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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

be an die Servicegesellschaft, Ergebniskontrollen durchzuführen, nicht überwacht hat, so dass ein Förderungserfolg<br />

nicht nachgewiesen ist.<br />

8. Millionenschaden bei der Geltendmachung <strong>von</strong> sozialhilferechtlichen Erstattungsansprüchen gegenüber<br />

anderen Bundesländern durch Versäumnisse der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung / T 232 - 239<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass<br />

• die für Soziales zuständige Senatsverwaltung versäumt hat, die Bezirke rechtzeitig auf das sich abzeichnende<br />

Scheitern einer gegenseitigen Anspruchsverzichtsvereinbarung zwischen den neuen Bundesländern und dem<br />

Land <strong>Berlin</strong> in so genannten Altfällen hinzuweisen, wodurch erhebliche Schäden verursacht wurden,<br />

• die überwiegende Zahl der Bezirke erst mit erheblicher Verspätung tätig wurden, so dass es ohne das Eingreifen<br />

des Rechnungshofs zu weiteren Schäden gekommen wäre.<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat über das Ergebnis anhängiger Musterprozesse zur Frage der Anspruchsverjährung<br />

sowie darauf erfolgte Erstattungen durch andere Bundesländer berichtet.<br />

9. Entgangene Wohngelderstattungen des Bundes in zweistelliger Millionenhöhe / T 240 - 251<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung<br />

• durch die ungeprüfte Weitergabe eines Rundschreibens der für Wohnungsangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung<br />

an die bezirklichen Sozialämter einen Schaden für den Landeshaushalt mitverursacht hat,<br />

• nicht bemerkt hat, dass Wohngeldansprüche <strong>von</strong> in Heimen betreuten Sozialhilfeempfängern über viele Jahre<br />

abgelehnt worden sind, weil sie keine Vorgaben gemacht hat, wie ein im Heimentgelt enthaltener Anspruch auf<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt gesondert auszuweisen war.<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat durch geeignete Regelungen die Gewährung <strong>von</strong> Wohngeld an berechtigte<br />

Sozialhilfeempfänger in Heimen sicherstellt, um den <strong>Berlin</strong> zustehenden Bundesanteil an den Wohngeldzahlungen<br />

zu sichern.<br />

10. Fehlender personalwirtschaftlicher Erfolg bei der Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales<br />

<strong>Berlin</strong> / T 253, T 255, T 258 - 260, T 267<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nach einer<br />

nachvollziehbaren Aufgaben- und Durchführungsanalyse die Geschäftsprozesse optimiert, indem das LAGeSo<br />

• die Personalmittelreserven haushaltswirksam einspart,<br />

• das Konzept zur Aufgabenabgrenzung zwischen Serviceeinheit und Leistungs- und Verantwortungszentren umsetzt,<br />

• in der Personalwirtschaftsstelle einschließlich Büroleitung der Serviceeinheiten drei Stellen und<br />

• im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit drei Stellen einspart.<br />

11. Überzahlungen in Millionenhöhe bei der Bewilligung <strong>von</strong> Fördermitteln an Krankenhäuser für Schließungskosten<br />

T 271 - 273<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung künftig<br />

• bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen die Vermögenssituation des Krankenhausträgers berücksichtigt,<br />

• hierbei nicht nur die Betriebsmittelrücklage, sondern das gesamte Vermögen des Krankenhausträgers zur Entscheidung<br />

über eine Kürzung der Ausgleichszahlungen heranzieht und<br />

1684<br />

(D)

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