23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
Die lfd. Nrn. 10 bis 14 sind bereits durch die Konsensliste<br />
erledigt.<br />
Ich rufe auf<br />
lfd. Nr. 15:<br />
Beschlussempfehlung<br />
Stellungnahme des Senats zum Bericht des<br />
<strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />
Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000<br />
Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/1056<br />
Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 14/1328<br />
Hierzu hat nun der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit<br />
Herr Dr. Garstka mit einer Redezeit<br />
<strong>von</strong> bis zu fünf Minuten das Wort. – Bitte schön, Herr Dr.<br />
Garstka, Sie haben das Wort!<br />
Dr. Garstka, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:<br />
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen<br />
und Herren! Alljährlich erstattet der <strong>Berlin</strong>er Beauftragte<br />
für Datenschutz und Informationsfreiheit – so heißen wir<br />
ja bekanntermaßen inzwischen – dem <strong>Abgeordnetenhaus</strong><br />
und dem Regierenden Bürgermeister einen Tätigkeitsbericht.<br />
Der Bericht über das Jahr 2000, der heute auf der<br />
Tagesordnung steht, hatte Themen zum Inhalt, die auch<br />
heute noch die datenschutzrechtliche Diskussion prägen,<br />
wie die Videoüberwachung, das elektronische Ticketing<br />
oder die Datenverarbeitung in Krankenhäusern. Daraus<br />
kann man zweierlei erkennen, nämlich dass die Dinge, die<br />
wir ansprechen, <strong>von</strong> uns sehr frühzeitig erkannt werden,<br />
und dass es auf der anderen Seite sehr lange dauert, bis<br />
diese Dinge einer datenschutzrechtlich konformen und<br />
auch technisch abgesicherten Vollendung zustreben. Diese<br />
und viele andere Themen des Berichts wurden vom<br />
Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“<br />
des Innenausschusses sorgfältig erörtert.<br />
Bei den Mitgliedern des Unterausschusses „Datenschutz<br />
und Informationsfreiheit“ dieses, aber auch des<br />
vorherigen <strong>Abgeordnetenhaus</strong>es möchte ich mich für die<br />
konstruktive Zusammenarbeit bedanken, die es in den<br />
vergangenen Jahren ermöglicht hat, deutliche Impulse für<br />
die Verbesserung des Datenschutzes in diesem Land zu<br />
geben.<br />
Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Ausschusses<br />
für Inneres, Sicherheit und Ordnung, also des<br />
Mutterausschusses unseres Unterausschusses vor, die auf<br />
den Beratungen dieses Tätigkeitsberichts beruht. Sie enthält<br />
dringliche Empfehlungen, bestehende datenschutzrechtliche<br />
Mängel in der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung abzustellen.<br />
Sie betont aber auch die Zielsetzung, und darauf legen wir<br />
gerade in <strong>Berlin</strong> großen Wert, Informationstechnik in<br />
einer Weise einzusetzen, die den Belangen der informationellen<br />
Selbstbestimmung und auch der Datensicherheit<br />
in besonderem Maße entspricht. Ich würde es sehr begrüßen,<br />
wenn das Land <strong>Berlin</strong>, die Bundeshauptstadt <strong>Berlin</strong>,<br />
bei der Entwicklung <strong>von</strong> Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft,<br />
insbesondere <strong>von</strong> e-Government und<br />
1636<br />
e-Commerce, diese Prinzipien in wegweisender Weise<br />
berücksichtigte.<br />
Die Beschlussempfehlung betrifft auch die Gesetzgebung<br />
und damit die Aufgabe dieses Hauses. Einerseits<br />
muss zum wiederholten Male festgestellt werden, dass der<br />
Senat es versäumt hat, das <strong>Berlin</strong>er Melderecht an Änderungen<br />
des Melderechtsrahmengesetzes anzupassen und<br />
dabei Vorschläge unseres Hauses zur Verbesserung der<br />
Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Meldebehörde<br />
zu berücksichtigen. So erwies sich bei den<br />
Vorbereitungen zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr<br />
wiederum, dass unser Melderecht zwar eine Übermittlung<br />
<strong>von</strong> Meldedaten an die Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung<br />
bei Wahlen zu <strong>Abgeordnetenhaus</strong> und Bezirksverordnetenversammlungen<br />
vorsieht, dass die Zur-<br />
Verfügung-Stellung dieser Listen vor einer Bundestagswahl,<br />
im Übrigen auch vor einer Europawahl, bei wörtlicher<br />
Auslegung des Gesetzes rechtswidrig wäre. Seit der<br />
Vereinigung muss die Zulässigkeit dieser Listen, die bei<br />
der Meinungsbildung vor der Wahl <strong>von</strong> den Parteien als<br />
wesentliches Werbeinstrument zur Ansprache der Bürgerinnen<br />
und Bürger angesehen werden, auf eine mühsame<br />
und fragwürdige Weise aus dem Melderechtsrahmengesetz<br />
abgeleitet werden. Ich hoffe, und das ist in der Zwischenzeit<br />
zugesagt, dass diese melderechtliche Lücke bald<br />
gefüllt wird. Auch das geplante Portal für Auskünfte an<br />
Behörden, auch ein Aspekt <strong>von</strong> e-Government, der ganz<br />
groß geschrieben werden soll in diesem Land, setzt entsprechende<br />
Änderungen des Melderechts voraus.<br />
Zukunftsweisend wird die Modernisierung des <strong>Berlin</strong>er<br />
Datenschutzgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes<br />
sein. Obwohl das Informationsfreiheitsgesetz ein<br />
junges Gesetz ist, das Datenschutzgesetz erst im vergangenen<br />
Jahr novelliert wurde, weisen sie doch Mängel im<br />
Hinblick auf die Modernität, im Hinblick auf die Beantwortung<br />
<strong>von</strong> Fragen auf, die die moderne Informationstechnik<br />
stellt. Der Beschluss des Innenausschusses und<br />
seines Unterausschusses, in einem Informationsgesetzbuch<br />
des Landes <strong>Berlin</strong> beide Materien, also Datenschutz<br />
und Informationsfreiheit und weitere verstreute datenrechtliche<br />
Regelungen zusammenzuführen, führt <strong>Berlin</strong><br />
weltweit in die Spitze der Länder, die eine harmonisierte<br />
Regelung des Informationsrechts in der Informationsgesellschaft<br />
anstreben. Das ist im Übrigen auch ein Beitrag<br />
zur Verschlankung der bei uns bestehenden Gesetze.<br />
Auch wenn im Berichtszeitraum keinesfalls absehbar<br />
war, welche Ereignisse seither die Welt erschüttern würden<br />
und welche Konsequenzen dies für die informationelle<br />
Selbstbestimmung haben würde, denke ich, dass ich an<br />
dieser Stelle auf die nachfolgenden Entwicklungen kurz<br />
eingehen sollte. Die Terroranschläge des 11. September<br />
2001 haben weltweit zu gesetzgeberischen Maßnahmen<br />
geführt, die mehr oder weniger stark in die bislang gewährten<br />
Bürgerrechte eingreifen. Dies ist in Deutschland<br />
auf der Ebene des Bundes ebenfalls geschehen, wenn<br />
auch im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise<br />
zurückhaltend.<br />
(D)