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Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin

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Anlage 2<br />

Teil A - Blatt 2<br />

Plan Plan Ist<br />

Bezeichnung 2008 2007 2006<br />

(Planjahr) 2)<br />

(laufendes Jahr) (Vorjahr des laufenden Jahres)<br />

Übertrag: -574 -598 -304<br />

11. Sonstige Zinsen o<strong>der</strong> ähnliche Erträge<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

0 0 58<br />

7)<br />

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0<br />

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

128 89 93<br />

7)<br />

14. Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

15. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-<br />

und Teilgewinnabführungsverträgen<br />

-702 -687 -340<br />

aus verbundenen Unternehmen 7) (§ 277 Abs. 3 S. 2 HGB)<br />

16. Aufwendungen aus Verlustübernahme aus<br />

0 0 0<br />

verbundenen Unternehmen 7) (§ 277 Abs. 3 S. 2 HGB)<br />

17. Außerordentliche Erträge<br />

0 0 0<br />

(nicht Verlustausgleich, s.u. unter nachrichtlich)<br />

18. Außerordentliche Aufwendungen<br />

0 0 0<br />

(nicht Gewinnabführung, s.u. unter nachrichtlich) 0 0 0<br />

19. Außerordentliches Ergebnis 0 0 0<br />

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0<br />

21. Sonstige Steuern 18 20 8<br />

22. Jahresgewinn/ Jahresverlust -720 -707 -347<br />

Nachrichtlich:<br />

Behandlung des Jahresgewinns o<strong>der</strong> Behandlung des Jahresverlusts<br />

a) Zur Tilgung des Verlustvortrages 85 a) zu tilgen aus Gewinnvortrag -326<br />

b) Zur Einstellung in Rücklagen b) Aus dem Haushalt <strong>der</strong> Kommune/<br />

durch Gesellschafter auszugleichen<br />

c) Zur Abführung an den Haushalt<br />

<strong>der</strong> Gemeinde / an Gesellschafter<br />

c) Auf neue Rechnung vorzutragen 0<br />

d) Auf neue Rechnung vorzutragen d) aus <strong>der</strong> zweckgebundenen Rücklage<br />

für Gebührenüberdeckung (Abfall)<br />

auszugleichen)<br />

-562<br />

1) Nichtzutreffendes streichen 5) Materiallieferungen und Fremdleistungen sind unmittelbar zu aktivieren,<br />

2) Aufgerundet auf volle TEUR soweit nicht abschreibungsrechtliche Gründe entgegenstehen<br />

3) Rechnungsergebnis aufgerundet auf volle TEUR 6) Einschließlich aktivierter Beiträge<br />

4) Einschließlich Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 7) Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendung<br />

4. Sitzung des Werkausschusses <strong>der</strong> SDS am 01.11.2007

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