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Freunde und Feinde

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(V): Wieviel Stück wurden hergestellt?<br />

(B): Das weiß ich auch nicht, sie wurden gleich im Jugendpfarramt abgegeben.<br />

(V): Herr Bächer, was haben Sie in der nächsten Zeit an ähnlichen Veranstaltungen geplant?<br />

(B): Ich habe bis jetzt nichts geplant.<br />

(V): Was haben andere Personen geplant?<br />

(B): Darüber ist mir nichts bekannt.<br />

(V): Herr Bächer, sind Sie sich im Klaren, daß Sie gegen die Gesetze unseres Landes verstoßen haben? In<br />

einem Wiederholungsfalle kann ein Ermittlungsverfahren gemäß § 214 (1) StGB 28 eingeleitet werden.<br />

Nehmen Sie das bitte hiermit zur Kenntnis.<br />

(B): Ja, ich nehme es zur Kenntnis.<br />

Darauf hin wurde das Protokoll angefertigt, in dem vieles auch zusammengefaßt war. Schwerpunkt waren<br />

diese fünf bzw. sieben Vorwürfe, in denen ich gegen § 214 (2) verstoßen haben soll. Das Gespräch fand in<br />

einem sachlichen Rahmen statt. Ich kann mich nicht in allen Fällen genau an Redewendungen erinnern,<br />

glaube aber, daß ich inhaltlich alles festgehalten habe. Die Befragung dauerte bis gegen 11.15 Uhr.<br />

6 Staatliche Gesprächsnotiz<br />

29<br />

Information vom RdS Leipzig, Bereich Kirchenfragen, vom 14.04.1982 über ein Gespräch am 06.04.1982<br />

mit den Superintendenten Richter <strong>und</strong> Magirius <strong>und</strong> dem Jugendpfarrer Gröger. Die 6 Seiten wurden von A.<br />

Müller unterzeichnet 30 <strong>und</strong> tragen Bearbeitungsspuren (StAL BT/RdB 21405).<br />

Gemäß der Bitte des Pfarrers Gröger wurde das Gespräch geführt, um den Jugendgottesdienst vom 6.3.82<br />

detailliert auszuwerten. Superintendent Richter nahm an diesem Gespräch unaufgefordert teil. Gröger<br />

begründete dies damit, daß Richter sein „Brötchengeber“ sei <strong>und</strong> aus diesem Gr<strong>und</strong>e am Gespräch<br />

teilnehme.<br />

Folgende Probleme standen im Mittelpunkt:<br />

− Jugendgottesdienst am 6.3.82 in der Michaeliskirche<br />

− Beschwerdeführung der Superintendenten über den Umgang der Sicherheitsorgane mit kirchlichen<br />

Amtspersonen<br />

− Liederabend der Kirche mit Gerhard Schöne<br />

31<br />

− kirchliche Aktivitäten während der Osterfeiertage<br />

Zum Jugendgottesdienst am 6.3.82 in der Michaeliskirche äußerte sich Pfarrer Gröger auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

des ihm vorliegenden Wortlautes der durch den Theologiestudenten des 3. Studienjahres an der KMU<br />

[Karl-Marx-Universität] 32,<br />

Bächer, gehaltenen Predigt sowie eines Gesprächsprotokolls über die mit<br />

28 § 214 (1) „Wer die Tätigkeit staatlicher Organe durch Gewalt oder Drohungen beeinträchtigt oder in einer die<br />

öffentliche Ordnung gefährdenden Weise eine Mißachtung der Gesetze bek<strong>und</strong>et oder zur Mißachtung der<br />

Gesetze auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe,<br />

Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft.“(Strafgesetzbuch, Berlin 1986, 77)<br />

29 Die Gegenüberlieferung dieses Gespräches, eine Nachschrift von J. Richter ist abgedruckt in:<br />

Kaufmann/M<strong>und</strong>us/Nowak, 170-173. Dort ist vermerkt, daß den Superintendenten im Nachgang des Gespräches<br />

auffiel, daß „die im Protokoll sichtbar werdende Tendenz unverkennbar ist: auf unserer Ebene sachlich <strong>und</strong><br />

fre<strong>und</strong>lich. Auf der Ebene der Jugendlichen hart <strong>und</strong> einschüchternd.“ Richter vermerkte in der Mitteilung an das<br />

Landeskirchenamt weiter: „Diese Erkenntnis ist uns nur schwer erträglich. Sie sollte bei Gesprächen mit dem<br />

Staatssekretär unbedingt mit angesprochen werden. Schließlich haben wir viel zu verlieren: das Vertrauen der<br />

Jugendlichen. Noch ist es groß.“ (ebenda, 173)<br />

30 Nach J. Richter nahmen von staatlicher Seite neben A. Müller ein Herr Güntherberg <strong>und</strong> ein Herr Heinze am<br />

Gespräch teil (ebenda, 170).<br />

31 Der Liedermacher G. Schöne veröffentlichte 1981 <strong>und</strong> 1982 zwei Schallplatten, die vor allem innerhalb der<br />

evangelischen Kirche gute Resonanz fanden („Spar deinen Wein nicht auf für morgen“ <strong>und</strong> „Lieder aus dem<br />

Kinderland“). Am 25.03.1982 fand ein Konzert G. Schönes in der Michaeliskirche statt.<br />

32 Am Rand wurde vermerkt: „Bächer studiert jetzt am Theol. Seminar.“ In Leipzig gab es bis 1992 die<br />

43

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