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Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin

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1 Vorbemerkungen<br />

Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2008<br />

<strong>Schwerin</strong>, den 27. September 2007<br />

<strong>der</strong> Energieversorgung <strong>Schwerin</strong> GmbH & Co. KG<br />

Der Wirtschaftsplan 2008 wurde nach <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung vom<br />

14. September 1998 und <strong>der</strong> dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift vom<br />

10. März 1999 des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.<br />

Gemäß den Vorschriften für die Formulartechnik beinhalten die Formblätter<br />

je nach Ausfüllvorschrift<br />

• das Ist 2006<br />

• den Wirtschaftsplan 2007<br />

• den Wirtschaftsplan 2008 - 2011.<br />

Der Planausarbeitung wurden folgende Prämissen zu Grunde gelegt bzw.<br />

Annahmen gesetzt:<br />

1. Die Gaserlöse im Tarif- und Heizgasbereich, einschließlich Großverbraucherpreis,<br />

wurden auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ab dem 01.07.2007<br />

gültigen Preise geplant.<br />

2. Für die Stromkunden im Netzgebiet <strong>Schwerin</strong> und in fremden<br />

Netzen wurden die in 2007 gültigen Preise auch für 2008 unterstellt.<br />

Eine Rückgewinnung von Kunden sowohl im Netz <strong>Schwerin</strong> als auch<br />

in fremden Netzen soll erzielt werden.<br />

3. Die Wärmepreise ergeben sich in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Heizölpreise. Je nach Kundengruppe werden diese jährlich o<strong>der</strong><br />

quartalsweise angepasst. Der für die Planung prognostizierte Heizölpreis<br />

beträgt im Durchschnitt 50,00 €/hl.<br />

In 2008 werden durchschnittlich spezifische Wärmeerlöse von 82,93 €/MWh<br />

erwartet. Diese liegen um 2,69 €/MWh unter dem Wirtschaftsplan<br />

2007.<br />

4. Grundlage <strong>der</strong> Gaskostenermittlung sind die Konditionen des VNG-<br />

Vertrages ab 01.10.2007.<br />

Die Gasbezugskosten sind aufgrund <strong>der</strong> Durchsetzung des<br />

Unbundlings ohne Netzkosten abgebildet. Diese fallen dann analog<br />

dem Strom erst beim Endverbraucher an.<br />

20. Sitzung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> EVS am 17.10.07<br />

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