23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
be an die Servicegesellschaft, Ergebniskontrollen durchzuführen, nicht überwacht hat, so dass ein Förderungserfolg<br />
nicht nachgewiesen ist.<br />
8. Millionenschaden bei der Geltendmachung <strong>von</strong> sozialhilferechtlichen Erstattungsansprüchen gegenüber<br />
anderen Bundesländern durch Versäumnisse der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung / T 232 - 239<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass<br />
• die für Soziales zuständige Senatsverwaltung versäumt hat, die Bezirke rechtzeitig auf das sich abzeichnende<br />
Scheitern einer gegenseitigen Anspruchsverzichtsvereinbarung zwischen den neuen Bundesländern und dem<br />
Land <strong>Berlin</strong> in so genannten Altfällen hinzuweisen, wodurch erhebliche Schäden verursacht wurden,<br />
• die überwiegende Zahl der Bezirke erst mit erheblicher Verspätung tätig wurden, so dass es ohne das Eingreifen<br />
des Rechnungshofs zu weiteren Schäden gekommen wäre.<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat über das Ergebnis anhängiger Musterprozesse zur Frage der Anspruchsverjährung<br />
sowie darauf erfolgte Erstattungen durch andere Bundesländer berichtet.<br />
9. Entgangene Wohngelderstattungen des Bundes in zweistelliger Millionenhöhe / T 240 - 251<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung<br />
• durch die ungeprüfte Weitergabe eines Rundschreibens der für Wohnungsangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung<br />
an die bezirklichen Sozialämter einen Schaden für den Landeshaushalt mitverursacht hat,<br />
• nicht bemerkt hat, dass Wohngeldansprüche <strong>von</strong> in Heimen betreuten Sozialhilfeempfängern über viele Jahre<br />
abgelehnt worden sind, weil sie keine Vorgaben gemacht hat, wie ein im Heimentgelt enthaltener Anspruch auf<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt gesondert auszuweisen war.<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat durch geeignete Regelungen die Gewährung <strong>von</strong> Wohngeld an berechtigte<br />
Sozialhilfeempfänger in Heimen sicherstellt, um den <strong>Berlin</strong> zustehenden Bundesanteil an den Wohngeldzahlungen<br />
zu sichern.<br />
10. Fehlender personalwirtschaftlicher Erfolg bei der Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales<br />
<strong>Berlin</strong> / T 253, T 255, T 258 - 260, T 267<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nach einer<br />
nachvollziehbaren Aufgaben- und Durchführungsanalyse die Geschäftsprozesse optimiert, indem das LAGeSo<br />
• die Personalmittelreserven haushaltswirksam einspart,<br />
• das Konzept zur Aufgabenabgrenzung zwischen Serviceeinheit und Leistungs- und Verantwortungszentren umsetzt,<br />
• in der Personalwirtschaftsstelle einschließlich Büroleitung der Serviceeinheiten drei Stellen und<br />
• im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit drei Stellen einspart.<br />
11. Überzahlungen in Millionenhöhe bei der Bewilligung <strong>von</strong> Fördermitteln an Krankenhäuser für Schließungskosten<br />
T 271 - 273<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung künftig<br />
• bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen die Vermögenssituation des Krankenhausträgers berücksichtigt,<br />
• hierbei nicht nur die Betriebsmittelrücklage, sondern das gesamte Vermögen des Krankenhausträgers zur Entscheidung<br />
über eine Kürzung der Ausgleichszahlungen heranzieht und<br />
1684<br />
(D)