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23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />

(A) (C)<br />

(B)<br />

17. Besorgniserregende Entwicklung der Unterhaltung <strong>von</strong> Grünanlagen / T 391 - 397<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass<br />

• der Senat und die Bezirksämter Prioritäten bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel setzen, um eine bedarfsgerechte,<br />

wirtschaftlich sinnvolle Unterhaltung der Grünanlagen zu gewährleisten und<br />

• die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Erfahrungsaustausch<br />

intensiver fortsetzen und unter Abwägung <strong>von</strong> Nutzen-Kosten-Aspekten die Strategien zur Eindämmung <strong>von</strong><br />

Vandalismus und die Konzepte zur Sicherung der Unterhaltung <strong>von</strong> Grünanlagen weiterentwickeln und vorhandene<br />

Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien fortschreiben.<br />

18. Finanzielle Nachteile bei der Bewirtschaftung der Krematorien / T 400 - 401<br />

T 400 – 401<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass das damalige Bezirksamt Treptow bei der Vergabe der auswärtigen Kremationen<br />

das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet und dadurch finanzielle Nachteile für das Land <strong>Berlin</strong> verursacht<br />

hat.<br />

Es erwartet, dass das Bezirksamt Treptow-Köpenick künftig das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 7 LHO strikt beachtet.<br />

T 406 – 410<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass der Senat nicht mit Nachdruck auf die Änderung der Durchführungsverordnung<br />

zum Bestattungsgesetz und einen gemeinsamen Betrieb der Krematorien hingewirkt hat.<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass der Senat schnellstmöglich eine Änderung der Durchführungsverordnung<br />

zum Bestattungsgesetz herbeiführt, um die Zahl auswärtiger Einäscherungen deutlich zu verringern.<br />

19. Unwirtschaftliches Verhalten eines Bezirksamts bei der Vergabe und Durchführung der Parkraumbewirtschaftung<br />

/ T 417 - 431<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau aufgrund der dargestellten Mängel und<br />

Versäumnisse finanzielle Nachteile <strong>von</strong> insgesamt 409 033 € (800 000 DM) verursacht und keine Maßnahmen<br />

zum Schadensausgleich getroffen hat.<br />

Es erwartet, dass das Bezirksamt Spandau<br />

• künftig die Grundsätze der öffentlichen Ausschreibung strikt einhält und<br />

• alle Möglichkeiten für ein wirtschaftlicheres Vorgehen künftig ausschöpft.<br />

Finanzen<br />

20. Erneute Mängel bei der Verwaltung <strong>von</strong> Beteiligungen <strong>Berlin</strong>s an städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

T 432 – 454<br />

Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen ihre Einflussmöglichkeiten als Gesellschafter<br />

<strong>Berlin</strong>s gegenüber den Beteiligungsunternehmen in der Vergangenheit nicht immer ausreichend genutzt<br />

hat.<br />

Es erwartet, dass sie das Beteiligungsmanagement regelmäßig in der gebotenen Intensität durchführt und<br />

insbesondere ein wirksames Beteiligungscontrolling aufbaut.<br />

1687<br />

(D)

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