23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
Jahr 2000, „<strong>Berlin</strong> und seine Finanzen“. Gar nichts polemisch,<br />
einfach nur ganz sachlich:<br />
Die Verwendung <strong>von</strong> Lottomitteln ist in anderen<br />
Bundesländern durchaus auch anders als in <strong>Berlin</strong><br />
geregelt.<br />
Dann kommen in etwa die Dinge, die ich eben aufgezählt<br />
habe. Und dann heißt es zum Schluss:<br />
Das <strong>Berlin</strong>er Konstrukt ist ein Unikat. Wenn in<br />
Zahlerländern des Finanzausgleichs die Lottoüberschüsse<br />
ganz oder zumindest überwiegend dem<br />
Landeshaushalt zufließen, dann sollte dies im finanzkraftschwächsten<br />
Nehmerland erst recht so<br />
sein. Lotterieüberschüsse in den notleidenden Landeshaushalt<br />
einzustellen gelingt nicht nur anderswo.<br />
Selbst in <strong>Berlin</strong> wird der Anteil des Landes am<br />
Überschuss der Nordwestdeutschen Klassenlotterie<br />
in Kapitel 15 30 unter Titel 121 22 veranschlagt.<br />
Gute Zwecke lassen sich auch aus dem Haushalt<br />
finanzieren.<br />
Und das ist gleichzeitig auch mein Schlusswort. – Herzlichen<br />
Dank! – Die FDP-Fraktion wird einen entsprechenden<br />
Antrag hier im Hause einbringen.<br />
[Beifall bei der FDP und den Grünen]<br />
Vizepräsidentin Michels: Danke schön! – Das Wort<br />
hat der fraktionslose Abgeordnete Herr Jungnickel. –<br />
Bitte sehr!<br />
Dr. Jungnickel (fraktionslos): Frau Präsidentin! Meine<br />
Damen und Herren! Stiftungen haben ein eigenes Gesetz.<br />
Beinahe, Herr Matz, hätte ich gedacht, ich könnte<br />
Sie loben, aber der letzte Teil, nämlich das Verfahren, die<br />
überschüssigen Lottomittel in den Landeshaushalt einzustellen,<br />
ist das Falscheste <strong>von</strong> allem. Da ist der Antrag der<br />
Grünen beinahe noch ideal.<br />
[Beifall bei der PDS]<br />
Die Satzung der Klassenlotterie legt 50 % für Sport<br />
und Jugend bereits fest. Im Grünen-Antrag ist zu verwerfen<br />
– Entschuldigung, tut mir außerordentlich Leid –, dass<br />
man aus dem Stiftungsbereich, der eine rechtsfähige Gesellschaft<br />
ist, in den Haushalt überleitet. Es wird nicht in<br />
ein Kontrollorgan des Parlaments eingeführt, sondern in<br />
die zuständigen Verwaltungen. Es geht <strong>von</strong> der Stiftung<br />
in die zuständigen Verwaltungen – 25 %, 25 %, 15 % und<br />
10 % –, es bleiben 25 % übrig. Die Stiftung muss in sich<br />
selbstständig bleiben. Sie muss auch in der Verteilung<br />
selbstständig bleiben. Wenn die Lex Landowsky, die<br />
immer beschworen wird, einen Sinn hat, dann doch den,<br />
dass dort zu viel Politik enthalten war. Jetzt diese Stiftung<br />
weiterhin zu politisieren, ist kontraproduktiv. Wenn wir<br />
uns überlegen sollen und wollen, dass dort ein anderes,<br />
übersichtlicheres Verfahren zu Stande kommt, sollte man<br />
sich mit Vorstand, Verwaltungsrat und Stiftungsrat zusammen<br />
setzen und eine andere Übersichtlichkeit zu Stande<br />
bringen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber es ist<br />
schon zu viel politisiert worden. Gerade diejenigen, die<br />
<strong>von</strong> weniger Staat reden, schreien jetzt plötzlich, wo es<br />
um Geld geht, nach mehr Staat. Ich bin glücklich, dass<br />
1623<br />
sich abzeichnet, dass dieser Antrag der Grünen – es tut<br />
mir sehr Leid – abgelehnt wird. Ich halte das auch für<br />
richtig.<br />
Vizepräsidentin Michels: Danke schön! – Weitere<br />
Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Rechtsausschuss<br />
wie auch der Hauptausschuss empfehlen mehrheitlich<br />
gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung<br />
der Fraktion der FDP die Ablehnung dieses Antrags. Wer<br />
der Drucksache 15/250 jedoch seine Zustimmung zu<br />
geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –<br />
Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? –<br />
Damit ist dieser Gesetzesantrag mehrheitlich abgelehnt.<br />
Der Abgeordnete Hoff bittet jetzt nach § 72 unserer<br />
Geschäftsordnung um das Wort für eine Erklärung zu<br />
seinem Abstimmungsverhalten und hat damit jetzt das<br />
Wort.<br />
Hoff (PDS): Frau Präsidentin! Meine Damen und<br />
Herren! Es ist im <strong>Abgeordnetenhaus</strong> nicht immer üblich –<br />
manchmal tut man es, an bestimmten Punkten, die man<br />
für wichtig hält –, Erklärungen zum Abstimmungsverhalten<br />
abzugeben. Ich habe mit den Stimmen der Koalition<br />
diesen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.<br />
Ich habe in der Fraktionssitzung der PDS vom<br />
26. November dieses Jahres erklärt, dass ich die Entscheidung<br />
der Koalition mittragen werde, weil ich mich an die<br />
Vereinbarung der Koalition halte, dass es in Ausschüssen<br />
und im Parlament keine wechselnden Mehrheiten gibt –<br />
weil ich auf dem Landesparteitag dieser Koalitionsvereinbarung<br />
zugestimmt habe und mich auch an diese Erklärung<br />
gebunden fühle –, mich aber gleichwohl vorbereitet,<br />
eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben.<br />
[Dr. Steffel (CDU): Nehmen Sie sich doch nicht so<br />
ernst! So wichtig sind Sie gar nicht!]<br />
Aus diesem Grunde möchte ich hier erklären, dass ich,<br />
obwohl ich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
abgelehnt habe und ihn auch in weiten Teilen für<br />
ablehnungsbedürftig halte, an zwei Punkten eine andere<br />
Meinung als die Mehrheit der Koalition vertrete.<br />
Ich vertrete die Auffassung, dass die Gelder, die über<br />
den Lottostiftungsrat vergeben werden, in den Landeshaushalt<br />
eingestellt werden sollten. Sofern dies nicht<br />
geschieht, habe ich auch in der Fraktionssitzung deutlich<br />
gemacht, dass ich meine, dass in dem Stiftungsrat das<br />
Grundmandat, so wie <strong>von</strong> Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen,<br />
durchgesetzt werden sollte. – Vielen Dank!<br />
[Beifall bei der PDS]<br />
Vizepräsidentin Michels: Danke schön!<br />
Wir kommen zu<br />
lfd. Nr. 3 A:<br />
II. Lesung<br />
(D)