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Freunde und Feinde

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genug geschlafen“. Es ist aber zu spät, international ist es bekannt, nur Leipzig würde in der Reformation<br />

gewürdigt von Luther. Wo sollte man z.B. in Riesa die Unterbringungskapazität hernehmen? Entweder<br />

Leipzig oder gar nicht! Die internationalen Gäste sind im Juni/Juli in Europa, da ÖRK-Tagung in Moskau.<br />

Es gibt keine Alternative zu Leipzig. Landesbischof Hempel betonte in seinen abschließenden<br />

Bemerkungen, es ist wichtig, irgendwo reden zu können, auch als Voraussetzung für die innere<br />

Ges<strong>und</strong>heit.<br />

134 Innerkirchliche Mitteilung<br />

Brief des Vorsitzenden des Bezirkssynodalausschusses vom 26.01.1989 an den Kirchenvorstand der<br />

Nikolaikirchgemeinde, in dem gr<strong>und</strong>sätzlich der vorgeschlagenen Friedensgebetsordnung zugestimmt<br />

wurde 399 . Vorlage ist eine Xerokopie (ABL H 35).<br />

Betr.: Friedensgebet - unser Schr. v. 26.11.88400 Zu Ihrem Schreiben vom 08.12.88 401 nimmt der Ausschuß wie folgt Stellung 402:<br />

− Die Gruppen fühlen sich von den Gr<strong>und</strong>sätzen A 1-4 nicht direkt betroffen, da die ursprüngliche<br />

Zielrichtung für nichtkirchl. Gruppen oder Einzelpersonen gedacht war403 (s. Kontext des<br />

Synodalpapiers). Inhaltlich stimmt der Ausschuß jedoch mit dem KV überein, jedoch werden diese<br />

Kriterien als Selbstverständlichkeit für unsere Gruppen <strong>und</strong> zumal für den die Verantwortung<br />

tragenden ordinierten Pfarrer angesehen.<br />

− Die in A 5 aufgeführte generelle Regelung für Nikolai erübrigt sich in einer Übereinkunft, da dieser<br />

Sachverhalt speziell für die Friedensgebete in B 6 geregelt ist. Dazu wäre inhaltlich anzumerken, daß<br />

Vervielfältigungen, die zur Gestaltung des Gottesdienstes dienen, in die Verantwortung des<br />

ordin[ierten] Pfarrers fallen. Eine Entscheidung über Gestaltungselemente des Gottesdienstes kann<br />

nicht kurz vor dem Gottesdienst getroffen werden.<br />

Unter Kenntnis der gemachten Erläuterungen kann der vom KV vorgeschlagenen Ordnung B<br />

zugestimmt werden. Sollten in der Sitzung vom 13.02. keine gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken durch den KV<br />

erhoben werden, kann nach diesem Ablauf ab 01.04. verfahren werden.<br />

135 Staatliche Gesprächsnotiz<br />

Information des Rates des Bezirkes Leipzig, Bereich Kirchenfragen (A. Müller), über ein Gespräch am<br />

30.01.1989 zwischen Mitarbeitern der Bezirksstaatsanwaltschaft (Munkwitz, Kurzke) <strong>und</strong> des RdB<br />

(Reitmann, A. Müller) mit OKR Auerbach, Sup. Richter <strong>und</strong> Sup. Magirius aufgr<strong>und</strong> der Verhaftungen Mitte<br />

Januar 1989. Diese Information vom 31.01.1989 ging an die SED-BL, an das Staatssekretariat für<br />

Kirchenfragen, an den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes <strong>und</strong> an die BV Leipzig des MfS 404 .<br />

Unterzeichnet wurde die Information von A. Müller (StAL BT/RdB 20749 <strong>und</strong> in: StAL BT/RdB 21962,<br />

BArch O-4 1117, ABL H 53).<br />

Zielstellung des Gespräches war, den kirchlichen Vertretern mit weitergehenden Fakten über die<br />

Ergebnisse der Ermittlungsverfahren bekanntzumachen, die im Ergebnis der stattgef<strong>und</strong>enen Provokation<br />

am 15.01.1989 in Leipzig gegen einen den kirchlichen Vertretern bekannten Personenkreis eingeleitet<br />

399 Der Brief gab den Beschluß des BSA vom 13.01.1989 wieder (ABL H 35)<br />

400 s. Dok. 117<br />

401 s. Dok. 121<br />

402 Der Brief entspricht inhaltlich dem Protokoll der BSA-Sitzung vom 13.01.1989 (ABL H 35).<br />

403 Im Protokoll von Pf. Berger heißt es: „... da für unsere Gruppen nicht zutreffend, ursprünglich für nichtkirchl.<br />

Gruppen oder Einzelpersonen inhaltl. werden diese Kriterien als Selbstverständlichkeit für Gruppen <strong>und</strong><br />

verantwortl. ordinierten Pfarrer angesehen“ (ebenda).<br />

404 Dieses Gespräch hatte die HA IX des MfS am Vormittag des 25.01.1989 zusammen mit Gesprächen Kurzkes mit<br />

allen Beschuldigten mit dem Ziel der „Differenzierung“ emp- bzw. befohlen (BStU Leipzig AB 3843, 137).<br />

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