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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

T 133<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat die begonnene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Beachtung<br />

des derzeitigen Verfahrensstandes endlich abschließt. Dabei sind alle Kosten (Entwicklungs- und Personalkosten)<br />

und ggf. vorhandene nicht monetäre Verfahrensnutzen zu berücksichtigen.<br />

T 134<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat die Möglichkeiten eines wirtschaftlichen und zweckmäßigen<br />

Verbundes der Anwendung der IT-Verfahren LIV und IPV prüft. Unabhängig <strong>von</strong> der Prüfung ist die zurzeit<br />

erforderliche doppelte Datenhaltung für IPV und LIV auf ein Mindestmaß zu beschränken.<br />

4. Verzögerungen und erhebliche Gefahren bei der Entwicklung des bundesweiten automatisierten<br />

Besteuerungsverfahrens / T 152-162<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat unabhängig <strong>von</strong> der Weiterentwicklung bei der FISCUS-GmbH<br />

durch geeignete Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der <strong>Berlin</strong>er Steuerverwaltung sicherstellt.<br />

Es erwartet ferner, dass der Senat zu den Haushaltsberatungen über den Stand, den Fortgang und die Kosten <strong>von</strong><br />

zukunftsorientierten Alternativverfahren berichtet.<br />

Schule, Jugend und Sport (einschließlich Familie)<br />

6. Zahlreiche Mängel bei der Anwendung tarifrechtlicher Vorschriften durch das Jugendaufbauwerk <strong>Berlin</strong><br />

T 206 - 207<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass die Frage der Eingruppierung <strong>von</strong><br />

Erziehern, die für die Tätigkeit <strong>von</strong> Sozialarbeitern intern weiterqualifiziert worden sind, geklärt wird, um alsbald<br />

zu einer tarifrechtlich befriedigenden Lösung zu kommen.<br />

T 210<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat dafür sorgt, dass nach Klärung der Zulagenberechtigung <strong>von</strong><br />

Beschäftigten in betreuten Wohnformen umgehend die erforderlichen Konsequenzen bei der Gewährung der<br />

Heimzulage gezogen werden.<br />

Arbeit, Soziales und Frauen (einschließlich Berufliche Bildung und Gesundheit)<br />

7. Schaden aufgrund mangelhafter Überwachung eines Geschäftsbesorgers durch die für Arbeit zuständige<br />

Senatsverwaltung<br />

T 214, T 230, T 231<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung die Fachaufsicht über den mit<br />

der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauten Treuhänder nur mangelhaft wahrgenommen hat, wodurch zumindest<br />

die zur Konkurstabelle angemeldeten Rückforderungen <strong>von</strong> 843 000 € (1,65 Mio. DM) als voraussichtlicher<br />

Schaden für das Land <strong>Berlin</strong> enstanden sind.<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass die Senatsverwaltung hierzu die Haftungsfrage prüft.<br />

T 221, T 223, T 225 - 226, T 228 - 229<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung weder bei der A.GmbH noch<br />

beim Arbeitsförderbetrieb auf die Führung und Prüfung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises geachtet<br />

hat, so dass im Falle des Arbeitsförderbetriebes weitere Fördermittel <strong>von</strong> 598 000 € (1,17 Mio. DM) ungerechtfertigt<br />

gezahlt wurden, anstatt die Förderung einzustellen. Es missbilligt ferner, dass sie die Einhaltung der Vorga-<br />

1683<br />

(D)

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