23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
17. Besorgniserregende Entwicklung der Unterhaltung <strong>von</strong> Grünanlagen / T 391 - 397<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass<br />
• der Senat und die Bezirksämter Prioritäten bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel setzen, um eine bedarfsgerechte,<br />
wirtschaftlich sinnvolle Unterhaltung der Grünanlagen zu gewährleisten und<br />
• die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Erfahrungsaustausch<br />
intensiver fortsetzen und unter Abwägung <strong>von</strong> Nutzen-Kosten-Aspekten die Strategien zur Eindämmung <strong>von</strong><br />
Vandalismus und die Konzepte zur Sicherung der Unterhaltung <strong>von</strong> Grünanlagen weiterentwickeln und vorhandene<br />
Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien fortschreiben.<br />
18. Finanzielle Nachteile bei der Bewirtschaftung der Krematorien / T 400 - 401<br />
T 400 – 401<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass das damalige Bezirksamt Treptow bei der Vergabe der auswärtigen Kremationen<br />
das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet und dadurch finanzielle Nachteile für das Land <strong>Berlin</strong> verursacht<br />
hat.<br />
Es erwartet, dass das Bezirksamt Treptow-Köpenick künftig das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 7 LHO strikt beachtet.<br />
T 406 – 410<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass der Senat nicht mit Nachdruck auf die Änderung der Durchführungsverordnung<br />
zum Bestattungsgesetz und einen gemeinsamen Betrieb der Krematorien hingewirkt hat.<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat schnellstmöglich eine Änderung der Durchführungsverordnung<br />
zum Bestattungsgesetz herbeiführt, um die Zahl auswärtiger Einäscherungen deutlich zu verringern.<br />
19. Unwirtschaftliches Verhalten eines Bezirksamts bei der Vergabe und Durchführung der Parkraumbewirtschaftung<br />
/ T 417 - 431<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau aufgrund der dargestellten Mängel und<br />
Versäumnisse finanzielle Nachteile <strong>von</strong> insgesamt 409 033 € (800 000 DM) verursacht und keine Maßnahmen<br />
zum Schadensausgleich getroffen hat.<br />
Es erwartet, dass das Bezirksamt Spandau<br />
• künftig die Grundsätze der öffentlichen Ausschreibung strikt einhält und<br />
• alle Möglichkeiten für ein wirtschaftlicheres Vorgehen künftig ausschöpft.<br />
Finanzen<br />
20. Erneute Mängel bei der Verwaltung <strong>von</strong> Beteiligungen <strong>Berlin</strong>s an städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
T 432 – 454<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen ihre Einflussmöglichkeiten als Gesellschafter<br />
<strong>Berlin</strong>s gegenüber den Beteiligungsunternehmen in der Vergangenheit nicht immer ausreichend genutzt<br />
hat.<br />
Es erwartet, dass sie das Beteiligungsmanagement regelmäßig in der gebotenen Intensität durchführt und<br />
insbesondere ein wirksames Beteiligungscontrolling aufbaut.<br />
1687<br />
(D)