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Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin

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Anlage 2<br />

Blatt 2<br />

WP Plan Ist<br />

2008 2007 2006<br />

Bezeichnung<br />

(Vorjahr des<br />

(Planjahr) (lfd.Jahr) lfd. Jahres)<br />

Übertrag: 3.674 3.648 3.999<br />

11. Sonstige Zinsen o<strong>der</strong> ähnliche Erträge<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

23 16 53<br />

7)<br />

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

484 445 476<br />

7)<br />

14. Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

15. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-<br />

und Teilgewinnabführungsverträgen<br />

3.213 3.219 3.576<br />

aus verbundenen Unternehmen 7) (§ 277 Abs. 3 S. 2 HGB)<br />

16. Aufwendungen aus Verlustübernahme aus<br />

0 0 0<br />

verbundenen Unternehmen 7) (§ 277 Abs. 3 S. 2 HGB)<br />

17. Außerordentliche Erträge<br />

0 0 0<br />

(nicht Verlustausgleich, s.u. unter nachrichtlich)<br />

18. Außerordentliche Aufwendungen<br />

0 0 0<br />

(nicht Gewinnabführung, s.u. unter nachrichtlich) 0 0 0<br />

19. Außerordentliches Ergebnis 0 0 0<br />

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 681 902 913<br />

21. Sonstige Steuern 15 15 -19<br />

22. Jahresgewinn/ Jahresverlust 2.517 2.302 2.682<br />

* nach geän<strong>der</strong>tem Ausweis HAK/BKZ (direkte Absetzung von den Anschaffungs-u. Herstellungskosten)<br />

Nachrichtlich:<br />

Behandlung des Jahresgewinns 2008 o<strong>der</strong> Behandlung des Jahresverlustes<br />

a) Zur Tilgung des Verlustvortrages a) Zu tilgen aus dem Gewinnvortrag<br />

b) Zur Einstellung in Rücklagen<br />

b) Aus dem Haushalt <strong>der</strong> Kommune/<br />

durch Gesellschafter auszugleichen<br />

c) Zur Abführung an den Haushalt c) Auf neue Rechnung vorzutragen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde / an Gesellschafter<br />

d) Auf neue Rechnung vorzutragen<br />

2.517<br />

1) Nichtzutreffendes streichen 5) Materiallieferungen und Fremdleistungen sind unmittelbar zu aktivie<br />

2) Aufgerundet auf volle Tausend Euro soweit nicht abschreibungsrechtliche Gründe entgegenstehen<br />

3) Rechnungsergebnis aufgerundet auf volle TEURO 6) Einschließlich aktivierter Beiträge<br />

4) Einschließlich Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 7) Die Begriffsbestimmung des § 15 AktG findet sinngemäß Anwendun<br />

6. Sitzung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> WAG am 11.10.2007<br />

93. Sitzung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> SWS am 17.10.2007

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