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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

Die lfd. Nrn. 10 bis 14 sind bereits durch die Konsensliste<br />

erledigt.<br />

Ich rufe auf<br />

lfd. Nr. 15:<br />

Beschlussempfehlung<br />

Stellungnahme des Senats zum Bericht des<br />

<strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />

Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000<br />

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/1056<br />

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 14/1328<br />

Hierzu hat nun der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit<br />

Herr Dr. Garstka mit einer Redezeit<br />

<strong>von</strong> bis zu fünf Minuten das Wort. – Bitte schön, Herr Dr.<br />

Garstka, Sie haben das Wort!<br />

Dr. Garstka, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:<br />

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen<br />

und Herren! Alljährlich erstattet der <strong>Berlin</strong>er Beauftragte<br />

für Datenschutz und Informationsfreiheit – so heißen wir<br />

ja bekanntermaßen inzwischen – dem <strong>Abgeordnetenhaus</strong><br />

und dem Regierenden Bürgermeister einen Tätigkeitsbericht.<br />

Der Bericht über das Jahr 2000, der heute auf der<br />

Tagesordnung steht, hatte Themen zum Inhalt, die auch<br />

heute noch die datenschutzrechtliche Diskussion prägen,<br />

wie die Videoüberwachung, das elektronische Ticketing<br />

oder die Datenverarbeitung in Krankenhäusern. Daraus<br />

kann man zweierlei erkennen, nämlich dass die Dinge, die<br />

wir ansprechen, <strong>von</strong> uns sehr frühzeitig erkannt werden,<br />

und dass es auf der anderen Seite sehr lange dauert, bis<br />

diese Dinge einer datenschutzrechtlich konformen und<br />

auch technisch abgesicherten Vollendung zustreben. Diese<br />

und viele andere Themen des Berichts wurden vom<br />

Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“<br />

des Innenausschusses sorgfältig erörtert.<br />

Bei den Mitgliedern des Unterausschusses „Datenschutz<br />

und Informationsfreiheit“ dieses, aber auch des<br />

vorherigen <strong>Abgeordnetenhaus</strong>es möchte ich mich für die<br />

konstruktive Zusammenarbeit bedanken, die es in den<br />

vergangenen Jahren ermöglicht hat, deutliche Impulse für<br />

die Verbesserung des Datenschutzes in diesem Land zu<br />

geben.<br />

Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Ausschusses<br />

für Inneres, Sicherheit und Ordnung, also des<br />

Mutterausschusses unseres Unterausschusses vor, die auf<br />

den Beratungen dieses Tätigkeitsberichts beruht. Sie enthält<br />

dringliche Empfehlungen, bestehende datenschutzrechtliche<br />

Mängel in der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung abzustellen.<br />

Sie betont aber auch die Zielsetzung, und darauf legen wir<br />

gerade in <strong>Berlin</strong> großen Wert, Informationstechnik in<br />

einer Weise einzusetzen, die den Belangen der informationellen<br />

Selbstbestimmung und auch der Datensicherheit<br />

in besonderem Maße entspricht. Ich würde es sehr begrüßen,<br />

wenn das Land <strong>Berlin</strong>, die Bundeshauptstadt <strong>Berlin</strong>,<br />

bei der Entwicklung <strong>von</strong> Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft,<br />

insbesondere <strong>von</strong> e-Government und<br />

1636<br />

e-Commerce, diese Prinzipien in wegweisender Weise<br />

berücksichtigte.<br />

Die Beschlussempfehlung betrifft auch die Gesetzgebung<br />

und damit die Aufgabe dieses Hauses. Einerseits<br />

muss zum wiederholten Male festgestellt werden, dass der<br />

Senat es versäumt hat, das <strong>Berlin</strong>er Melderecht an Änderungen<br />

des Melderechtsrahmengesetzes anzupassen und<br />

dabei Vorschläge unseres Hauses zur Verbesserung der<br />

Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Meldebehörde<br />

zu berücksichtigen. So erwies sich bei den<br />

Vorbereitungen zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr<br />

wiederum, dass unser Melderecht zwar eine Übermittlung<br />

<strong>von</strong> Meldedaten an die Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung<br />

bei Wahlen zu <strong>Abgeordnetenhaus</strong> und Bezirksverordnetenversammlungen<br />

vorsieht, dass die Zur-<br />

Verfügung-Stellung dieser Listen vor einer Bundestagswahl,<br />

im Übrigen auch vor einer Europawahl, bei wörtlicher<br />

Auslegung des Gesetzes rechtswidrig wäre. Seit der<br />

Vereinigung muss die Zulässigkeit dieser Listen, die bei<br />

der Meinungsbildung vor der Wahl <strong>von</strong> den Parteien als<br />

wesentliches Werbeinstrument zur Ansprache der Bürgerinnen<br />

und Bürger angesehen werden, auf eine mühsame<br />

und fragwürdige Weise aus dem Melderechtsrahmengesetz<br />

abgeleitet werden. Ich hoffe, und das ist in der Zwischenzeit<br />

zugesagt, dass diese melderechtliche Lücke bald<br />

gefüllt wird. Auch das geplante Portal für Auskünfte an<br />

Behörden, auch ein Aspekt <strong>von</strong> e-Government, der ganz<br />

groß geschrieben werden soll in diesem Land, setzt entsprechende<br />

Änderungen des Melderechts voraus.<br />

Zukunftsweisend wird die Modernisierung des <strong>Berlin</strong>er<br />

Datenschutzgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes<br />

sein. Obwohl das Informationsfreiheitsgesetz ein<br />

junges Gesetz ist, das Datenschutzgesetz erst im vergangenen<br />

Jahr novelliert wurde, weisen sie doch Mängel im<br />

Hinblick auf die Modernität, im Hinblick auf die Beantwortung<br />

<strong>von</strong> Fragen auf, die die moderne Informationstechnik<br />

stellt. Der Beschluss des Innenausschusses und<br />

seines Unterausschusses, in einem Informationsgesetzbuch<br />

des Landes <strong>Berlin</strong> beide Materien, also Datenschutz<br />

und Informationsfreiheit und weitere verstreute datenrechtliche<br />

Regelungen zusammenzuführen, führt <strong>Berlin</strong><br />

weltweit in die Spitze der Länder, die eine harmonisierte<br />

Regelung des Informationsrechts in der Informationsgesellschaft<br />

anstreben. Das ist im Übrigen auch ein Beitrag<br />

zur Verschlankung der bei uns bestehenden Gesetze.<br />

Auch wenn im Berichtszeitraum keinesfalls absehbar<br />

war, welche Ereignisse seither die Welt erschüttern würden<br />

und welche Konsequenzen dies für die informationelle<br />

Selbstbestimmung haben würde, denke ich, dass ich an<br />

dieser Stelle auf die nachfolgenden Entwicklungen kurz<br />

eingehen sollte. Die Terroranschläge des 11. September<br />

2001 haben weltweit zu gesetzgeberischen Maßnahmen<br />

geführt, die mehr oder weniger stark in die bislang gewährten<br />

Bürgerrechte eingreifen. Dies ist in Deutschland<br />

auf der Ebene des Bundes ebenfalls geschehen, wenn<br />

auch im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise<br />

zurückhaltend.<br />

(D)

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