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Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin

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Der Planung wurden folgende Prämissen zugrunde gelegt:<br />

− Netzmengen<br />

Die Planung geht von <strong>der</strong> Annahme aus, dass sich die Netzentnahmen<br />

Strom und Gas (temperaturbereinigt) gegenüber 2007<br />

konstant entwickeln.<br />

Gasnetz<br />

Insgesamt ergibt sich ein Mengenzugang von 1 GWh gegenüber dem<br />

Vorjahr. Dies macht 0,2 % <strong>der</strong> Gesamtmenge aus.<br />

Stromnetz<br />

Die Netzentnahme aus dem Stromnetz erhöht sich um 6 GWh<br />

gegenüber dem Vorjahresplan. Das macht 1,5 % <strong>der</strong> Gesamtmenge<br />

aus.<br />

− Netznutzungsentgelte<br />

Gasnetz<br />

Im Plan 2008 wurden die zum 12.03.2007 genehmigten Entgelte zu<br />

Grunde gelegt.<br />

Stromnetz<br />

Die Erlösplanung 2008 beruht auf den zum 01.02.2007 genehmigten<br />

Netznutzungsentgelten Strom. Die Neubeantragung <strong>der</strong> Netzentgelte<br />

zum 30.06.2007 mit Wirkung zum 01.01.2008 wurde aus Sicht <strong>der</strong><br />

kaufmännischen Sorgfalt nicht berücksichtigt, da eine mögliche höhere<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Netznutzungsentgelte zu unbestimmt ist.<br />

Ergebnisneutrale Erlöse und Kosten aus dem Verkauf bzw. Einkauf<br />

von HKW-Strom werden im Ist ab 2007 saldiert dargestellt. Dies führt<br />

zu einer Reduzierung <strong>der</strong> Umsatzerlöse bzw. des Materialaufwandes<br />

in gleicher Höhe. Um eine Vergleichbarkeit des Wirtschaftsplanes 2008<br />

zum Ist 2006 und zum Wirtschaftsplan 2007 zu gewährleisten, wurden<br />

die entsprechenden Angaben in den Jahren 2006/2007 eliminiert.<br />

− Kosten des vorgelagerten Netzes Strom<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Kosten für das vorgelagerte Netz erfolgte auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des Vertrages mit <strong>der</strong> WEMAG AG vom 13.06.2006. Zur<br />

Kostenbestimmung wurde das aktuell gültige Preisblatt vom<br />

01.01.2007 angewandt.<br />

− Kosten des vorgelagerten Netzes Gas<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Kosten für das vorgelagerte Netz erfolgte auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> zum 30.06.2007 gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber<br />

ONTRAS bestellten Kapazität und <strong>der</strong> veröffentlichten<br />

Netznutzungsentgelte für die Ausspeisezone <strong>Schwerin</strong>.<br />

Es wurde bezugsseitig keine Trennung zwischen den Mengen für die<br />

HKW und Kommunale Versorgung vorgenommen.<br />

Sitzung des Aufsichtsrates am 27.09.07<br />

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