23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
Artikel 5 Abs. 2 EGV ist deshalb um eine entsprechende<br />
Regelung zu ergänzen.<br />
5. Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> spricht sich auch künftig für<br />
eine aktive Mitwirkung <strong>von</strong> Ländern und Regionen<br />
mit Gesetzgebungsbefugnis im Ausschuss der Regionen<br />
(AdR) aus. In diesem Zusammenhang betont<br />
es die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung<br />
dieser Institutionen durch folgende Maßnahmen:<br />
Der AdR soll im Europäischen Verfassungsvertrag<br />
ausdrücklich Organstatus im Sinne <strong>von</strong> Artikel<br />
7 Abs. 1 EGV erhalten;<br />
Einräumung eines Klagerechts an den Ausschuss<br />
zur Wahrung seiner Rechte und zur Einhaltung<br />
des Subsidiaritätsprinzips durch Ergänzung <strong>von</strong><br />
Artikel 230 EGV;<br />
Einräumung eines Fragerechts des Ausschusses gegenüber<br />
der Kommission;<br />
Regelmäßige Berichterstattung durch die Kommission<br />
über die Berücksichtigung der Stellungnahmen<br />
des Ausschusses und Begründungspflicht<br />
bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme<br />
in den Fällen, in denen der Ausschuss<br />
obligatorisch angehört werden muss.<br />
6. Die Landesregierungen haben zum frühestmöglichen<br />
Zeitpunkt die Landesparlamente über alle<br />
Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu<br />
unterrichten, die Gesetzgebungszuständigkeiten oder<br />
sonstige wesentliche Interessen des Landes berühren.<br />
Die Landesregierungen haben den Landesparlamenten<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben<br />
und diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen.<br />
Wahl <strong>von</strong> Vertreterinnen und Vertretern der<br />
<strong>Berlin</strong>er Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern<br />
desKuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft<br />
<strong>Berlin</strong> (FHW) sowie deren Stellvertreter<br />
Es wurden gemäß § 64 Absatz 3 und Absatz 5 Satz<br />
1 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 5 des Gesetzes über<br />
die Hochschulen im Land <strong>Berlin</strong> (<strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetz<br />
– BerlHG) in der Fassung vom 17. November<br />
1999 (GVBl. S. 534) für die Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren<br />
gewählt:<br />
Karla Hendler (Mitglied)<br />
Sabine Knapp-Lohmann (Mitglied)<br />
Dietrich Volker (Stellvertreter)<br />
Hilmar Schwenke (Stellvertreter)<br />
Wahl <strong>von</strong> vier Personen des öffentlichen Lebens<br />
zu Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunks<br />
<strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />
Es wurden gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 24 des<br />
Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen<br />
Rundfunkanstalt der Länder <strong>Berlin</strong> und Brandenburg<br />
1681<br />
vom 25. Juni 2002 (GVBl. 2002 S. 332) für vier Jahre<br />
zu Mitgliedern des Rundfunkrates gewählt:<br />
Michael Müller<br />
Hella Dunger-Löper<br />
Dr. Frank Steffel<br />
Dr. Bärbel Grygier<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik<br />
im Land <strong>Berlin</strong> II – hier:<br />
Ausbildungsplätze in gesundheits- und sozialpflegerischen<br />
Berufen sichern<br />
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2003<br />
zu berichten, wie in <strong>Berlin</strong> zukünftig angemessene<br />
Ausbildungskapazitäten und ihre Finanzierung in den<br />
gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen gewährleistet<br />
werden können.<br />
Dabei sind die Auswirkungen neuer gesetzlicher<br />
Rahmenbedingungen, u. a. die Einführung der DRGs,<br />
der Gesetzentwurf zur Novelle des Krankenhausgesetzes,<br />
die Umsetzung des Bundesaltenpflegegesetzes und<br />
die Fortschreibung des Krankenhausplanes zu berücksichtigen.<br />
(D)