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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

Artikel 5 Abs. 2 EGV ist deshalb um eine entsprechende<br />

Regelung zu ergänzen.<br />

5. Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> spricht sich auch künftig für<br />

eine aktive Mitwirkung <strong>von</strong> Ländern und Regionen<br />

mit Gesetzgebungsbefugnis im Ausschuss der Regionen<br />

(AdR) aus. In diesem Zusammenhang betont<br />

es die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung<br />

dieser Institutionen durch folgende Maßnahmen:<br />

Der AdR soll im Europäischen Verfassungsvertrag<br />

ausdrücklich Organstatus im Sinne <strong>von</strong> Artikel<br />

7 Abs. 1 EGV erhalten;<br />

Einräumung eines Klagerechts an den Ausschuss<br />

zur Wahrung seiner Rechte und zur Einhaltung<br />

des Subsidiaritätsprinzips durch Ergänzung <strong>von</strong><br />

Artikel 230 EGV;<br />

Einräumung eines Fragerechts des Ausschusses gegenüber<br />

der Kommission;<br />

Regelmäßige Berichterstattung durch die Kommission<br />

über die Berücksichtigung der Stellungnahmen<br />

des Ausschusses und Begründungspflicht<br />

bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme<br />

in den Fällen, in denen der Ausschuss<br />

obligatorisch angehört werden muss.<br />

6. Die Landesregierungen haben zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt die Landesparlamente über alle<br />

Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu<br />

unterrichten, die Gesetzgebungszuständigkeiten oder<br />

sonstige wesentliche Interessen des Landes berühren.<br />

Die Landesregierungen haben den Landesparlamenten<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben<br />

und diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen.<br />

Wahl <strong>von</strong> Vertreterinnen und Vertretern der<br />

<strong>Berlin</strong>er Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern<br />

desKuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft<br />

<strong>Berlin</strong> (FHW) sowie deren Stellvertreter<br />

Es wurden gemäß § 64 Absatz 3 und Absatz 5 Satz<br />

1 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 5 des Gesetzes über<br />

die Hochschulen im Land <strong>Berlin</strong> (<strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetz<br />

– BerlHG) in der Fassung vom 17. November<br />

1999 (GVBl. S. 534) für die Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren<br />

gewählt:<br />

Karla Hendler (Mitglied)<br />

Sabine Knapp-Lohmann (Mitglied)<br />

Dietrich Volker (Stellvertreter)<br />

Hilmar Schwenke (Stellvertreter)<br />

Wahl <strong>von</strong> vier Personen des öffentlichen Lebens<br />

zu Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunks<br />

<strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />

Es wurden gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 24 des<br />

Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen<br />

Rundfunkanstalt der Länder <strong>Berlin</strong> und Brandenburg<br />

1681<br />

vom 25. Juni 2002 (GVBl. 2002 S. 332) für vier Jahre<br />

zu Mitgliedern des Rundfunkrates gewählt:<br />

Michael Müller<br />

Hella Dunger-Löper<br />

Dr. Frank Steffel<br />

Dr. Bärbel Grygier<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik<br />

im Land <strong>Berlin</strong> II – hier:<br />

Ausbildungsplätze in gesundheits- und sozialpflegerischen<br />

Berufen sichern<br />

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2003<br />

zu berichten, wie in <strong>Berlin</strong> zukünftig angemessene<br />

Ausbildungskapazitäten und ihre Finanzierung in den<br />

gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen gewährleistet<br />

werden können.<br />

Dabei sind die Auswirkungen neuer gesetzlicher<br />

Rahmenbedingungen, u. a. die Einführung der DRGs,<br />

der Gesetzentwurf zur Novelle des Krankenhausgesetzes,<br />

die Umsetzung des Bundesaltenpflegegesetzes und<br />

die Fortschreibung des Krankenhausplanes zu berücksichtigen.<br />

(D)

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