ohne vorherige öffentliche Ausschreibung geschlossen,<br />

• den mit hohen jährlichen Zuschüssen subventionierten Betrieb nur unzureichend beaufsichtigt und<br />

• den Geschäftsbesorgungsvertrag viel zu spät gekündigt hat.<br />

Es erwartet, dass das Bezirksamt Mitte<br />

• zügig wirtschaftliche Lösungen für die Weddinger Senioreneinrichtungen erarbeitet und umsetzt,<br />

1685<br />

(D)

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