23. Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin
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<strong>Abgeordnetenhaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> – 15. Wahlperiode <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 12. Dezember 2002<br />
(A) (C)<br />
(B)<br />
• testierte Jahresabschlüsse 1998 bis 2000 zur parlamentarischen Finanzkontrolle vorhält,<br />
• umgehend die Haftungsfrage klärt und sich dabei um Schadensersatz bemüht und<br />
• bis zum 31. Dezember 2002 abschließend berichtet.<br />
Stadtentwicklung (einschließlich Bauen, Umweltschutz, Wohnen und Verkehr)<br />
14. Schwierigkeiten bei der Umsetzung <strong>von</strong> Auflagenbeschlüssen des <strong>Abgeordnetenhaus</strong>es zur Erhöhung des<br />
Anteils der öffentlichen Ausschreibungen bei der Vergabe <strong>von</strong> Bauleistungen / T 321 - 329<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet,<br />
• dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein einheitliches Verfahren entwickelt, das allen Baubehörden<br />
und Baudienststellen unter Einbeziehung bereits bestehender Datensysteme ermöglicht, für ihren jeweiligen<br />
Verantwortungsbereich die zur Durchsetzung des Grundsatzes der öffentlichen Ausschreibung gebotenen Datenbanken<br />
einzurichten und die Datensätze IT-unterstützt auszuwerten, und<br />
• dass die Führungskräfte in den Baubehörden und Baudienststellen bereits vor der Einführung des einheitlichen<br />
Verfahrens in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich systematische Aufzeichnungen über das Vergabeverhalten<br />
führen und auswerten lassen, um die gebotenen Rückschlüsse daraus ziehen zu können.<br />
15. Schaden in Millionenhöhe durch vorzeitige Auszahlung <strong>von</strong> Zuschüssen für Investitionen des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs / T 347 – 356<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach nunmehr sechs Jahren<br />
seit der Umstellung auf Zuwendungen immer noch keine Übersicht hat, wie hoch die bei den BVG entstandenen<br />
Zuwendungsüberschüsse waren, und entsprechende Zinsforderungen noch nicht geltend gemacht hat.<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Verpflichtungen als Zuwendungsgeber<br />
nachkommt und die bei der Verwendung <strong>von</strong> Zuwendungsmitteln notwendige Transparenz herstellt.<br />
Dazu muss sie<br />
• bei den BVG durchsetzen, alle Einnahmen und Ausgaben für jede durch Zuwendung finanzierte Baumaßnahme<br />
über jeweils ein gesondertes (Unter-)Konto abzuwickeln,<br />
• Verwendungsnachweise und Zwischennachweise unverzüglich prüfen und Zuwendungsüberschüsse zeitnah und<br />
vollständig ermitteln sowie<br />
• die daraus resultierenden Zinsforderungen gegenüber dem Zuwendungsempfänger unverzüglich geltend machen.<br />
16. Erneute finanzielle Nachteile <strong>Berlin</strong>s durch Mängel bei der Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen / T 357 - 371<br />
Das <strong>Abgeordnetenhaus</strong> missbilligt, dass die damals für Umwelt zuständige Senatsverwaltung bei der Umsetzung<br />
des Umweltförderprogramms die mit den gewährten Zuwendungen verbundenen Auflagen und Bedingungen nur<br />
unzureichend durchgesetzt, zu viel gezahlte Mittel nicht oder nur teilweise zurückgefordert und dadurch finanzielle<br />
Nachteile für das Land <strong>Berlin</strong> verursacht hat.<br />
Es erwartet, dass<br />
• die nunmehr für Umwelt zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung künftig bei Betriebsstättenverlagerungen<br />
außerhalb des Fördergebiets unverzüglich den Zuwendungsbescheid widerruft und bestehende Rückforderungsansprüche<br />
<strong>Berlin</strong>s geltend macht,<br />
• der Senat im Fall der nachträglichen Bewilligung die noch fehlende Stellungnahme nachreicht sowie<br />
• Aufsichts- und Weisungsrechte gegenüber beauftragten Projektträgern sachgerecht und kontinuierlich ausgeübt<br />
werden.<br />
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(D)