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Freunde und Feinde

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[Strafprozeßordnung] 365 befragt. Im Ergebnis der Befragung wurde gegen Müller auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der OWVO [Verordnung vom 22. März 1984 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten] gemäß<br />

Paragr. 4 Absatz 1 [„Vorsätzliche Störung des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger“] ein<br />

Ordnungsstrafverfahren eingeleitet <strong>und</strong> mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 500,00 DM am<br />

18.11.1988 gegen Müller abgeschlossen. Von den o.g. Befragungen der Plakatträger informierte der M.<br />

am 27.10.1988 den Sup. Magirius, den Jugendpfarrer Klaus Kaden <strong>und</strong> die Poppe, Ulrike (OV<br />

„Zirkel“, HA XX/9) in Berlin. Am 27.10.1988 fand bei Rudolph, Thomas eine Zusammenkunft von ca.<br />

20 Personen statt, in welcher ein Protestschreiben gegen die o.g. staatlichen Maßnahmen verfaßt<br />

wurde. An dieser Beratung nahm M. ebenfalls teil. [...]<br />

− Am 31.10.1988 nahm M. an der Veranstaltung in der Lukaskirche Leipzig zum Thema „Sozialer<br />

Friedensdienst“ teil. Nach der Veranstaltung begab er sich gegen 23.00 Uhr mit weiteren Personen des<br />

AK „Gerechtigkeit“ in den Leipziger Hauptbahnhof zur Verabschiedung eines ÜSE. Dabei äußerte<br />

Müller erneut, daß ständig neue „Aktionen“ folgen müssen <strong>und</strong> immer wieder Demonstrationen<br />

durchgeführt werden sollten.<br />

− Während der „Friedensdekade 1988“ nahm der Verdächtige an den „Friedensgebeten“ am<br />

06./07./08./09. <strong>und</strong> 10.-11.1988 in der Nikolaikirche Leipzig teil. Dabei wurde am 06.11.1988 die<br />

gemeinsame Erklärung der Initiativgruppe „Leben“ <strong>und</strong> des AK „Gerechtigkeit“ vom 26.10.1988<br />

verlesen, in welcher gegen die Zuführungen der Mitglieder der Basisgruppen protestiert wird <strong>und</strong> dies<br />

als ein Versuch der Kriminalisierung <strong>und</strong> Einschüchterung durch den Staat bewertet wird. An der<br />

Erarbeitung dieser Erklärung war auch der Müller beteiligt. Ebenso an Unterschriftensammlungen<br />

unter diese Erklärung. Zum „Friedensgebet“ am 09.11.1988 wurde durch Müller <strong>und</strong> weitere<br />

Mitglieder des AK „Gerechtigkeit“ während <strong>und</strong> nach der Veranstaltung zum 50. Jahrestag der<br />

Pogromnacht selbstgedruckte A-4-Hetzzettel mit dem Titel „Initiative zur gesellschaftlichen<br />

Erneuerung der DDR“ verteilt. Im Anschluß fand unter Mißbrauch des Gedenktages eine organisierte<br />

Personenbewegung von der Nikolaikirche zum Gedenkstein in der Gottschedstraße statt. Dabei wurden<br />

weitere Hetzzettel verteilt <strong>und</strong> Kerzen am Gedenkstein abgestellt. (Zur Klärung dieser<br />

öffentlichkeitswirksamen feindlich-negativen Handlung wurde eine zeitweilige Arbeitsgruppe in der<br />

Abt. XX [des MfS] gebildet, mit dem Ziel, der Erarbeitung von Beweisen gemäß Paragr. 106 StGB<br />

[Strafgesetzbuch; Staatsfeindliche Hetze] zu dem Verdächtigen Müller <strong>und</strong> weiteren Personen 366 ).<br />

Zum „Friedensgebet“ am 10.11.1988 versuchten erneut die Mitglieder des AK „Gerechtigkeit“ unter<br />

erneuter Mitwirkung des M. einen „Schweigemarsch“ durch die Leipziger Innenstadt zu organisieren.<br />

Dazu wurden in der Kirche Kerzen verteilt, <strong>und</strong> über 100 Personen begaben sich mit den brennenden<br />

Kerzen auf den Kirchenvorplatz, wo gemeinsam Lieder gesungen wurden. Durch den offensiven<br />

Einsatz der eingesetzten operativen Kräfte konnte der geplante Marsch verhindert werden.<br />

Im Anschluß an die o.g. Veranstaltung fuhr Müller gemeinsam mit dem Schwabe, Uwe (erfaßt KD<br />

Leipzig-Stadt) am 10.11.1988 nach Altenburg, wo beide im Rahmen der „Friedensdekade“ einen<br />

Vortrag zum „Sozialen Friedensdienst“ <strong>und</strong> zur Lage in der VR Rumänien hielten.<br />

− Von Altenburg aus fuhr der Verdächtige in die CSSR mit dem Zug nach Prag, um am Treffen der<br />

Untergr<strong>und</strong>kräfte der sogenannten „Charta 77“ in der Zeit vom 11.11. 13.11.1988 teilzunehmen.<br />

Bisher konnte zu dieser operativ bedeutsamen Verbindung in die CSSR folgendes erarbeitet werden:<br />

− Am 07.10.1988 fand in Leipzig um 19.00 Uhr am Bach-Denkmal (Thomaskirche) eine organisierte<br />

Zusammenkunft von ÜSE statt. Dort wurde der Müller, Rainer durch eingesetzte operative Mitarbeiter<br />

sowie durch unterzeichnenden Mitarbeiter persönlich als Teilnehmer festgestellt. Diese ÜSE-<br />

Zusammenkunft löste sich in der Zeit von 20.40 21.00 Uhr auf. Die Einladung zu dieser<br />

Zusammenkunft erfolgte mittels kleiner Handzettel, die während eines Friedensgebetes in der<br />

365 Dort heißt es u.a.: „(1) Der Staatsanwalt <strong>und</strong> die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, jede Anzeige oder<br />

Mitteilung entgegenzunehmen <strong>und</strong> zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht. [...] (2) Zu diesem<br />

Zweck sind die notwendigen Prüfungsverhandlungen vorzunehmen. Der Verdächtige kann befragt <strong>und</strong>, wenn es<br />

zu diesem Zwecke unumgänglich ist, zugeführt werden.“<br />

366 Die Arbeitsgruppe leitete der Stasi-Offizier Wittig. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Inhaftierung von R.<br />

Müller, Th. Rudolph <strong>und</strong> G. Oltmanns (BStU Leipzig AB 1031).<br />

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