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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

Stellungnahme des Senats zum Bericht des<br />

<strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />

Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000<br />

Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 14/1328 –<br />

wird unter der Maßgabe folgender Beschlüsse zur<br />

Kenntnis genommen:<br />

zu Datenverarbeitung in der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung<br />

hier: IT-Sicherheit in der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung<br />

(Teil 2.2 [S. 18 ff] des Berichts 2000)<br />

Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass<br />

die auf Risikoanalysen beruhenden behörden- und<br />

verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzepte, die <strong>von</strong><br />

der IT-Sicherheitsrichtlinie des Landes <strong>von</strong> 1999 und<br />

neuerdings vom <strong>Berlin</strong>er Datenschutzgesetz verlangt<br />

werden, flächendeckend erstellt und umgesetzt werden.<br />

Dies gilt insbesondere für drahtlose Übertragung <strong>von</strong><br />

Daten.<br />

zu Videoüberwachung kein Problem?<br />

(Teil 3.1 [S. 23 ff] des Berichts 2000)<br />

Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass<br />

die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit<br />

Hilfe <strong>von</strong> Videoüberwachungssystemen entsprechend<br />

den Vorgaben des neuen <strong>Berlin</strong>er Datenschutzgesetzes<br />

organisiert wird. Insbesondere ist der Einsatz solcher<br />

Systeme erkennbar zu machen und die Aufzeichnung<br />

<strong>von</strong> Videobildern weitmöglichst auf konkrete Anlässe<br />

zu beschränken.<br />

zu Meldewesen, Wahlen, Standesämter<br />

(Teil 4.2.1 [hier: Meldegesetz S. 67 f] des Berichts<br />

2000)<br />

Der Senat wird nochmals nachdrücklich aufgefordert,<br />

umgehend die Beschlüsse des <strong>Abgeordnetenhaus</strong>es<br />

<strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> vom 1. Juli 1999 (Punkt 9) und 27.<br />

September 2001 (Punkt 6) umzusetzen und unverzüglich<br />

einen Entwurf zur Novellierung des Melderechts<br />

vorzulegen, der die durch<br />

das 1. Änderungsgesetz zum Melderechtsrahmengesetz<br />

(MRRG) i. d. F. vom 14. März 1994,<br />

das 2. Änderungsgesetz zum MRRG i. d. F. vom<br />

28. August 2000 und<br />

das nunmehr auch schon verabschiedete 3. Änderungsgesetz<br />

zum MRRG i. d. F. vom 25. März 2002<br />

gebotenen Änderungen sowie weitere Vorschläge zur<br />

Verbesserung des Datenschutzes im Bereich des Meldewesens<br />

berücksichtigt.<br />

zu Informationsfreiheit: Eine erste Bilanz<br />

(Teil 3.5 [S. 47 ff] des Berichts 2000)<br />

Der Senat wird zur Eindämmung der Normenflut<br />

aufgefordert zu prüfen, inwieweit das <strong>Berlin</strong>er Daten-<br />

1679<br />

schutzgesetz (BlnDSG), das Informationsfreiheitsgesetz<br />

(IFG) und das Informationsverarbeitungsgesetz<br />

(IVG) in einem Informationsgesetzbuch zusammengefasst<br />

werden können. Dies sollte mit den ohnehin notwendigen<br />

redaktionellen Änderungen und gesetzestechnischen<br />

Klarstellungen im BlnDSG und IFG einhergehen.<br />

Geprüft werden soll ferner, ob auch die sekundären<br />

Informationsgesetze, wie das Archivgesetz<br />

des Landes <strong>Berlin</strong> und das Landesstatistikgesetz, in<br />

dieses Gesetzbuch aufgenommen werden können.<br />

zu Finanzen<br />

hier: Kontenwahrheit oder: Speicherung <strong>von</strong> Adressänderungen<br />

auch noch nach Auflösung des Girokontos<br />

(Teil 4.3.2 [S. 96 f] des Berichts 2000)<br />

Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken,<br />

dass Banken und Kreditinstitute das nach § 154 Abs. 2<br />

Satz 2 AO sowie dem Anwendungserlass zu dieser<br />

Vorschrift zu führende Namensverzeichnis der Verfügungsberechtigten<br />

nach Auflösung eines Girokontos<br />

nicht mehr durch Aufnahme <strong>von</strong> Adressänderungen<br />

aktualisieren müssen.<br />

zu Arbeitnehmer und öffentliche Bedienstete<br />

" Das Landesschulamt - Hüter der Lehrerpersonaldaten?"<br />

(Teil 4.4.1 [S. 98 f] des Berichts 2000)<br />

Der Senat wird aufgefordert, die Praxis einzustellen,<br />

persönliche Schreiben an Lehrerpersonal als Kopie<br />

auch der jeweiligen Schulleitung zu übersenden.<br />

<strong>Berlin</strong> unterstützt die<br />

Kampagne " Fairer Handel"<br />

<strong>Berlin</strong> unterstützt die im Zusammenhang mit der Bundestagswahl<br />

gestartete bundesweite Aktion der „Welt-<br />

Läden“ und entwicklungspolitischer Gruppen zur Information<br />

über die Möglichkeiten des Fairen Handels.<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> fordert den Senat auf, diese<br />

Aktion nicht nur symbolisch, sondern auch durch aktives<br />

Handeln zu unterstützen und dem <strong>Abgeordnetenhaus</strong><br />

bis zum 31. Dezember 2002 ein entsprechendes<br />

Konzept vorzulegen. Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> fordert<br />

den Senat auf, diese Aktion nicht nur symbolisch, sondern<br />

auch durch aktives Handeln zu unterstützen und<br />

folgende Vorschläge dabei zu berücksichtigen:<br />

Bei Veranstaltungen des Landes <strong>Berlin</strong> sollen Produkte<br />

des Fairen Handels präferiert werden.<br />

Bei Verpachtungen <strong>von</strong> landeseigenen Räumlichkeiten<br />

für einen Kantinenbetrieb für die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der Verwaltung soll die Verwendung<br />

<strong>von</strong> Produkten des Fairen Handels ein Auswahlkriterium<br />

sein.<br />

(C)<br />

(D)

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